Dienstleistungsgutscheine, einschließlich der Dienstleistungsgutscheine für Unternehmen, sind Ausgabengutscheine, die an einzelne Empfänger ausgegeben werden, um die Vereinbarkeit von Familienpflegezeit und Arbeitszeit (oder Ausbildung/Umschulung mit dem Ziel der aktiven Arbeitssuche) zu erleichtern.
Sie zielen darauf ab, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern, und bieten auch eine besondere Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen oder in besonders prekären Situationen.
Die Gutscheine decken einen Teil der Kosten für den Zugang zu Erziehungs- und Betreuungsdiensten für minderjährige Kinder oder Pflegekinder im Alter von 3 Monaten bis 14 Jahren (bzw. noch nicht 18 Jahren im Falle von Minderjährigen mit Behinderungen - bescheinigt gemäß Gesetz Nr. 104/92 - oder Lernschwierigkeiten oder besonders schwierigen Situationen, bescheinigt durch zuständiges Personal).
Diese Dienstleistungen müssen von Subjekten erbracht werden , die auf in einer speziellen Liste aufgeführt sind.
DIENSTLEISTUNGEN, DIE ERWORBEN WERDEN KÖNNEN
A) Erziehungs- und Betreuungsdienstleistungen für Minderjährige im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren (frühkindliche Dienstleistungen) [Link zu weiteren Details];
A1) Kinderbetreuungsdienste (Babysitting) für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 36 Monaten;
A2) Dienstleistungen im Rahmen von Betriebskinderkrippen;
B) Erziehungs- und Betreuungsleistungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis 6 Jahren;
C) Erziehungs- und Betreuungsleistungen für Minderjährige im Alter von 6 bis 14 Jahren (noch nicht 18 Jahre bei Minderjährigen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Härtefällen, die von den zuständigen Personen bescheinigt werden) [Link für weitere Informationen].
Die Quantifizierung der Vereinbarkeitsleistungen ist an die Gesamtzahl der vom Antragsteller in dem betreffenden Zeitraum geleisteten Arbeitsstunden geknüpft, die auf Antrag des Antragstellers um bis zu 10 % erhöht werden kann, und deckt einen Teil der Kosten für die beantragten Leistungen ab, sofern sie regelmäßig am Arbeitsplatz oder im Klassenzimmer bzw. in Kursen zur aktiven Arbeitssuche erbracht werden. In jedem Fall beträgt die wöchentliche Höchstgrenze, die anerkannt werden kann, 44 Stunden einschließlich eines eventuellen Zuschlags von 10 %.
Die Dienstleistungsgutscheine werden aus den Mitteln des ESF+-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union - Europäischer Sozialfonds plus (40 %), den italienischen Staat (42 %) und die Autonome Provinz Trient (18 %). Angesichts der Relevanz dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als eine Operation von strategischer Bedeutung.
Jeder Dienstleistungsgutschein kann einen Nennwert von höchstens 1.500 EUR und mindestens 900 EUR haben. Ein Antragsteller kann maximal 12 Gutscheine pro Kalenderjahr erwerben. Bei der Berechnung des Höchstbetrags, der jedem Antragsteller für einen Dienstleistungsgutschein zugewiesen werden kann, wird die Anzahl der Dienstleistungswochen, die in einem Kalenderjahr erbracht werden können, im Verhältnis zum Zeitraum der Einreichung des Antrags auf einen Dienstleistungsgutschein und den entsprechenden "Dienstleistungsplänen" (P.E.S.), die diesem beigefügt sind, berücksichtigt.
Alle Leistungen müssen ergänzend zu den Leistungen der institutionellen Einrichtungen erbracht werden, die in gleicher Funktion auf dem Gebiet der Provinz tätig sind, d.h. außerhalb der Zeitfenster (einschließlich der verlängerten Öffnungszeiten - in Bezug auf Früh- oder Spätankünfte -, sofern diese üblicherweise vorgesehen sind) und/oder der Tage, die in den Jahreskalendern der Kinderkrippen, Vorschulen und öffentlichen oder angegliederten Bildungseinrichtungen auf dem Gebiet der Provinz garantiert sind, es sei denn, es handelt sich um spezifische und nachgewiesene Situationen.
Für denselben Zuweisungsmonat kann nur ein Antrag auf einen Gutschein gestellt werden. P.E.S. für alle Dienstleistungen von Interesse, auch für verschiedene Kinder, müssen online in einem einzigen Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein bestätigt werden.
Der Dienstleistungsgutschein gilt nur für Leistungen, die nach der Zuteilung des Gutscheins anhand einer Rangliste und seiner Aktivierung durch die ausstellende Behörde erbracht werden. Der Dienstleistungsgutschein hat keinen rückwirkenden Wert ab dem Ausstellungsdatum. Es ist nicht möglich, einen neuen Gutschein zu aktivieren, wenn der zuvor gewährte Gutschein nicht zu mindestens 70 % seines Wertes genutzt wurde.