Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Screening der Auswirkungen und Überprüfung der Natura 2000-Korrespondenz

  • Aktiv

Es handelt sich um eine erste Analyseebene und somit um ein vereinfachtes Verfahren der Folgenabschätzung (UVP) für Pläne, Programme, Projekte, Eingriffe und Tätigkeiten, die sich auf Gebiete des Natura-2000-Netzes auswirken, das 2023 eingeführt wird.

Beschreibung

Die Verträglichkeitsprüfung ist ein vereinfachtes Verfahren der Verträglichkeitsprüfung (VIncA) für Pläne und Programme (P/P) und für Projekte, Interventionen und Aktivitäten (P/I/A), die sich auf Gebiete des Natura 2000-Netzes auswirken.

Sie stellt eine erste Ebene der Analyse dar, die außerhalb des VIncA-Verfahrens zu betrachten ist und zu einem eindeutigen Ergebnis (positiv oder negativ) führen muss.

Um die Inzidenz unter dem Signifikanzniveau zu halten, werden obligatorische Bedingungen als eine Liste von Standardangaben festgelegt, die dazu dienen, die Inzidenz des P/I/A unter dem Signifikanzniveau zu halten.

Der Anwender muss also nicht mehr eine Inzidenzstudie vorlegen, sondern nur noch:

  • den Antrag
  • das Formular für das Impact Screening, wobei zwischen dem für Pläne und Programme (P/P) und dem für Projekte, Interventionen und Aktivitäten (P/I/A) zu wählen ist
  • die technischen und kartografischen Anhänge.

Das "Screening-Format" kann von jedermann unterzeichnet werden, eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich.

Erläuternde Rundschreiben:
Die Bedingungen der Verpflichtung

Mit Beschluss Nr. 1876 vom 13. Oktober verabschiedete der Provinzialrat die Verpflichtungsbedingungen (C.O.), eine Liste von standardisierten Angaben, die darauf abzielen, die Häufigkeit von P/I/A in den Gebieten des Natura-2000-Netzes unter dem Signifikanzniveau zu halten, und zwar auf der Grundlage der biogeografischen und spezifischen Merkmale der Gebiete und der Gebiete selbst.

Die Aufgabe des Leitfadens besteht daher darin, einige "gute Praktiken" aufzulisten, die es dem Antragsteller ermöglichen, einen Vorschlag auszuarbeiten, der mit dem/den betreffenden Gebiet(en) vereinbar ist.
Diese sollten dann in das Format der Verträglichkeitsprüfung in dem entsprechenden Abschnitt (6.1) aufgenommen werden.

Bei Unklarheiten bezüglich des Ergebnisses der Prüfung oder der Unmöglichkeit, die Auflagen zu erfüllen, muss eine angemessene Verträglichkeitsprüfung (VIncA) eingeleitet werden.

Die Auflagen können im Laufe der Zeit auf der Grundlage aktualisierter Daten aus der Überwachung von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse oder der Aktualisierung von Erhaltungsmaßnahmen für Gebiete des Natura-2000-Netzes oder anderer spezifischer Anforderungen ergänzt oder geändert werden.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der spezifischen Erhaltungsmaßnahmen für die betreffenden Gebiete das erste Element ist, das vom Antragsteller überprüft werden muss.

Unterschiedliche und spezifische C.O. werden durch spezifische Beschlüsse des Provinzialrats für eine ganze Reihe von Eingriffen vorgeschrieben, die dem Korrespondenzprüfungsverfahren gemäß Art. 16 bis des DPP 50-157/Leg vom 3.11.2008 und späteren Änderungen unterliegen.

Im Gegenteil, die C.O. sind nicht für das entsprechende Folgenabschätzungsverfahren (VIncA) vorgesehen. Angesichts des Niveaus der Analyse sind es nämlich die für jeden P/I/A geeigneten Ausgleichsmaßnahmen, die den Zweck haben, mögliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu verringern und/oder aufzuheben, um sicherzustellen, dass das Erreichen der Erhaltungsziele nicht gefährdet wird und dass die negativen Auswirkungen auf die Integrität des/der Natura 2000-Gebiets/Gebiete unter der Erheblichkeitsschwelle bleiben.

