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Dienstleistungsgutscheine für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Zeitraum 2025-2027

  • Aktiv

Gutscheine für den Zugang zu Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder bis zu 14 Jahren (bzw. bis zu 18 Jahren im Falle von Kindern mit Behinderungen oder in anderen Härtefällen).

Maestra e bambini in aula
© vgajic per Canva Pro -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Änderung des Schwellenwerts für den I.C.E.F.-Indikator - Um einen Dienstleistungsgutschein beantragen zu können, müssen potenzielle Nutzer in einer wirtschaftlichen Lage sein, die unter dem Schwellenwert liegt, der auf der Grundlage des Indikators I.C.E.F.-Indikator, gleich oder unter 0,70 (anstelle von 0,50).

Für weitere Informationen und andere spezifische Anforderungen konsultieren Sie bitte die Kriterien und Umsetzungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine - Version 3.

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zum Ausfüllen des Voucher-Antrags wegen außerordentlicher Wartungsarbeiten von Samstag, den 27. Dezember 2025, 00:01 Uhr, bis Montag, den 29. Dezember 2025, 14:00 Uhr, nicht verfügbar ist.

Beschreibung

Novità - Modifica dello Strumento Buoni di Servizio

Mit dem Beschluss Nr. 2110 des Provinzialrats von Trient vom 19. Dezember 2025 wurden die"Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027" im Rahmen des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 weiter abgeändert, so dass Haushalte mit einem Indikator der wirtschaftlichen Lage der Familie (I. C.E.F.) von höchstens 0,70 statt wie bisher 0,50 Zugang zu Dienstleistungsgutscheinen für den Erwerb von Dienstleistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten.C.E.F.) von höchstens 0,70 anstelle von 0,50, wie bereits im Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025 vorgesehen.
Die eingeführte Änderung ermöglicht es somit, die Beträge, die den einzelnen Dienstleistungsgutscheinen für Antragsteller mit einem I.C.E.F. zwischen 0 und 0,70 zugewiesen werden, ab dem 27. Dezember 2025 zu aktualisieren und alle potenziellen Antragsteller mit einem I.C.E.F.-Indikator von bis zu 0,70 in das Dienstleistungsgutschein-Tool aufzunehmen.

Nutzer, die an der Zuteilung von Dienstleistungsgutscheinen interessiert sind und noch keinen Antrag gestellt haben

  • wenn sie noch keinen I.C.E.F.-Familienindikator haben, können sie sich an ein akkreditiertes CAF wenden, das den Indikator mit den neuen Obergrenzen berechnen wird;
  • wenn sie bereits über einen gültigenI.C.E.F. Famiglia 2025 Einkommens-/Vermögensindikator für das Jahr 2024verfügen, können sie den Wert des Dienstleistungsgutscheins mit Hilfe des von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Berechnungssimulators neu berechnen , OHNE dass sie sich für die Neuberechnung oder den Druck des Modells an eine CAF wenden müssen.
  • Auch Nutzer, die vor dem 27. Dezember 2025 im Besitz eines gültigen I.C.E.F. Famiglia 2025 Einkommens-/Vermögensindikators für das Jahr 2024 mit einem Wert über 0,50 waren, können den Berechnungssimulator verwenden, um unabhängig den Höchstwert zu berechnen, der für jeden Dienstleistungsgutschein zugewiesen werden kann.

Wenn der Nutzer also bereits über einen gültigen I.C.E.F. Famiglia 2025 Einkommens-/Vermögensindikator für das Jahr 2024 verfügt, kann er nach Verwendung des Berechnungssimulators den Online-Antrag für die Zuteilung des Dienstleistungsgutscheins über das von der Provinz online zur Verfügung gestellte und durch Authentifizierung mit dem digitalen Identitätssystem SPID (oder über CIE) zugängliche Computersystem ausfüllen , OHNE dass er sich für die Neuberechnung oder den Druck des neuen Formulars an eine CAF wenden muss.

Dienstleistungsgutscheine, einschließlich der Dienstleistungsgutscheine für Unternehmen, sind Ausgabengutscheine, die den einzelnen Empfängern ausgestellt werden, um die Vereinbarkeit von Familienpflegezeit und Arbeitszeit (oder Ausbildung/Umschulung zur aktiven Arbeitssuche) zu erleichtern.

Sie zielen darauf ab, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern, und bieten auch eine besondere Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen oder in besonders prekären Situationen.

Die Gutscheine decken einen Teil der Kosten für den Zugang zu Erziehungs- und Betreuungsdiensten für minderjährige Kinder oder Pflegekinder im Alter von 3 Monaten bis 14 Jahren (bzw. noch nicht 18 Jahren im Falle von Minderjährigen mit Behinderungen - bescheinigt nach dem Gesetz Nr. 104/92 - oder Lernschwierigkeiten oder besonders schwierigen Situationen, bescheinigt durch Fachpersonal).

Diese Dienstleistungen müssen von Subjekten erbracht werden , die auf in einer speziellen Liste aufgeführt sind.

DIENSTLEISTUNGEN, DIE ERWORBEN WERDEN KÖNNEN

A) Erziehungs- und Betreuungsdienstleistungen für Minderjährige im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren (frühkindliche Dienstleistungen) [Link zu weiteren Details];

A1) Kinderbetreuungsdienste (Babysitting) für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 36 Monaten;

A2) Dienstleistungen im Rahmen von Betriebskinderkrippen;

B) Erziehungs- und Betreuungsdienstleistungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis 6 Jahren;

C) Erziehungs- und Betreuungsleistungen für Minderjährige im Alter von 6 bis 14 Jahren (noch nicht 18 Jahre bei Minderjährigen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Härtefällen, die von den zuständigen Personen bescheinigt werden) [Link für weitere Informationen].

Die Quantifizierung der Vereinbarkeitsleistungen ist an die Gesamtzahl der vom Antragsteller in dem betreffenden Zeitraum geleisteten Arbeitsstunden geknüpft, die auf Antrag des Antragstellers um bis zu 10 % erhöht werden kann, und deckt einen Teil der Kosten für die beantragten Leistungen ab, sofern sie regelmäßig am Arbeitsplatz oder im Klassenzimmer bzw. in Kursen zur aktiven Arbeitssuche erbracht werden. In jedem Fall beträgt die wöchentliche Höchstgrenze, die anerkannt werden kann, 44 Stunden einschließlich eines eventuellen Zuschlags von 10 %.

Die Dienstleistungsgutscheine werden aus den Mitteln des ESF+-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union - Europäischer Sozialfonds plus (40 %), den italienischen Staat (42 %) und die Autonome Provinz Trient (18 %). Angesichts der Relevanz dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als eine Operation von strategischer Bedeutung.

Beschränkungen

Jeder Dienstleistungsgutschein kann einen Nennwert von höchstens 1.500 EUR und mindestens 900 EUR haben. Ein Antragsteller kann maximal 12 Gutscheine pro Kalenderjahr erwerben. Bei der Berechnung des Höchstbetrags, der jedem Antragsteller für einen Dienstleistungsgutschein zugewiesen werden kann, wird die Anzahl der Dienstleistungswochen, die in einem Kalenderjahr erbracht werden können, im Verhältnis zum Zeitraum der Einreichung des Antrags auf einen Dienstleistungsgutschein und den entsprechenden "Dienstleistungsplänen" (P.E.S.), die diesem beigefügt sind, berücksichtigt.

Alle Leistungen müssen ergänzend zu den Leistungen der institutionellen Einrichtungen erbracht werden, die in gleicher Funktion auf dem Gebiet der Provinz tätig sind, d.h. außerhalb der Zeitfenster (einschließlich verlängerter Öffnungszeiten - im Sinne von Früh- oder Spätankünften -, wenn diese üblicherweise vorgesehen sind) und/oder der Tage, die in den Jahreskalendern der Kinderkrippen, Vorschulen und öffentlichen oder angegliederten Bildungseinrichtungen auf dem Gebiet der Provinz garantiert sind, außer in besonderen und nachgewiesenen Situationen.

