Beschreibung
Die Verträglichkeitsprüfung ist ein vereinfachtes Verfahren der Verträglichkeitsprüfung (VIncA) für Pläne und Programme (P/P) und für Projekte, Interventionen und Aktivitäten (P/I/A), die sich auf Gebiete des Natura 2000-Netzes auswirken.
Sie stellt eine erste Ebene der Analyse dar, die außerhalb des VIncA-Verfahrens zu betrachten ist und zu einem eindeutigen Ergebnis (positiv oder negativ) führen muss.
Um die Inzidenz unter dem Signifikanzniveau zu halten, werden obligatorische Bedingungen als eine Liste von Standardangaben festgelegt, die dazu dienen, die Inzidenz des P/I/A unter dem Signifikanzniveau zu halten.
Der Anwender muss also nicht mehr eine Inzidenzstudie vorlegen, sondern nur noch:
- den Antrag
- das Formular für das Impact Screening, wobei zwischen dem für Pläne und Programme (P/P) und dem für Projekte, Interventionen und Aktivitäten (P/I/A) zu wählen ist
- die technischen und kartografischen Anhänge.
Das "Screening-Format" kann von jedermann unterzeichnet werden, eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich.
Erläuternde Rundschreiben:
Die Bedingungen der Verpflichtung
Mit Beschluss Nr. 1876 vom 13. Oktober verabschiedete der Provinzialrat die Verpflichtungsbedingungen (C.O.), eine Liste von standardisierten Angaben, die darauf abzielen, die Häufigkeit von P/I/A in den Gebieten des Natura-2000-Netzes unter dem Signifikanzniveau zu halten, und zwar auf der Grundlage der biogeografischen und spezifischen Merkmale der Gebiete und der Gebiete selbst.
Die Aufgabe des Leitfadens besteht daher darin, einige "gute Praktiken" aufzulisten, die es dem Antragsteller ermöglichen, einen Vorschlag auszuarbeiten, der mit dem/den betreffenden Gebiet(en) vereinbar ist.
Diese sollten dann in das Format der Verträglichkeitsprüfung in dem entsprechenden Abschnitt (6.1) aufgenommen werden.
Bei Unklarheiten bezüglich des Ergebnisses der Prüfung oder der Unmöglichkeit, die Auflagen zu erfüllen, muss eine angemessene Verträglichkeitsprüfung (VIncA) eingeleitet werden.
Die Auflagen können im Laufe der Zeit auf der Grundlage aktualisierter Daten aus der Überwachung von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse oder der Aktualisierung von Erhaltungsmaßnahmen für Gebiete des Natura-2000-Netzes oder anderer spezifischer Anforderungen ergänzt oder geändert werden.
In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der spezifischen Erhaltungsmaßnahmen für die betreffenden Gebiete das erste Element ist, das vom Antragsteller überprüft werden muss.
Unterschiedliche und spezifische C.O. werden durch spezifische Beschlüsse des Provinzialrats für eine ganze Reihe von Eingriffen vorgeschrieben, die dem Korrespondenzprüfungsverfahren gemäß Art. 16 bis des DPP 50-157/Leg vom 3.11.2008 und späteren Änderungen unterliegen.
Im Gegenteil, die C.O. sind nicht für das entsprechende Folgenabschätzungsverfahren (VIncA) vorgesehen. Angesichts des Niveaus der Analyse sind es nämlich die für jeden P/I/A geeigneten Ausgleichsmaßnahmen, die den Zweck haben, mögliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu verringern und/oder aufzuheben, um sicherzustellen, dass das Erreichen der Erhaltungsziele nicht gefährdet wird und dass die negativen Auswirkungen auf die Integrität des/der Natura 2000-Gebiets/Gebiete unter der Erheblichkeitsschwelle bleiben.
Verwendung der obligatorischen Bedingungen
Obligatorische Bedingungen müssen in das Screening-Format eingefügt werden, wobei je nach Natura 2000-Gebiet(en) diejenigen auszuwählen sind, die relevant sind und mit der Art und den Merkmalen des Vorhabens in Zusammenhang stehen, und für deren vollständige Umsetzung der Antragsteller die Verantwortung übernimmt.
Es ist wichtig, klarzustellen, dass
- die Auswahl aller vorgesehenen obligatorischen Bedingungen nicht automatisch bedeutet, dass der Abschluss des Screening-Prozesses positiv ist
- Stellt die zuständige Behörde in der Vorprüfungsphase fest, dass der Antragsteller die obligatorischen Bedingungen nicht vollständig angegeben hat, kann sie deren Ergänzung verlangen.
- Wenn die Merkmale des P/I/A es nicht erlauben, die einschlägigen verbindlichen Bedingungen zu erfüllen, wird das Projekt dem entsprechenden Folgenabschätzungsverfahren unterzogen.
Die Korrespondenzprüfung
Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Folgenabschätzungsverfahren, das von Vorbewertungsbögen ausgeht, d. h. von Ex-ante-Bewertungen der möglichen Auswirkungen, die einige häufigere und weniger einschneidende P/I/A auf Natura 2000-Gebiete und -Standorte haben können.
