Beschreibung
Vor dem Beginn der durch den Gutschein finanzierten Dienstleistung muss die Verwaltungsbehörde
- einen formellen Vertrag mit der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds abschließen (vor der Unterzeichnung des Vertrags wird keine Dienstleistung anerkannt)
- für alle Minderjährigen, die die erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen (auch für diejenigen, die nicht von den Dienstleistungsgutscheinen profitieren), geeignete Versicherungspolicen abschließen, die den maximalen Deckungsgrad gemäß den Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. September 2022 - 31. Dezember 2024 und verknüpfen sie telematisch mit den Gutscheinen;
- für jeden Minderjährigen in der multifunktionalen Ad-Personam-Struktur die Anwesenheitsliste in Papierform zu sammeln (für Termine wenden Sie sich an die gebührenfreie Nummer 800 163870)
- innerhalb von 180 Tagen nach Ausstellung des Gutscheins die Mitteilung"Beginn der Tätigkeit" in das EDV-System eingeben und dabei die Versicherungspolicen und die Anwesenheitsliste(n) miteinander verknüpfen. Für die Modalitäten konsultieren Sie bitte das Aktivierungs- und Zahlungshandbuch;
- für Minderjährige im Alter von 3 Monaten bis 6 Jahren die Einhaltung derImpfpflicht gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 73/2017, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 119/2017 mit "Dringenden Bestimmungen zum Thema Impfprävention, Infektionskrankheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verabreichung von Arzneimitteln" und den Bestimmungen der Provinzialratsbeschlüsse Nr. 1021/2017 und Nr. 1462/2017 in der jeweils gültigen Fassung.
Informationen über das gesamte Verfahren zur "Erbringung von Leistungen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können", finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2022-2024
- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027
Beschränkungen
Während der Erbringung der Dienstleistungen muss die Anwesenheitsliste für das Kind täglich ausgefüllt und unterzeichnet werden. Es werden nur die tatsächlich geleisteten und korrekt im Anwesenheitsregister eingetragenen Stunden anerkannt, und zwar in dem Umfang, der in der PES veranschlagt ist. Wenn der Inhaber des Gutscheins oder ein anderer Elternteil/Bevollmächtigter das Register nicht unterschreibt, gehen die gesamten Kosten für die erbrachten Leistungen für die nicht unterschriebenen Tage zu seinen Lasten.
Mit dem Dienstleistungsgutschein wird kein Beitrag bei Abwesenheit des Kindes, aus welchem Grund auch immer, oder bei Abwesenheit des Gutscheininhabers von der Arbeit wegen Urlaub und/oder unbezahltem Urlaub mit Ausnahme des Erziehungsurlaubs für ein anderes Kind anerkannt. Dagegen wird ein Teil der Kosten für erzieherische Leistungen zur Betreuung und Pflege von Minderjährigen übernommen, wenn der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins der Arbeit fernbleibt für: ärztliche Untersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen nach Verletzungen oder in der Tagesklinik, Einweisungen in Krankenhäuser oder Pflegeheime, Krankheiten, Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub für ein anderes minderjähriges Kind, das nicht der Begünstigte der mit dem Dienstleistungsgutschein beantragten Leistungen ist, Freistellung von der Arbeit wie im Arbeitsvertrag vorgesehen.
Die Dienstleistungen müssen gemäß dem Dienstleistungsprojekt (PES) erbracht werden, das dem Antrag auf Dienstleistungsgutschein beigefügt ist, und müssen innerhalb von 12 Monaten nach Aktivierung des Gutscheins abgeschlossen sein; danach wird der Gutschein unbrauchbar. Änderungen sind, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Provinzverwaltung über die Multifunktionsstruktur Ad Personam, in folgenden Fällen möglich
- Wechsel des Dienstleistungsanbieters, ausschließlich in Ausnahmefällen, aufgrund der objektiven Unmöglichkeit, alle oder einen Teil der ursprünglich vorgesehenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, vorbehaltlich der Freigabe des nicht genutzten Teils des Dienstleistungsgutscheins durch den ursprünglichen Dienstleistungsanbieter;
- Änderung der Art der beantragten Dienstleistungen, ganz oder teilweise, wenn der Minderjährige, der die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, nicht mehr das erforderliche Alter hat, wenn ein neuer Minderjähriger hinzukommt oder wenn der Antragsteller und die Bewilligungsstelle eine andere Dienstleistungsregelung für denselben Minderjährigen vereinbaren (z. B. Ortswechsel, Änderung der Anwesenheit usw.).
In beiden Fällen ist es notwendig, die PES erneut über das Online-Verwaltungssystem an die Ad-Personam-Struktur zu übermitteln, gemeinsam unterzeichnet von der verantwortlichen Partei und dem Inhaber des Dienstleistungsgutscheins. Zu den Modalitäten wird empfohlen, das entsprechende Handbuch für Variationen und Freigaben.
Aufstockungen des von der öffentlichen Arbeitsverwaltung vorgesehenen Betrags sind nicht zulässig.
Im Falle einer Senkung der Kosten für die Dienstleistungen um mindestens 30 % kann die Verwaltungsbehörde vom Inhaber des Gutscheins eine Entschädigung in Höhe von 10 % des ursprünglichen Wertes des Gutscheins selbst verlangen.