Akkreditierung von Dienstleistungsschecks - Zeitraum 1. September 2022 - 31. Dezember 2024

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Anforderungen und Modalitäten für die Aufnahme in die Liste der Einrichtungen, die Dienstleistungen mit Dienstleistungsgutscheinen erbringen. Für Informationen über das vollständige Verfahren, das für die Erbringung von Dienstleistungen mit Dienstleistungsgutscheinen einzuhalten ist, klicken Sie hier.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Ab dem 30. September 2024 istdas Verfahren für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der Einrichtungen, die für die Erbringung von Dienstleistungen, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können,qualifiziert sind, vorübergehend blockiert, bis die neuen Verwaltungskriterien für die Dienstleistungsgutschein-Fazilität genehmigt sind. Die Möglichkeit der Aufnahme in das Verzeichnis wird voraussichtlich im Dezember 2024 wieder aktiviert.

Beschreibung

I Dienstleistungsgutscheine Die Dienstleistungsgutscheine sind von der Autonomen Provinz Trient zur Verfügung gestellte Ausgabengutscheine für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Betreuung, die es den Inhabern ermöglichen, Erziehungs-, Betreuungs- und Hilfsdienste für Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren (bzw. bis zum Alter von 18 Jahren im Falle von Behinderten oder in besonders schwierigen Situationen, die vom zuständigen Personal bescheinigt werden) als Ergänzung zu den öffentlichen Diensten zu erwerben, die für den gleichen Zweck auf dem Gebiet der Provinz angeboten werden, und zwar gegen einen persönlichen finanziellen Beitrag von mindestens 10 % oder 15 % (je nach Alter des Minderjährigen) der Kosten der förderfähigen Dienstleistung.
Für die Erbringung von Dienstleistungen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können, ist es erforderlich, in die Liste der Einrichtungen, die für die Erbringung von durch Dienstleistungsgutscheine erworbenen Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen qualifiziert sind.
Die Liste kann unter diesem Link eingesehen werden.

Informationen zu den Verwaltungsverfahren und den Vertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen der Autonomen Provinz Trient und den Dienstleistungsanbietern regeln, finden sich in den"Kriterien und Verfahren für die Umsetzung der Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. September 2022 - 31. Dezember 2024", einem Dokument, das dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 1328 vom 22. Juli 2022 beigefügt ist.

Mit Beschluss Nr. 7903 vom 25. Juli 2022 wurde die "Öffentliche Bekanntmachung der Auswahl für die Aufnahme in die Liste der Einrichtungen, die für die Erbringung von durch Dienstleistungsgutscheine erworbenen Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen qualifiziert sind - Zeitraum 1. September 2022 - 31. Dezember 2024" genehmigt.

Die Dienstleistungsgutscheine werden aus den Mitteln des ESF+-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union - Europäischer Sozialfonds plus (40 %), den italienischen Staat (42 %) und die Autonome Provinz Trient (18 %). Aufgrund ihrer Relevanz wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als Operationen von strategischer Bedeutung.

Beschränkungen

Anträge können bis zum 30. September 2024, 12.30 Uhr, eingereicht werden.

Ab dem 30. September 2024 ist das Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf Aufnahme in die Liste der Einrichtungen, die qualifiziert sind, Pflege- und Betreuungsdienstleistungen zu erbringen, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können, vorübergehend blockiert, bis die neuen Verwaltungskriterien für das Dienstleistungsgutschein-Tool genehmigt sind. Die Möglichkeit der Aufnahme in die Liste wird voraussichtlich im Dezember 2024 wieder aktiviert.

An wen es sich richtet

Die folgenden Einrichtungen können in die "Liste der Einrichtungen aufgenommen werden, die für die Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen qualifiziert sind, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können":

A) im Falle von Dienstleistungen für Minderjährige zwischen drei Monaten und drei Jahren

  • die auf dem Gebiet der Provinz vorhandenen öffentlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen im Bereich der frühen Kindheit erbringen;
  • die privaten Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit den lokalen Behörden der Provinz im Bereich der Kleinkinderbetreuung tätig sind;
  • die Einrichtungen, die im Provinzregister gemäß Artikel 8 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 eingetragen sind oder nach Verabschiedung der in Artikel 11 quater des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen im Provinzregister der zugelassenen Einrichtungen für die Erbringung von sozialpädagogischen Dienstleistungen gemäß Artikel 6 des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 eingetragen werden
  • Organisationen, die auf dem Gebiet der Kindheit privat und autonom tätig sind, die regelmäßig bei der C.C.I.A.A. eingetragen sind, soziale Genossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereine zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen (Onlus), die regelmäßig in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Bildung und Animation (Kultur, Freizeit, Sport usw.) zugunsten von Minderjährigen auf dem Gebiet der Provinz tätig sind.

Für den Fall, dass eine Genehmigung für die Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsdiensten beantragt wird, die mit Hilfe von Dienstleistungsgutscheinen für Betriebskinderkrippen erworben werden können, muss der Antragsteller außerdem im Besitz eines Verwaltungsauftrags für mindestens eine Betriebskinderkrippe in der Provinz Trient sein, der mit mindestens einem Unternehmen unterzeichnet wurde, das den Betriebskinderkrippendienst für seine Angestellten und/oder Mitarbeiter fördert. Dieser Verwaltungsauftrag muss ausdrücklich die Art und Weise angeben, in der das/die werbende(n) Unternehmen die Einrichtungen gewähren oder zur Verfügung stellen wird/werden, und er muss eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Aufnahme in die Liste der Einrichtungen haben, die zur Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen qualifiziert sind, die mittels Dienstleistungsgutscheinen erworben werden können.