Verwendung der obligatorischen Bedingungen
Obligatorische Bedingungen müssen in das Screening-Format eingefügt werden, wobei je nach Natura 2000-Gebiet(en) diejenigen auszuwählen sind, die relevant sind und mit der Art und den Merkmalen des Vorhabens in Zusammenhang stehen, und für deren vollständige Umsetzung der Antragsteller die Verantwortung übernimmt.
Es ist wichtig, klarzustellen, dass

  • die Auswahl aller vorgesehenen obligatorischen Bedingungen nicht automatisch bedeutet, dass der Abschluss des Screening-Prozesses positiv ist
  • Stellt die zuständige Behörde in der Vorprüfungsphase fest, dass der Antragsteller die obligatorischen Bedingungen nicht vollständig angegeben hat, kann sie deren Ergänzung verlangen.
  • Wenn die Merkmale des P/I/A es nicht erlauben, die einschlägigen verbindlichen Bedingungen zu erfüllen, wird das Projekt dem entsprechenden Folgenabschätzungsverfahren unterzogen.
Die Korrespondenzprüfung

Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Folgenabschätzungsverfahren, das von Vorbewertungsbögen ausgeht, d. h. von Ex-ante-Bewertungen der möglichen Auswirkungen, die einige häufigere und weniger einschneidende P/I/A auf Natura 2000-Gebiete und -Standorte haben können.

Die neue Gesetzgebung führt ein daher das Verfahren der "Korrespondenzüberprüfung" für bestimmte Arten von Projekten oder Tätigkeiten aufgenommen in den spezifischen Vorbewertungsbögen

Mit dem Beschluss Nr. 1876 vom 13. Oktober hat der Provinzialrat die 'Technischen Vorprüfungen' angenommen, die sich auf bestimmte Standorte oder homogene Kategorien von Standorten oder Gebieten beziehen und mit denen P/I/A, die vom Umfang her homogen sind, einem 'Screening der Auswirkungen' unterzogen werden.
Diese Bewertungen sind auch auf P/I/A anzuwenden, die außerhalb der Natura 2000-Gebiete liegen, aber erhebliche Auswirkungen auf die Gebiete selbst haben können.

Für die P/I/A, die den vorherrschenden Aktivitäten zuzuordnen sind, die nach den in den Formularen zur Vorabbewertung beschriebenen Methoden durchgeführt werden, stellt der Antragsteller bei der zuständigen Provinzstruktur einen speziellen Antrag auf "Überprüfung der
Darin erklärt er, dass das vorgeschlagene Projekt oder die vorgeschlagene Aktivität mit den bereits bewerteten übereinstimmt, da es/sie auf die gleiche Art und Weise durchgeführt wird und folglich kein "Screening der Auswirkungen" erforderlich ist.

Art. 39 Abs. 4 Buchst. c) des Gesetzes 11/2007 führt auch die Möglichkeit ein, dass die Stellungnahme zur Überprüfung der Übereinstimmung von dem für die Erteilung des Genehmigungstitels oder des Zustimmungsakts zuständigen Subjekt, wie auch immer benannt, für bestimmte Arten von Projekten, Eingriffen und Tätigkeiten abgegeben werden kann. In Anhang 1 der Verordnung sind die Personen aufgeführt, die zu diesem Verfahren berechtigt sind (Artikel 16 bis, Absätze 5 und 6 der Verordnung).

Um die zu prüfenden P/I/A zu definieren, hat die Dienststelle Nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete die verschiedenen betroffenen Sektoren auf der Grundlage der in den Jahren der Anwendung der Habitat-Richtlinie gesammelten Erfahrungen und insbesondere des Verfahrens der Verträglichkeitsprüfung analysiert.
In Anbetracht der Transversalität, die bestimmten Arten von P/I/A innewohnt, hat sie auch in diesem Fall eine intensive Gesprächs- und Vergleichsaktivität mit den betroffenen Provinzstrukturen eingeleitet, um sowohl die Arten von P/I/A zu überprüfen, für die die Bewertungsbögen erstellt werden sollen, als auch die Merkmale und Methoden ihrer Umsetzung vollständig zu analysieren.

