Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Folgenabschätzung (VIncA) für Natura 2000-Gebiete

  • Aktiv

Durch die Habitat-Richtlinie 92/43/EWG eingeführtes Verfahren der Vorabprüfung für die Erhaltung von Lebensräumen und Arten innerhalb des Natura-2000-Netzes. Das neue Verfahren ist ab 2023 in Kraft.

Beschreibung

Die Verträglichkeitsprüfung (VIncA) sieht vorbeugende Maßnahmen und schrittweise Verfahren zur Bewertung möglicher negativer Auswirkungen vor, die bestimmte Pläne, Programme, Projekte, Eingriffe oder Tätigkeiten (P/P/P/I/A), die nicht direkt mit der Verwaltung eines Natura-2000-Gebiets zusammenhängen oder dafür notwendig sind, auf dieses haben können. Bei der Verträglichkeitsprüfung handelt es sich also um ein Verfahren mit präventivem Charakter, bei dem alle P/P/P/I/A, die erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet haben können, einzeln oder gemeinsam mit anderen Plänen und Projekten und unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele des Gebiets vorgelegt werden müssen. Das Verfahren wurde vor kurzem aufgrund eines Verfahrens der Europäischen Union gegen den italienischen Staat wegen fehlerhafter Anwendung einiger Bestimmungen der Habitat-Richtlinie überarbeitet. Dieses neue Verfahren, das seit dem 13. Oktober 2023 in Kraft ist, wendet die von der Autonomen Provinz Trient im Jahr 2022 eingeführten nationalen Leitlinien mit den entsprechenden Rechtsvorschriften an.

Die Verträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren, das durch die europäische Richtlinie 92/43/EWG "Habitat" eingeführt und später auf nationaler und auch auf Provinzebene umgesetzt wurde, um die Integrität der Gebiete des Natura-2000-Netzes zu schützen.

Die Verträglichkeitsprüfung ist ein präventives Instrument, das auf dem Vorsorgeprinzip beruht und durch die Analyse der direkten Auswirkungen (auf Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse) und der indirekten Auswirkungen (Fragmentierung der Ökosysteme ökologischer Korridore) die wichtigsten Auswirkungen von Eingriffen, Tätigkeiten, Plänen oder Projekten ermittelt.

Die Notwendigkeit, diese Art der Bewertung einzuführen, ergibt sich aus den Besonderheiten des Netzes Natura 2000, in dem jedes einzelne Gebiet einen qualitativen und quantitativen Beitrag in Bezug auf die auf europäischer Ebene zu schützenden Lebensräume und Arten leistet, um die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines zufriedenstellenden Erhaltungszustandes dieser Lebensräume und Arten zu gewährleisten.

Gegenstand des Verfahrens sind

  • alle Pläne und Programme, die territoriale oder sektorale Prognosen enthalten (ausgenommen sind nur solche, die sich direkt auf die Verwaltung von Gebieten beziehen)
  • alle Projekte, Eingriffe und Aktivitäten, die erhebliche Auswirkungen haben können.

Bei der Bewertung der Erheblichkeit sind in erster Linie die Besonderheiten (vorhandene Arten und Lebensräume) sowie die spezifischen Erhaltungsziele und -maßnahmen des von dem Eingriff betroffenen Gebiets zu berücksichtigen, aber auch die ökologische Funktionalität des gesamten Netzes muss angemessen berücksichtigt werden.

Das Verfahren muss auch auf Projekte außerhalb der Gebiete angewandt werden, wenn die Eingriffe erhebliche Auswirkungen innerhalb der Gebiete haben können.

Auch die gemeinsamen Auswirkungen müssen gebührend berücksichtigt werden: Kleine Einzelauswirkungen können kumuliert eine erhebliche Auswirkung haben.

Das neue Verfahren

Im Anschluss an das Verfahren EU-Pilot 6730/14/ENVI gegen den italienischen Staat wegen fehlerhafter Anwendung einiger Bestimmungen der Habitat-Richtlinie wurden mit einer Vereinbarung vom 28. November 2019 zwischen der Regierung, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen die "Nationalen Leitlinien für die Verträglichkeitsprüfung (VIncA)" verabschiedet.

Die genannte Vereinbarung sieht vor, dass die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen für eine einheitliche Umsetzung der Leitlinien sorgen, wobei die Möglichkeit der Harmonisierung mit den verschiedenen Verfahren der regionalen/provinziellen Zuständigkeit und der Vereinfachung unter Berücksichtigung der territorialen Besonderheiten berücksichtigt werden soll. Mit dem Provinzialgesetz Nr. 6/2022 wurde daher Artikel 39 des Provinzialgesetzes Nr. 11/2007 geändert, um die nationalen Leitlinien umzusetzen, und mit dem Präsidialdekret Nr. 14-90/Leg vom 1. August 2023 und nachfolgenden Änderungen, die das Präsidialdekret Nr. 50-157/Leg von 2008 abändern, wurden die entsprechenden Verordnungen eingeführt.