Für denselben Zuweisungsmonat kann nur ein Antrag auf einen Gutschein gestellt werden. P.E.S. für alle Dienstleistungen von Interesse, auch für verschiedene Kinder, müssen online in einem einzigen Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein bestätigt werden.

Der Dienstleistungsgutschein gilt nur für Leistungen, die nach der Zuteilung des Gutscheins anhand einer Rangliste und seiner Aktivierung durch die ausstellende Behörde erbracht werden. Der Dienstleistungsgutschein hat keinen rückwirkenden Wert ab dem Ausstellungsdatum. Es ist nicht möglich, einen neuen Gutschein zu aktivieren, wenn der zuvor gewährte Gutschein nicht zu mindestens 70 % seines Wertes genutzt wurde.

An wen es sich richtet

Dienstleistungsgutscheine können von Arbeitnehmerinnen oder im Falle von Alleinerziehenden von Arbeitnehmern beantragt werden:

  • mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (auch in den gesetzlich vorgesehenen "atypischen" Formen) oder die eine berufliche/unternehmerische Tätigkeit in selbständiger Form ausüben;
  • bei der Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses (auch in den gesetzlich vorgesehenen "atypischen" Formen) oder einer selbständigen beruflichen/unternehmerischen Tätigkeit (in diesem Fall kann der Anspruch auf den Gutschein erst nach Aufnahme der Beschäftigung beginnen);
  • Personen, die aufgrund von ordentlichen Entlassungen (mit Ausnahme von witterungsbedingten Entlassungen), außerordentlichen Entlassungen (einschließlich Entlassungen aufgrund von Solidaritätsverträgen) oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Arbeit freigestellt sind und an von der Autonomen Provinz Trient geförderten oder anerkannten Ausbildungs-/Umschulungskursen teilnehmen, die der aktiven Arbeitssuche dienen;
  • Arbeitslose, die an von der Autonomen Provinz Trient geförderten oder anerkannten Ausbildungs-/Umschulungsprogrammen teilnehmen, die auf eine aktive Arbeitssuche abzielen.

Dienstleistungsgutscheine für Unternehmen können von weiblichen Arbeitnehmern oder im Falle von Alleinerziehenden von Arbeitnehmern beantragt werden

  • mit einem untergeordneten Arbeitsverhältnis (auch in den vom Gesetz vorgesehenen "atypischen" Formen) oder mit einer beruflichen/unternehmerischen Tätigkeit innerhalb des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, die die betriebliche Kindertagesstätte trägt;
  • die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden (auch in den vom Gesetz vorgesehenen "atypischen" Formen). In jedem Fall kann der Gutschein erst nach Beginn der Beschäftigung im Unternehmen oder in der Unternehmensgruppe, die die Betriebskindertagesstätte fördert, eingelöst werden;
  • bei der Wiederaufnahme der Arbeit im Unternehmen oder in der Unternehmensgruppe, die die Betriebskindertagesstätte fördert, mit einem untergeordneten Arbeitsverhältnis (auch in den gesetzlich vorgesehenen "atypischen" Formen) nach dem Mutterschaftsurlaub oder nach Zeiten der Nichtbeschäftigung im Zusammenhang mit der Familienpflegezeit. In jedem Fall darf die Nutzung des Gutscheins erst nach Wiederaufnahme der Arbeit beginnen.

Alle Empfänger müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  1. Wohnsitz in einer Gemeinde der Provinz Trient oder Wohnsitz zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit;
  2. Vorhandensein eines oder mehrerer minderjähriger Kinder in ihrem Haushalt, für die sie die elterliche Verantwortung tragen, oder von Minderjährigen, die in Pflegefamilien untergebracht sind, bis zum Alter von 14 Jahren (das 18. Lebensjahr wird nicht vollendet, wenn es sich um Minderjährige mit Behinderungen handelt, die gemäß dem Gesetz Nr. 104/92 bescheinigt wurden, oder um Minderjährige mit Lernschwierigkeiten oder in besonderen Härtefällen, die von den zuständigen Stellen bescheinigt wurden)
  3. wirtschaftliche Lage unterhalb des vorgeschriebenen Schwellenwerts, der auf der Grundlage des I.C.E.F. -Indikators (Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie) ermittelt wird, der speziell für die Dienstleistungsgutscheine in Kraft ist;
  4. Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 73 vom 7. Juni 2017, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 119 vom 31. Juli 2017 über "Dringende Bestimmungen zur Impfprävention, zu Infektionskrankheiten und zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verabreichung von Arzneimitteln" sowie der Beschlüsse des Provinzialrats vom 23. Juni 2017, Nr. 1021 und 8. September 2017, Nr. 1462, in ihrer geänderten und ergänzten Fassung, für Leistungen, die für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 6 Jahren beantragt werden (einschließlich der Schlichtungsleistungen in den Betriebskinderkrippen, die durch Dienstleistungsgutscheine erworben werden);
  5. nicht in den Genuss anderer wirtschaftlicher Subventionen oder direkter und/oder indirekter Unterstützungsmaßnahmen kommen, die aus demselben Grund von anderen öffentlichen Einrichtungen gewährt werden;
  6. wenn der Haushalt der antragstellenden Frau ein Zwei-Eltern-Haushalt ist, d. h. wenn der Haushalt nicht nur die Antragstellerin, sondern auch den Elternteil von mindestens einem der minderjährigen Kinder, für die der Dienstleistungsgutschein beantragt wird, umfasst, muss letzterer erwerbstätig oder arbeitslos sein und an einem Ausbildungs-/Umschulungsprogramm zur aktiven Arbeitssuche teilnehmen.

So geht es

  1. Man bittet einen CAAF oder einen Provinzschalter um Unterstützung und Informationen für die Öffentlichkeit, um den ICEF-Antrag für Dienstleistungsgutscheine zu bearbeiten, um die Antragsberechtigung des eigenen Haushalts zu überprüfen und um den Höchstbetrag zu erfahren, der mit einem einzigen Dienstleistungsgutschein finanziert werden kann.
  2. Man wählt die Aktivitäten, die für die eigenen Kinder oder Minderjährigen in Pflegefamilien von Interesse sind, aus den Vorschlägen der Anbieter aus, die in derspeziellen Liste aufgeführt sind, und vereinbart mit ihnen ein oder mehrere Dienstleistungsprojekte (P.E.S.), in denen die gebuchten Dienstleistungen, die Gesamtkosten, der Anteil, der für die Finanzierung mit Dienstleistungsgutscheinen in Frage kommt, und der Restanteil, der von der Familie an die Anbieter zu zahlen ist, festgelegt werden. Die P.E.S. werden in digitaler Form erstellt.
  3. Wenn Sie die P.E.S. für alle Dienstleistungen haben, die für alle beteiligten Minderjährigen von Interesse sind, beantragen Sie den Dienstleistungsgutschein wie folgt
  • Online-Erstellung des Antrags für den Dienstleistungsgutschein, der über das von der Provinz online zur Verfügung gestellte Computersystem erstellt wird und durch Authentifizierung mit dem digitalen Identitätssystem SPID oder über CIE zugänglich ist;
  • Online-Abonnement des vom Computersystem erstellten Antrags mit einer OTP-Signatur (One-Time-Password) mittels eines einmaligen Codes, der dem Benutzer auf sein Mobiltelefon geschickt wird
  • Online-Einreichung des Antrags bei der Provinz mit allen erforderlichen Anlagen, durch Bestätigung im Online-IT-System und Hochladen der Anlagen in das System.

Leitfaden für das computergestützte Verfahren zur Erstellung des Antrags auf Ausstellung eines Dienstleistungsgutscheins

Zeiten und Fristen

Die Beantragung eines Dienstleistungsgutscheins ist zu jeder Zeit des Jahres möglich. Um in die monatliche Rangliste aufgenommen zu werden, müssen die Anträge auf Dienstleistungsgutscheine bis zum 26. des Monats in dem dafür vorgesehenenreservierten Bereich eingereicht werden . Anträge, die nicht bearbeitet wurden, werden in der nächsten Rangliste für die Erstannahme berücksichtigt.