Die Vorbewertungsbögen

Sie wurden durch zwei verschiedene Beschlüsse genehmigt (siehe Links unter Dokumente): DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023 und DGP Nr. 1160 vom 24. Juli 2024.

Die Blätter sind nach der Art des P/I/A unterteilt:

Städtebauliche Tätigkeit (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):

  • Cod. ED01 - Freie Bautätigkeiten; Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten; Stadtplanungskonforme Arbeiten, die in die Zuständigkeit der Provinz und der Gemeinden fallen
  • Cod. ED02 - Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen

Forstwirtschaftliche Tätigkeiten (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):

Instandhaltung von Wasserbauwerken und Wasserläufen (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):

Instandhaltung von Wegen und Rastplätzen (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):

Wissenschaftliche Forschung und Überwachung (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):

Ausstellungen und Veranstaltungen (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):

NB: Blatt wird geändert, siehe Hinweis

Drohnenüberflüge (DGP Nr. 1160 vom 24. Juli 2024):

Ordentliche Instandhaltungsarbeiten an der Straßeninfrastruktur (DGP Nr. 1160 vom 24. Juli 2024):

Die oben aufgeführten Karten können im Hinblick auf weitere P/I/A integriert oder auf der Grundlage aktualisierter Daten aus der Überwachung von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse oder der Aktualisierung von Erhaltungsmaßnahmen für Gebiete des Natura 2000-Netzes oder anderer spezifischer Anforderungen geändert werden.

Die Nummer des Beschlusses zur Genehmigung der Vorbewertungsdatenblätter (DGP Nr. 1876 vom 13.10.2023 oder DGP Nr. 1160 vom 24.07.2024) und der Code des Referenzdatenblatts, wie oben angegeben, müssen in den Antrag auf Prüfung des Schriftverkehrs eingefügt werden.

Beschränkungen

Verwaltungssanktionen sind für alle vorgesehen, die Arbeiten und Eingriffe ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung oder unter Verstoß gegen die für die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassenen Vorschriften durchführen(siehe Artikel 112 des Provinzialgesetzes 11/2007).

An wen es sich richtet

Provinziale Dienststellen, Planer, kommunale Verwaltungen, Grundstücks- und Immobilieneigentümer, Institutionen und Verbände, ASUCs, usw.

So geht es

Der Antrag muss über pec und/oder PiTre bei der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebieteeingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Für den CHECK OF CORRESPONDENCE ist der Antrag auf dem entsprechenden Formular (siehe unten) einzureichen und die Projektunterlagen sind beizufügen.
    N.B.: Die in den Bauvorschriften geforderten Unterlagen müssen beigefügt werden, und es ist immer obligatorisch, den technischen Bericht und die Rahmenkarte, die sich auf den P/I/A bezieht , beizufügen
  • für das SCREENING ist der Antrag auf dem entsprechenden Formular (siehe unten) einzureichen, zusammen mit dem entsprechenden Screening-Format (es muss zwischen dem Screening für Pläne/Programme und dem Screening für Projekte/Interventionen/Tätigkeiten gewählt werden) und den Projektunterlagen.
    Hinweis: Die in den Bauvorschriften geforderten Unterlagen sind beizufügen, und der beschreibende Bericht und die Lage des Projekts/der Maßnahme auf einer topografischen Karte sind immer erforderlich.

ACHTUNG! Die Antragsformulare und Screening-Formate müssen per Pec im statischen, nicht editierbaren PDF-Format übermittelt werden; daher können Sie nach dem Ausfüllen auf zwei Arten vorgehen
1. Drucken Sie sie aus und scannen Sie sie ein
oder
2. sie als PDF ausdrucken (gehen Sie auf Datei/Drucken und wählen Sie als Drucker Print to PDF).