Die neuen Verordnungen (in Kraft seit dem 13. Oktober 2023) beruhen auf zwei Hauptelementen: Es wird davon ausgegangen, dass es keine Eingriffe mit geringen Auswirkungen gibt, die daher von der Prüfung befreit oder ausgeschlossen sind; die Last der Erstellung der Elemente für die Verträglichkeitsprüfung wird vom Antragsteller auf die öffentliche Verwaltung verlagert, insbesondere auf die Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen insbesondere

  • Aufhebung des Beschlusses Nr. 1660 des Provinzialrats vom 3. August 2012, da die Nationalen Leitlinien keine Listen mit freien Eingriffen und somit keine Möglichkeit der "Ermäßigung" von Genehmigungen für Eingriffe mit geringen Auswirkungenzulassen. Alle müssen einer spezifischen Bewertung unterzogen werden;
  • Die vorherige Überprüfung der Auswirkungen (früherer Artikel 16) wird durch das "Screening der Auswirkungen" ersetzt, um festzustellen, ob das Erfordernis einer erheblichen Auswirkung besteht oder nicht. Das "Screening" wird auch auf Pläne und Programme (P/P) sowie auf Projekte, Interventionen und Aktivitäten (P/I/A) ausgedehnt, die Gebiete des Natura 2000-Netzes betreffen. Es stellt eine erste Ebene der Analyse dar, die außerhalb des VIncA-Verfahrens zu betrachten ist und zu einem eindeutigen Ergebnis (positiv oder negativ) führen muss.
    Dies bedeutet eine Vereinfachung für den Nutzer, der keine Verträglichkeitsstudie mehr vorlegen muss, sondern nur noch das "Screening-Format" ausfüllen muss, indem er die P/P- oder P/I/A-Unterlagen beifügt. Außerdem muss das "Screening-Format" nicht unbedingt von einem qualifizierten Freiberufler ausgefüllt werden.
    Weitere Informationen finden Sie auf der speziellen Seite des Inzidenz-Screenings;
  • die Möglichkeit, dass der Provinzialrat die so genannten"obligatorischen Bedingungen" (C.O.) auf der Grundlage der biogeografischen und spezifischen Merkmale der Gebiete des Natura-2000-Netzes festlegt, die als Standardvorschriften mit dem Wert von Hinweisen zu verstehen sind, die darauf abzielen, die P/P und P/I/A unter dem Erheblichkeitsgrad der Auswirkungen zu halten
  • die Einführung des Verfahrens der "Korrespondenzüberprüfung" für bestimmte Arten von Projekten oder Aktivitäten, die der so genannten "Vorabbewertung" unterliegen (als vereinfachtes Verfahren des "Impact Screening"). Artikel 39, Absatz 4, Buchstabe c) des Gesetzes Nr. 11/2007 führt auch die Möglichkeit ein, dass die Stellungnahme für solche Überprüfungen von dem für die Erteilung des Genehmigungstitels oder des Zustimmungsaktes, wie auch immer bezeichnet, zuständigen Subjekt für bestimmte Arten von P/I/A, die in Anhang 1 der Verordnung aufgeführt sind, ausgestellt werden kann (wie in Artikel 16 bis, Absätze 5 und 6 der Verordnung vorgesehen).
    Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Impact Screening;
  • die Möglichkeit, durch den Provinzialrat die so genannte"technische Prävalenz" von P/I/A zu definieren, die sich auf bestimmte Standorte oder homogene Kategorien von Standorten oder Zonen bezieht, die keine signifikanten Auswirkungen auf dieselben Standorte oder Zonen aufweisen.
Eine dreistufige Methodik

Die Methodik zur Durchführung der Folgenabschätzung ist ein schrittweiser Analyse- und Bewertungsprozess, der aus drei Hauptphasen besteht:

Stufe I: Folgenabschätzung
Der Prozess der Identifizierung der potenziellen Auswirkungen eines Plans oder Projekts auf ein Natura 2000-Gebiet oder mehrere Gebiete, einzeln oder in Kombination mit anderen Plänen oder Projekten, und der Bestimmung des möglichen Erheblichkeitsgrads dieser Auswirkungen. Daher muss in dieser Phase erstens festgestellt werden, ob der Plan oder das Projekt in direktem Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des/der Gebiete steht oder dafür erforderlich ist, und zweitens, ob er/sie voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf das/die Gebiet(e) haben wird. Weitere Informationen finden Sie auf der speziellen Seite zum Impact Screening.

Stufe II: Angemessene Folgenabschätzung
Ermittlung des Ausmaßes der Auswirkungen des Plans oder Projekts auf die Integrität des Gebiets/der Gebiete, entweder einzeln oder in Kombination mit anderen Plänen oder Projekten, unter Berücksichtigung der Struktur und Funktion des Gebiets/der Gebiete und seiner Erhaltungsziele.
Im Falle negativer Auswirkungen werden geeignete Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, um diese Auswirkungen zu beseitigen oder unter ein erhebliches Maß zu begrenzen.

