Die Verwaltung der Erfüllungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungsgutscheinen erfolgt fast vollständig auf digitalem Wege, und zwar über den reservierten Bereich der ausstellenden Stellen.
Insbesondere die Phasen der Einreichung der Tarife, der Vorbereitung der öffentlichen Arbeitsverwaltung, der Aktivierung der Gutscheine und der Beifügung der entsprechenden Zeit- und Anwesenheitsregister und Versicherungspolicen sind vollständig digitalisiert.
Die folgenden Meldedokumente müssen der Multifunktionsstruktur Ad Personam im Original vorgelegt werden:
1. Im Falle eines Antrags auf Abschlagszahlung
- Die vom Computersystem erstellte Aufstellung der beantragten Kosten für die erbrachte Leistung, die für jeden eingegebenen Beleg beizufügen ist:
a) Der Antrag auf Abschlagszahlung;
b) der Bericht über die erbrachte Leistung;
c) das Original der ordnungsgemäß ausgefüllten und sowohl von der Bewilligungsstelle als auch vom Inhaber des Dienstleistungsgutscheins unterzeichneten Anwesenheitsliste( n) (die Nichtvorlage der Originalliste hat die Nichtanerkennung der Schlichtungsdienste zur Folge);
d) Kopie der abgeschlossenen Versicherungspolice.
2. Im Falle eines Antrags auf Ausgleich
- Die vom Computersystem erstellte Aufstellung der beantragten Kosten für die erbrachte Dienstleistung, die für jeden eingegebenen Beleg beigefügt werden muss:
a) Der vom Computersystem generierte Antrag auf Ausgleichszahlung;
b) die Anwesenheitsliste( n) im Original, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben sowohl von der Bewilligungsstelle als auch vom Inhaber des Dienstleistungsgutscheins (die Nichtvorlage der Originalliste hat die Nichtanerkennung der Schlichtungsdienste zur Folge);
c) Der vom Computersystem erstellte Bericht über die unter den angegebenen Bedingungen und in Übereinstimmung mit den PES erbrachte Dienstleistung;
d) Das vom Computersystem generierte Berichtsformular, das eine Abrechnung der öffentlichen und privaten Mitwirkungsgebühren enthält;
e) Die vom Inhaber des Dienstleistungsgutscheins erstellte und unterzeichnete Erklärung über die Schlichtungsdienste, zusammen mit einer Kopie eines Ausweises;
f) Kopie der abgeschlossenen Versicherungspolice, sofern nicht bereits eingereicht und vorbehaltlich ihrer Gültigkeit.
3. Im Falle einer Abrechnungsmitteilung mit einem Nullsaldo:
- Die Abrechnungsmitteilung mit Nullsaldo;
- Das Original der Anwesenheitsliste(n).