Formulare

Zeiten und Fristen

Maximale Wartezeit für eine Antwort, beginnend am Tag nach der Einreichung des Antrags:

  • 45 Tage für die Prüfung der Inzidenz von Plänen und Programmen (P/P)
  • 30 Tage für die Prüfung des Schriftverkehrs für Projekte, Interventionen und Aktivitäten (P/I/A), die in den von der DGP genehmigten Prävalenzblättern enthalten sind
  • 20 Tage für das Screening von P/I/A, die unter Titel IV des Provinzgesetzes Nr. 9/2011 (Regelung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient) fallen
  • 20 Tage für den Ausdruck der Korrespondenzüberprüfung von Interventionen oder Aktivitäten, die gemäß dem Provinzgesetz für die Verwaltung des Territoriums von 2015 kostenlos sind oder nur der Mitteilung an die Gemeinde unterliegen

VERÖFFENTLICHUNG VON VORSCHRIFTEN im VINAT-System:

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Governo del territorio forestale e montano, dei corsi d'acqua e delle aree protette

Weiterlesen

Regolamento concernente le procedure per l'individuazione delle zone speciali di conservazione e delle zone di protezione speciale, per l'adozione e l'approvazione delle relative misure di conservazione e dei piani, nonché la composizione, le funzioni e il funzionamento della cabina di regia delle aree protette e dei ghiacciai.

Weiterlesen

Il documento elenca i principali Decreti ministeriali e delibere della Giunta Provinciale relativi alle misure di conservazione dei siti Natura 2000 (ZPS e ZSC).

Weiterlesen

relativa alla conservazione degli habitat naturali e seminaturali e della flora e della fauna selvatiche

Weiterlesen

Articolo 39, comma 4 bis, lettere a) e b) legge provinciale 23 maggio 2007, n. 11, 'Governo del territorio forestale e montano, dei corsi d'acqua e delle aree protette' - Condizioni d'obbligo, intese quali prescrizioni standard con valore di indicazioni atte a mantenere progetti e attività al di sotto del livello di significatività dell'incidenza nei siti della rete Natura 2000, e schede recanti progetti, interventi e attività, anche situati al di fuori di siti o zone della rete Natura 2000, che, in base alle prevalutazioni tecniche, non presentano incidenze significative sui siti o sulle zone della rete Natura 2000 (c.d. 'prevalutazioni tecniche') - APPROVAZIONE

Weiterlesen

concernente la conservazione degli uccelli selvatici

Weiterlesen

Linee guida per la redazione della Valutazione di incidenza (VIncA) per progetti con possibili incidenze su siti Natura 2000

Weiterlesen

Articolo 39, comma 4 bis, lettere a) legge provinciale 23 maggio 2007, n. 11, 'Governo del territorio forestale e montano, dei corsi d'acqua e delle aree protette' - approvazione delle schede recanti progetti, interventi e attività, anche situati al di fuori di siti o zone della rete Natura 2000, che, in base alle prevalutazioni tecniche, non presentano incidenze significative sui siti o sulle zone della rete Natura 2000 (c.d. 'prevalutazioni tecniche') a integrazione delle schede approvate con deliberazione della Giunta provinciale n. 1876 del 13 ottobre 2023 - APPROVAZIONE

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Folgenabschätzung (VIncA) für Natura 2000-Gebiete

Durch die Habitat-Richtlinie 92/43/EWG eingeführtes Verfahren der Vorabprüfung für die Erhaltung von Lebensräumen und Arten innerhalb des Natura-2000-Netzes. Das neue Verfahren ist ab 2023 in Kraft.

Verknüpfte Hinweise

VINAT, die Plattform für die Veröffentlichung von VIncA-Verfahrensdaten, aktiviert

In Übereinstimmung mit den nationalen Leitlinien wurde eine neue Plattform mit der Bezeichnung VINAT eingerichtet, auf der laufende und abgeschlossene Verfahren im Zusammenhang mit Folgenabschätzungen für Natura-2000-Gebiete eingesehen werden können.

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2024

Änderungen für Demonstrationen und Veranstaltungen im Rahmen des Impact Screening Verfahrens (VIncA)

Vorläufige Verabschiedung und Beginn der Einreichungsphase für die Änderung des "MAE01 - Manifestationen und Ereignisse" Prävalenz-Screening-Verfahrens

Veröffentlichungsdatum: 12.09.2025

Letzte Änderung: 12.09.2025 12:21

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren