Beschreibung
Der Zuschussempfänger muss die in Anspruch genommenen Dienstleistungen innerhalb von 180 Tagen nach ihrer Erbringungmelden, indem er die entsprechenden Unterlagen im Online-Verwaltungssystem ausfüllt, die dann ausgedruckt und unterschrieben bei der Ad-Personam-Multifunktionsstruktur vorgelegt werden müssen (für Termine wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Nummer 800 163870).
Wir empfehlen Ihnen die Lektüre des Aktivierungs- und Zahlungshandbuch und das Handbuch für die Beantragung von Gebühren unter stFortschrittsstadien.
Informationen über das gesamte Verfahren für die "Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine" finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2022-2024
- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027
Beschränkungen
Die Tätigkeitsberichte müssen innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss der erbrachten Schlichtungsdienste eingereicht werden.