Die neue Gesetzgebung führt ein daher das Verfahren der "Korrespondenzüberprüfung" für bestimmte Arten von Projekten oder Tätigkeiten aufgenommen in den spezifischen Vorbewertungsbögen
Mit dem Beschluss Nr. 1876 vom 13. Oktober hat der Provinzialrat die 'Technischen Vorprüfungen' angenommen, die sich auf bestimmte Standorte oder homogene Kategorien von Standorten oder Gebieten beziehen und mit denen P/I/A, die vom Umfang her homogen sind, einem 'Screening der Auswirkungen' unterzogen werden.
Diese Bewertungen sind auch auf P/I/A anzuwenden, die außerhalb der Natura 2000-Gebiete liegen, aber erhebliche Auswirkungen auf die Gebiete selbst haben können.
Für die P/I/A, die den vorherrschenden Aktivitäten zuzuordnen sind, die nach den in den Formularen zur Vorabbewertung beschriebenen Methoden durchgeführt werden, stellt der Antragsteller bei der zuständigen Provinzstruktur einen speziellen Antrag auf "Überprüfung der
Darin erklärt er, dass das vorgeschlagene Projekt oder die vorgeschlagene Aktivität mit den bereits bewerteten übereinstimmt, da es/sie auf die gleiche Art und Weise durchgeführt wird und folglich kein "Screening der Auswirkungen" erforderlich ist.
Art. 39 Abs. 4 Buchst. c) des Gesetzes 11/2007 führt auch die Möglichkeit ein, dass die Stellungnahme zur Überprüfung der Übereinstimmung von dem für die Erteilung des Genehmigungstitels oder des Zustimmungsakts zuständigen Subjekt, wie auch immer benannt, für bestimmte Arten von Projekten, Eingriffen und Tätigkeiten abgegeben werden kann. In Anhang 1 der Verordnung sind die Personen aufgeführt, die zu diesem Verfahren berechtigt sind (Artikel 16 bis, Absätze 5 und 6 der Verordnung).
Um die zu prüfenden P/I/A zu definieren, hat die Dienststelle Nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete die verschiedenen betroffenen Sektoren auf der Grundlage der in den Jahren der Anwendung der Habitat-Richtlinie gesammelten Erfahrungen und insbesondere des Verfahrens der Verträglichkeitsprüfung analysiert.
In Anbetracht der Transversalität, die bestimmten Arten von P/I/A innewohnt, hat sie auch in diesem Fall eine intensive Gesprächs- und Vergleichsaktivität mit den betroffenen Provinzstrukturen eingeleitet, um sowohl die Arten von P/I/A zu überprüfen, für die die Bewertungsbögen erstellt werden sollen, als auch die Merkmale und Methoden ihrer Umsetzung vollständig zu analysieren.
Die Vorbewertungsbögen
Sie wurden durch zwei verschiedene Beschlüsse genehmigt (siehe Links unter Dokumente): DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023 und DGP Nr. 1160 vom 24. Juli 2024.
Die Blätter sind nach der Art des P/I/A unterteilt:
Städtebauliche Tätigkeit (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):
- Cod. ED01 - Freie Bautätigkeiten; Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten; Stadtplanungskonforme Arbeiten, die in die Zuständigkeit der Provinz und der Gemeinden fallen
- Cod. ED02 - Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen
Forstwirtschaftliche Tätigkeiten (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):
- Code FO01 - Holzeinschlag und Wiederaufforstung
- Code FO02 - Verbesserung von Weideland
- Code FO03 - Umweltverbesserungen für Zwecke der Fauna
- Code FO04 - Instandhaltungsarbeiten an Forststraßen
Instandhaltung von Wasserbauwerken und Wasserläufen (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):
- Code BM01 - Unterhaltungsarbeiten für wasserbauliche Forstarbeiten
- Code BM02 - Drainage- und Flussbettumgestaltungsarbeiten
- Code BM03 - Unterhaltungsarbeiten an Gewässersohlen
Instandhaltung von Wegen und Rastplätzen (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):
- Code MSAS01
Wissenschaftliche Forschung und Überwachung (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):
- Code RM01
Ausstellungen und Veranstaltungen (DGP Nr. 1876 vom 13. Oktober 2023):
- Code MAE01
NB: Blatt wird geändert, siehe Hinweis
Drohnenüberflüge (DGP Nr. 1160 vom 24. Juli 2024):
- Code SO02
Ordentliche Instandhaltungsarbeiten an der Straßeninfrastruktur (DGP Nr. 1160 vom 24. Juli 2024):
- Code STR01
Die oben aufgeführten Karten können im Hinblick auf weitere P/I/A integriert oder auf der Grundlage aktualisierter Daten aus der Überwachung von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse oder der Aktualisierung von Erhaltungsmaßnahmen für Gebiete des Natura 2000-Netzes oder anderer spezifischer Anforderungen geändert werden.
Die Nummer des Beschlusses zur Genehmigung der Vorbewertungsdatenblätter (DGP Nr. 1876 vom 13.10.2023 oder DGP Nr. 1160 vom 24.07.2024) und der Code des Referenzdatenblatts, wie oben angegeben, müssen in den Antrag auf Prüfung des Schriftverkehrs eingefügt werden.
Beschränkungen
Verwaltungssanktionen sind für alle vorgesehen, die Arbeiten und Eingriffe ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung oder unter Verstoß gegen die für die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassenen Vorschriften durchführen(siehe Artikel 112 des Provinzialgesetzes 11/2007).