Stufe III: Möglichkeit der Abweichung vom Verfahren der Verträglichkeitsprüfung unter bestimmten Bedingungen.
Trotz einer negativen Bewertung kann vorgeschlagen werden, einen Plan oder ein Projekt nicht abzulehnen, sondern es weiter zu prüfen. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. wenn es keine Alternativlösungen gibt, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (IROPI) für die Durchführung des Projekts vorliegen und wenn geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.

Beschränkungen

Verwaltungssanktionen sind für alle vorgesehen, die Arbeiten und Eingriffe ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung oder unter Verstoß gegen die für die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassenen Vorschriften durchführen(siehe Artikel 112 des Provinzialgesetzes 11/2007).

An wen es sich richtet

Provinziale Dienststellen, Planer, kommunale Verwaltungen, Grundstücks- und Immobilieneigentümer, Institutionen und Verbände, ASUCs, usw.

So geht es

Der Antrag für VIncA sollte über pec und/oder PiTre unter Verwendung der entsprechenden Formulare (siehe unten) und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Dienststelle Nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete eingereicht werden.

Das Folgenabschätzungsverfahren endet mit demErlass einer Maßnahme. DieListe der laufenden und abgeschlossenen Verfahren kann frei eingesehen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Antragsformular 2023 "Folgenabschätzung für Projekte in Natura 2000-Gebieten".
    ACHTUNG!Das Antragsformular muss über pec in einem statischen, nicht editierbaren PDF-Format gesendet werden; daher können Sie, nachdem Sie es ausgefüllt haben, auf zwei Arten vorgehen
    1. Drucken Sie es aus und scannen Sie es ein
    oder
    2. als PDF ausdrucken (gehen Sie auf Datei/Drucken und wählen Sie als Drucker Print to PDF).
  • Folgenabschätzungsbericht, erstellt nach den folgenden Leitlinien
  • Projektdokumente

Formulare

Zeiten und Fristen

Hinweis: Die zuständige Provinzstruktur veröffentlicht den eingegangenen Antrag sowie die dazugehörigen Informationen auf der Website der Institution.
Jeder kann die Unterlagen einsehen und der zuständigen Provinzstruktur innerhalb von dreißig Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der elektronischen Anschlagtafel der Provinz seine schriftlichen Anmerkungen übermitteln.

VERÖFFENTLICHUNG DER VORSCHRIFTEN im VINAT-System:

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags für die Bewertung der Auswirkungen von Projekten, Interventionen und Aktivitäten.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Governo del territorio forestale e montano, dei corsi d'acqua e delle aree protette

Weiterlesen

Regolamento concernente le procedure per l'individuazione delle zone speciali di conservazione e delle zone di protezione speciale, per l'adozione e l'approvazione delle relative misure di conservazione e dei piani, nonché la composizione, le funzioni e il funzionamento della cabina di regia delle aree protette e dei ghiacciai.

Weiterlesen

Il documento illustra le soluzioni percorribili nel caso di valutazione di incidenza negativa di un progetto in siti Natura 2000

Weiterlesen

Documento tecnico di supporto per la definizione delle Misure di Compensazione della Direttiva 92/43/CEE Habitat (Livello III della Valutazione di Incidenza) e la compilazione del Formulario da trasmettere alla Commissione europea

Weiterlesen

relativa alla conservazione degli habitat naturali e seminaturali e della flora e della fauna selvatiche

Weiterlesen

Il documento elenca i principali Decreti ministeriali e delibere della Giunta Provinciale relativi alle misure di conservazione dei siti Natura 2000 (ZPS e ZSC).

Weiterlesen

concernente la conservazione degli uccelli selvatici

Weiterlesen

Linee guida per la redazione della Valutazione di incidenza (VIncA) per progetti con possibili incidenze su siti Natura 2000

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Screening der Auswirkungen und Überprüfung der Natura 2000-Korrespondenz

Es handelt sich um eine erste Analyseebene und somit um ein vereinfachtes Verfahren der Folgenabschätzung (UVP) für Pläne, Programme, Projekte, Eingriffe und Tätigkeiten, die sich auf Gebiete des Natura-2000-Netzes auswirken, das 2023 eingeführt wird.

Verknüpfte Hinweise

VINAT, die Plattform für die Veröffentlichung von VIncA-Verfahrensdaten, aktiviert

In Übereinstimmung mit den nationalen Leitlinien wurde eine neue Plattform mit der Bezeichnung VINAT eingerichtet, auf der laufende und abgeschlossene Verfahren im Zusammenhang mit Folgenabschätzungen für Natura-2000-Gebiete eingesehen werden können.

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2024

Letzte Änderung: 22.08.2025 18:07

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren