Organisationen, die auf der provinziellen Liste der Einrichtungen, die Dienstleistungen über Dienstleistungsgutscheine anbieten müssen die Kriterien und Methoden für die Umsetzung von Dienstleistungsgutscheinen die durch den Beschluss G.P. Nr. 2066/2024 genehmigt und durch den Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025 geändert wurden.
Die Dienstleistungsgutscheine für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Betreuung ermöglichen es Familien, die die Voraussetzungen erfüllen, die Kosten für Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei Minderjährigen mit Behinderungen, Lernstörungen oder besonderen Härtefällen, die vom zuständigen Personal bescheinigt werden) zusätzlich zu den öffentlichen Leistungen zu reduzieren, die für denselben Zweck auf dem Gebiet der Provinz angeboten werden, und zwar gegen eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 2 % bzw. 5 % (je nach Alter des Minderjährigen) der Kosten der förderfähigen Leistung.
Hinweis: Ab dem 23. Dezember 2024 ist das Verfahren zur Beantragung der Aufnahme in die Liste der Einrichtungen, die für die Erbringung von Dienstleistungen, die mit Dienstleistungsgutscheinen erworben werden können, für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 qualifiziert sind, eröffnet. Die Möglichkeit der Aufnahme in die Liste wird bis zum 30. September 2027 bestehen.
Die Dienstleistungsgutscheine werden aus den Mitteln des ESF+-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union - Europäischer Sozialfonds plus (40%), den italienischen Staat (42%) und die Autonome Provinz Trient (18%). Angesichts der Relevanz dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als Maßnahmen von strategischer Bedeutung eingestuft.
Dienstleistungsgutscheine müssen innerhalb von 180 Tagen nach ihrer Ausstellung aktiviert werden und die Dienstleistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Aktivierung abgeschlossen sein.
Die Tätigkeitsberichte müssen innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung der für jeden Gutschein erbrachten Schlichtungsdienste eingereicht werden.
Innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Unterlagen bestätigt die Ad-Personam-Multifunktionsstruktur die für die erbrachte Leistung angeforderte Kostenaufstellung oder meldet eventuelle Unstimmigkeiten; erst dann kann die Bewilligungsstelle der Provinzverwaltung die Rechnung oder den steuerlich gültigen Kostenbericht für den Restbetrag vorlegen.
Die Einrichtungen, die Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen für Minderjährige erbringen, die über die Dienstleistungsgutscheine erworben werden können, müssen bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation einhalten, die auf der Seite "Sichtbarkeits-, Transparenz- und Kommunikationspflichten für den Zeitraum 2025-2027" zusammengefasst sind, um den EU-Beitrag hervorzuheben und bekannt zu machen.