40 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach der monatlichen Frist für die Einreichung der Anträge. Die Zuteilungslisten werden vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit der Provinzverwaltung im Laufe des Monats genehmigt, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein eingereicht wurde. Das Ergebnis der eingereichten Anträge wird über das spezielle Online-Portal mitgeteilt, nachdem eine automatisch vom IT-Verwaltungssystem generierte E-Mail an den Antragsteller gesendet wurde; es kann auch bei der territorialen Multifunktionsstruktur Ad Personam eingesehen werden.

VERPFLICHTUNGEN ZUR VERWENDUNG DES DIENSTLEISTUNGSSCHECKS

  1. ABHOLUNGDES ANWESENHEITSVERZEICHNISSES: Der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins oder die ausstellende Behörde oder eine andere beauftragte Partei muss das Anwesenheitsverzeichnis bei der Ad-Personam-Struktur abholen, falls das IT-Verwaltungssystem offline geht und die Nutzung des elektronischen Verzeichnisses verhindert
  2. AKTIVIERUNG DES Gutscheins: Der Inhaber muss die ausstellende Behörde auffordern, den Gutschein zu aktivieren, d.h. die Nutzung der damit angebotenen Dienstleistungen innerhalb von 180 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu beginnen. Die Dauer der Dienstleistung darf zwölf Monate ab dem Datum der Aktivierung nicht überschreiten. Bei Nichtnutzung oder teilweiser Nutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer wird der Service-Gutschein unbrauchbar.
  3. VERWENDUNG DES Gutscheins: Der Inhaber muss den Gutschein bei der ausstellenden Einrichtung und gemäß den im "Service Delivery Plan" (P.E.S.), der bei der Beantragung des Gutscheins vorgelegt wurde, festgelegten Verfahren verwenden.
  4. Während der Erbringung der Dienstleistung muss das "Anwesenheitsregister" wie nachstehend angegeben ausgefüllt werden:
  • (a) für die Bereiche A) und B) tägliche Unterschrift auf dem elektronischen Register mittels graphometrischer Unterschrift oder, im Falle eines Offline-Verfahrens, handschriftliche Unterschrift auf dem Papierregister durch den Inhaber des Gutscheins oder den anderen Elternteil/Vormund des/der Minderjährigen, der/die die Dienstleistung in Anspruch nimmt/nehmen, oder den volljährigen Bruder/Schwester des/der Minderjährigen, der/die die Dienstleistung in Anspruch nimmt/nehmen, oder einen anderen vom Inhaber des Gutscheins beauftragten Erwachsenen. Das Register ist an jedem Tag der Erbringung der Dienstleistung bei der Abholung des Kindes nach Beendigung der Dienstleistung durch Eintragung und/oder Überprüfung des korrekten Datums und der korrekten Uhrzeit der Ankunft und der Abholung des Kindes zu unterzeichnen, um zu bescheinigen, dass die Dienstleistung von der Zahlstelle erbracht wurde. Der Betreiber der Zahlstelle bringt seinerseits eine Unterschrift in dem entsprechenden Feld an. Sollte der Inhaber oder die oben genannten Personen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, gehen die gesamten Kosten für die erbrachte, aber nicht unterzeichnete Leistung zu Lasten des Gutscheininhabers.
  • b) für den Bereich C) die Bestätigung der von der ausstellenden Partei im elektronischen Register gemeldeten Anwesenheit innerhalb von sieben Tagen nach Ende jeder Dienstwoche (von Montag bis Sonntag) durch den Inhaber des Gutscheins allein, indem er auf seinen persönlichen Bereich im Computersystem zugreift und die Richtigkeit der eingegebenen Daten überprüft. Kommt der Inhaber dieser Pflicht nicht nach, so gehen die gesamten Kosten der erbrachten, aber nicht bestätigten Dienstleistung zu seinen Lasten.
  • Bei Dienstleistungen mit Übernachtung der minderjährigen Nutzer ist der Inhaber des Vouchers (oder eine der oben genannten Personen) verpflichtet, das elektronische Register am Tag des Beginns und am Tag des Endes der Dienstleistung innerhalb von dreißig Minuten nach Beendigung der Dienstleistung mit einer grafischen Unterschrift zu unterzeichnen; bei der Dienstleistung mit Übernachtung muss der Inhaber des Vouchers die erbrachten Dienstleistungen allein bestätigen.

