Akkreditierung von Dienstleistungsgutscheinen - Zeitraum 2025 - 2027

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Anforderungen und Modalitäten für die Aufnahme in die Liste der Dienstleistungsanbieter mit Dienstleistungsgutscheinen.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Informationen über das gesamte Verfahren zur Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027 - finden Sie hier.

Beschreibung

Novità

Mit dem Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025 wurden die"Kriterien und Methoden für die Umsetzung der Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027" geändert, und zwar

  • der maximale Prozentsatz der Selbstbeteiligung und des ungedeckten Betrags für die Entschädigung bei dauerhafter Invalidität und Tod wurde von den bereits vorgesehenen 5 % auf 10 % erhöht, um dieVersicherung für die Auszahlungsstellen weniger belastend zu machen, wobei der Höchstbetrag pro Schadensfall mindestens 500.000,00 € betragen muss
  • die allgemeine organisatorische Anforderung, die für alle Versöhnungsdienste im Falle von Minderjährigen mit Behinderungen gemäß dem Gesetz Nr. 104/1992 gilt (dauerhafte Behinderung gemäß Artikel 3 Absatz 1 und schwerwiegende Behinderung gemäß Artikel 3 Absatz 3), wurde geändert
  • Der im Beschluss Nr. 2066 vom 13.12.2024 vorgesehene Schwellenwert für das I.C.E.F. wurde von 0, 40 auf 0,50 angehoben und folglich wurden die Beträge, die den einzelnen Dienstleistungsgutscheinen für Antragsteller mit einem I.C.E.F. zwischen 0 und 0,50 zugewiesen sind, aktualisiert, wobei der Betrag ab dem 10. März 2025 erhöht wurde.

I Dienstleistungsgutscheine sind von der Autonomen Provinz Trient zur Verfügung gestellte Kostengutscheine für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Betreuung, die es den Inhabern ermöglichen, Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren (bzw. bis zum Alter von 18 Jahren im Falle von Minderjährigen mit Behinderungen oder in besonders schwierigen Situationen, die vom zuständigen Personal bescheinigt werden) als Ergänzung zu den für denselben Zweck im Provinzgebiet angebotenen öffentlichen Leistungen zu erwerben, und zwar gegen eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 2 % oder 5 % (je nach Alter des Minderjährigen) der Kosten der förderfähigen Leistung.
Um Dienstleistungen zu erbringen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können, ist es erforderlich, in die folgende Liste aufgenommen zu werden Liste der Einrichtungen, die qualifiziert sind, Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen zu erbringen, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können.

Informationen zu den Verwaltungsverfahren und Vertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen der Autonomen Provinz Trient und den Dienstleistungsanbietern regeln, finden sich in den"Kriterien und Verfahren für die Umsetzung der Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027", einem Dokument, das dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 2066 vom 13. Dezember 2024 beigefügt ist, geändert durch den Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025.

Mit Beschluss Nr. 14499 vom 20.12.2024, geändert durch Beschluss Nr. 3191 vom 01.04.2025wurde die"Öffentliche Bekanntmachung der Auswahl für die Aufnahme in die Liste der Einrichtungen, die für die Erbringung von durch Dienstleistungsgutscheine erworbenen Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen qualifiziert sind - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027" genehmigt.

Die Dienstleistungsgutscheine werden aus den Mitteln des ESF+-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union - Europäischer Sozialfonds plus (40%), den italienischen Staat (42%) und die Autonome Provinz Trient (18%). Aufgrund ihrer Relevanz wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als Operationen von strategischer Bedeutung.

Beschränkungen

Die Anträge können bis zum 30. September 2027 um 12.30 Uhr eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Die folgenden Einrichtungen können in die "Liste der Einrichtungen aufgenommen werden, die für die Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen qualifiziert sind, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können":

A) im Falle von Dienstleistungen für Minderjährige zwischen drei Monaten und drei Jahren

  • die auf dem Gebiet der Provinz ansässigen öffentlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen im Bereich der frühen Kindheit erbringen;
  • die privaten Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit den lokalen Behörden der Provinz im Bereich der Kleinkinderbetreuung tätig sind;
  • die Einrichtungen, die im Provinzregister gemäß Artikel 8 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 eingetragen sind oder nach Verabschiedung der in Artikel 11 quater des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen im Provinzregister der akkreditierten Einrichtungen für die Erbringung von sozialpädagogischen Dienstleistungen gemäß Artikel 6 des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 eingetragen werden
  • Organisationen, die auf dem Gebiet der Kindheit privat und autonom tätig sind, die regelmäßig bei der C.C.I.A.A. eingetragen sind, soziale Genossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereine zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen (Onlus), die regelmäßig in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Bildung und Animation (Kultur, Freizeit, Sport usw.) zugunsten von Minderjährigen auf dem Gebiet der Provinz tätig sind.

Für den Fall, dass eine Genehmigung für die Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsdiensten beantragt wird, die mit Hilfe von Dienstleistungsgutscheinen für Betriebskinderkrippen erworben werden können, muss der Antragsteller außerdem im Besitz eines Verwaltungsauftrags für mindestens eine Betriebskinderkrippe in der Provinz Trient sein, der mit mindestens einem Unternehmen unterzeichnet wurde, das den Betriebskinderkrippendienst für seine Angestellten und/oder Mitarbeiter fördert. Dieser Verwaltungsauftrag muss ausdrücklich die Art und Weise angeben, in der das/die werbende(n) Unternehmen die Einrichtungen gewähren oder zur Verfügung stellen wird/werden, und er muss eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Aufnahme in die Liste der Einrichtungen haben, die zur Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen qualifiziert sind, die mittels Dienstleistungsgutscheinen erworben werden können.

B) im Falle von Dienstleistungen für Minderjährige im Alter von drei bis sechs Jahren

  • die entsprechenden Zentren für Kleinkinder der Provinz Trient;
  • die Einrichtungen, die in das Provinzregister gemäß Artikel 8 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 eingetragen sind oder nach Verabschiedung der Durchführungsverordnung gemäß Artikel 11 quater des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 in das Provinzregister der zugelassenen Einrichtungen für die Erbringung von sozialpädagogischen Dienstleistungen gemäß Artikel 6 des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 eingetragen werden
  • die privaten Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit den lokalen Behörden der Provinz für die Erbringung von Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige tätig sind
  • Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Kinderbetreuung privat und autonom auf dem Gebiet der Provinz tätig sind, regelmäßig bei der C.C.I.A.A. eingetragen sind, soziale Genossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereine zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck (Onlus), die regelmäßig in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Bildung und Unterhaltung (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige auf dem Gebiet der Provinz tätig sind.

C) für Dienstleistungen zugunsten von Minderjährigen im Alter von 6 bis 14 Jahren (das 18. Lebensjahr wird nicht vollendet, wenn es sich um Minderjährige mit Behinderungen gemäß Gesetz Nr. 104/92 oder mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Härtefällen handelt, die von zuständigem Personal bescheinigt werden)

  • Öffentliche Bildungseinrichtungen, die im Rahmen des ersten Bildungszyklus gemäß dem Gesetz Nr. 53/2003 tätig sind;
  • die Primar- und Sekundarschulen des ersten Bildungszyklus, gleichgestellt oder genehmigt;
  • die Einrichtungen, die im Provinzregister gemäß Artikel 8 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 aufgeführt sind;
  • private Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit den lokalen Gebietskörperschaften der Provinz für die Bereitstellung von Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige tätig sind;
  • Organisationen, die privat und unabhängig auf dem Gebiet der Kindheit auf dem Gebiet der Provinz tätig sind, die regelmäßig bei der C.C.I.A.A. eingetragen sind, soziale Genossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereine zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck (Onlus), die regelmäßig in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Bildung und Unterhaltung (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige auf dem Gebiet der Provinz tätig sind.

Darüber hinaus dürfen alle oben genannten Subjekte, unabhängig vom Alter der Minderjährigen, für die die Dienstleistungen erbracht werden

Falls die geförderte Einrichtung mehr als einen Betriebsstandort hat, muss sie die Anforderungen an jedem Betriebsstandort in Bezug auf die Altersgruppe/Klassen und die Art der angebotenen Dienstleistungen erfüllen.

Der von der Einrichtung eingereichte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung oder einem Bevollmächtigten mit Zeichnungsberechtigung digital unterzeichnet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen

  • Antrag auf Aufnahme in die Liste gemäß den geltenden Stempelvorschriften (16,00 €), digital unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten
  • Allgemeine Vertragsbestimmungen, die vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten digital unterzeichnet sind;
  • Lebenslauf der Kontaktperson für den Bildungsbereich und von mindestens 2 Fachkräften, die in der Einrichtung pro Altersgruppe beschäftigt sind;
  • eventuelle weitere Anlagen, die vom Beschluss des Provinzialrats Nr. 2066 vom 13. Dezember 2024 gefordert werden, je nach Altersgruppe, für die die Aufnahme in die Liste beantragt wird, oder, falls die Genehmigung für Betriebskindergärten beantragt wird, der Auftrag zur Leitung mindestens eines Betriebskindergartens in der Provinz Trient, der mit mindestens einem Unternehmen unterzeichnet wurde, das den Betriebskindergarten für seine eigenen Angestellten und/oder Mitarbeiter fördert, mit einer Dauer von mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung dieses Antrags bei der Verwaltung.

Zeiten und Fristen

Zeitraum 2025-2027

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags; das Ergebnis des Antrags wird den einzelnen Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Zugang zum Service

Zugang zum reservierten Bereich des Informationssystems des Europäischen Sozialfonds

Authentifizierung

Benutzer-ID und Passwort

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica dell''Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili medianti i Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento e delle relative 'Disposizioni generali di contratto', approvati con la determinazione del dirigente dell'UMSe Europa n. 14499 del 20 dicembre 2024, a seguito di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025.

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 avente ad oggetto 'Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento'. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell'Allegato A) della deliberazione.

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Approvazione dell''Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili medianti i Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, delle 'Disposizioni generali di contratto' e della 'Domanda di inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio per il periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' in attuazione di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 2066 del 13 dicembre 2024.

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Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Istruzioni per la presentazione della domanda di accreditamento all'Elenco dei Soggetti abilitati all’erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio

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