Beschreibung
Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen, die mit Dienstleistungsgutscheinen erworben werden können, müssen eine oder mehrere Preislisten einreichen, aus denen die Kosten der erbrachten Dienstleistungen hervorgehen, die mit Dienstleistungsgutscheinen erworben werden können, und die für das gesamte Bildungsjahr gültig sind (d. h. vom 1. September eines Jahres bis zum 31. August des folgenden Jahres).
Informationen über das vollständige Verfahren für die "Erbringung von Dienstleistungen, die mit Dienstleistungsgutscheinen erworben werden können", finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2022-2024
- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027
Beschränkungen
Die Tarife für die Erbringung der Dienstleistung müssen vom 1. September bis zum 31. August des darauffolgenden Jahres in Kraft bleiben und müssen auf alle potenziellen Empfänger der Dienstleistung angewendet werden, unabhängig davon, ob das Instrument des Dienstleistungsgutscheins angewendet wird oder nicht, vorbehaltlich einer Gebühr (sogenannte "Verwaltungskosten") in Höhe von
- 25,00 € für bis zu 150 Stunden Dienstleistung, die über den Gutschein förderfähig sind
- 50,00 € für mehr als 150 Stunden, die mit dem Gutschein finanziert werden können.
Mit dem Dienstleistungsgutschein wird kein Beitrag bei Abwesenheit des Kindes, aus welchem Grund auch immer, und auch nicht bei Abwesenheit des Gutscheininhabers von der Arbeit aufgrund von Urlaub und/oder unbezahltem Urlaub mit Ausnahme von Elternurlaub für ein anderes Kind anerkannt. Die Abwesenheit von der Arbeit wird hingegen für ärztliche Untersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen nach Verletzungen oder ambulanten Behandlungen, Einweisungen in Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, Krankheiten, Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub für ein anderes Kind, das nicht der Begünstigte der mit dem Dienstleistungsgutschein beantragten Dienstleistungen ist, sowie für die im Arbeitsvertrag vorgesehene Freistellung von der Arbeit übernommen.