5. Am Ende der Dienstleistung muss der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins online über das Computersystem eine Erklärung über die von der Bewilligungsstelle erhaltenen Schlichtungsdienste ausfüllen, unter Androhung des Ausschlusses von jeder künftigen Rangliste für die Vergabe von Gutscheinen im Programmplanungszeitraum 2021-2027. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass die an die Provinzverwaltung zu meldenden Schlichtungsleistungen dem Instrument der Dienstleistungsgutscheine zuzuordnen sind. Alle Leistungsstunden, die an den Tagen/Stunden in Anspruch genommen wurden, an denen die Inanspruchnahme des Dienstleistungsgutscheins vorgesehen war, an denen aber keine förderfähigen Leistungen erbracht wurden, müssen im Register angegeben werden, damit sie von der Meldung an die Provinzverwaltung ausgeschlossen werden. Dienstleistungen, die an nicht abrechenbaren Tagen oder Stunden in Anspruch genommen wurden, liegen in der vollen Verantwortung des Gutscheininhabers.

Kosten

Der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins ist verpflichtet, einen vom Alter des Kindes abhängigenfinanziellen Beitrag zu leisten, der sich auf mindestens

  • 2% des Gesamtanteils der zugelassenen Leistung zugunsten von Minderjährigen bis zu 6 Jahren (Band A, A1, A2 und B)
  • 5 % des Gesamtanteils des Dienstes, der für Kinder ab 6 Jahren zugelassen ist (Bereich C).

Zugang zum Service

Anwendung Dienstleistungsgutscheine

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ulteriore modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024, già modificata con deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025, di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Approvazione delle ulteriori modifiche e sostituzione dell''Allegato A).

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Modifica dell'Avviso relativo alla concessione di Buoni di servizio per la conciliazione tra famiglia e lavoro/ricerca attiva del lavoro - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, approvato con la determinazione del dirigente dell'UMSe Europa n. 14511 del 20 dicembre 2024, a seguito di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 avente ad oggetto 'Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento'. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell'Allegato A) della deliberazione.

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Approvazione dell''Avviso relativo alla concessione di Buoni di servizio per la conciliazione tra famiglia e lavoro/ricerca attiva del lavoro - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, nonché della modulistica per la presentazione della domanda e per la redazione del Progetto di erogazione del servizio (P.E.S), in attuazione di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 2066 del 13 dicembre 2024.

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Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Begleitdokumente

Simulatore indicatore I.C.E.F. redditi/patrimonio utile ai fini del calcolo - in autonomia - del valore massimo assegnabile per ogni Buono di Servizio.

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Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio FSE+ - periodo 1 gennaio 2025/31 dicembre 2027.

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Disposizioni vaccini

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Si può richiedere il Buono di Servizio di fascia A e A1 (età 3 mesi – 3 anni) solo se i bambini fruitori
dei servizi sono residenti in un Comune privo di nido d’infanzia comunale – intercomunale - in
convenzione a titolo oneroso per il Comune.
Per maggiori informazioni leggere il documento allegato.

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In caso di servizi a favore di minori con disabilità, difficoltà di apprendimento o situazioni di particolare disagio attestate da personale di competenza con età superiore ai 14 anni o per i quali si richiede un costo maggiorato rispetto alla quota oraria massima riconoscibile per la fascia di età di appartenenza, verificare la validità della certificazione che dovrà essere allegata alla domanda di Buono di Servizio.
Per maggiori informazioni leggere il documento allegato.

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Guide informatiche utili alla gestione informatica dei Buoni di servizio.

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Bereitstellung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027

Kriterien und Modalitäten für Organisationen, die Dienstleistungen mit Dienstleistungsgutscheinen erbringen möchten, die bereits in der Liste enthalten sind.

Letzte Änderung: 29.12.2025 09:35

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