B) im Falle von Dienstleistungen für Minderjährige im Alter von drei bis sechs Jahren

  • die entsprechenden Zentren für Kleinkinder der Provinz Trient;
  • die Einrichtungen, die in das Provinzregister gemäß Artikel 8 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 eingetragen sind oder nach Verabschiedung der Durchführungsverordnung gemäß Artikel 11 quater des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 in das Provinzregister der zugelassenen Einrichtungen für die Erbringung von sozialpädagogischen Dienstleistungen gemäß Artikel 6 des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 eingetragen werden
  • die privaten Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit den lokalen Behörden der Provinz für die Erbringung von Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige tätig sind
  • Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Kinderbetreuung privat und autonom auf dem Gebiet der Provinz tätig sind, regelmäßig bei der C.C.I.A.A. eingetragen sind, soziale Genossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereine zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck (Onlus), die regelmäßig in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Bildung und Unterhaltung (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige auf dem Gebiet der Provinz tätig sind.

C) für Dienstleistungen zugunsten von Minderjährigen im Alter von 6 bis 14 Jahren (das 18. Lebensjahr wird nicht vollendet, wenn es sich um Minderjährige mit Behinderungen gemäß dem Gesetz Nr. 104/92 oder mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Härtefällen handelt, die vom zuständigen Personal bescheinigt werden)

  • öffentliche Schulen, die im Rahmen des ersten Bildungszyklus gemäß dem Gesetz Nr. 53/2003 tätig sind;
  • die Primar- und Sekundarschulen des ersten Bildungszyklus, gleichgestellt oder genehmigt;
  • die Einrichtungen, die in das in Artikel 8 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 genannte Provinzregister eingetragen sind oder nach Verabschiedung der in Artikel 11 quater des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen in das in Artikel 6 desselben Provinzgesetzes Nr. 4/2002 genannte Provinzregister der für die Erbringung von sozialpädagogischen Dienstleistungen zugelassenen Einrichtungen eingetragen werden
  • die privaten Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit den lokalen Behörden der Provinz für die Erbringung von Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige tätig sind
  • Organisationen, die privat und unabhängig auf dem Gebiet der Kindheit auf dem Gebiet der Provinz tätig sind, regelmäßig beim C.C.I.A.A. eingetragen sind, soziale Genossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereine zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen (Onlus), die regelmäßig in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Bildung und Unterhaltung (Kultur, Freizeit, Sport usw.) für Minderjährige auf dem Gebiet der Provinz tätig sind.

Darüber hinaus dürfen alle oben genannten Subjekte, unabhängig vom Alter der Minderjährigen, für die die Dienstleistungen erbracht werden

Verfügt die geförderte Einrichtung über mehr als eine Betriebsstätte, muss sie die Anforderungen jeder einzelnen Betriebsstätte in Bezug auf die Altersgruppe/Klassen und die Art der angebotenen Dienstleistungen erfüllen.

Der von der Einrichtung eingereichte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung oder von seinem zeichnungsberechtigten Bevollmächtigten digital unterzeichnet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen

  • Antrag auf Aufnahme in die Liste gemäß den geltenden Stempelvorschriften (16,00 €), digital unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten
  • Allgemeine Vertragsbestimmungen, die vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten digital unterzeichnet sind;
  • Lebenslauf der Kontaktperson für den Bildungsbereich und von mindestens 2 Fachkräften, die in der Einrichtung pro Altersgruppe beschäftigt sind;
  • eventuelle weitere Anlagen, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1328 vom 22. Juli 2022 vorgeschrieben sind, je nach Altersgruppe, für die die Aufnahme in die Liste beantragt wird, oder, falls die Genehmigung für Betriebskindergärten beantragt wird, der Auftrag zur Leitung mindestens eines Betriebskindergartens in der Provinz Trient, der mit mindestens einem Unternehmen unterzeichnet wurde, das den Betriebskindergarten für seine eigenen Angestellten und/oder Mitarbeiter fördert, mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung dieses Antrags bei der Verwaltung.

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags.

Das Ergebnis der Bewerbung wird den einzelnen Bewerbern in einem schriftlichen Merkblatt mitgeteilt.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Zugang zum Service

Zugang zum reservierten Bereich des Informationssystems des Europäischen Sozialfonds

Authentifizierung

Benutzer-ID und Passwort

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dell''Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili medianti i Buoni di Servizio - periodo 1 settembre 2022 - 31 dicembre 2024' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo Plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, delle 'Disposizioni generali di contratto' e della 'Domanda di inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio per il periodo 1 settembre 2022 - 31 dicembre 2024

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Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 settembre 2022 - 31 dicembre 2024' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo Plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Istruzioni per la presentazione della domanda di accreditamento all'Elenco dei Soggetti abilitati all’erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio

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