Einführung und Bereitstellung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine 2025-2027

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Bevor mit der Erbringung von Dienstleistungen begonnen wird, muss die Organisation einige obligatorische Schritte durchführen.

Beschreibung

Vor dem Beginn der durch den Gutschein finanzierten Dienstleistung muss die Verwaltungsbehörde

  1. einen förmlichen Vertrag mit der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds abschließen (vor Abschluss des Vertrags wird keine Dienstleistung anerkannt)
  2. Abschluss geeigneter Versicherungspolicen für alle Minderjährigen, die die erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen (auch für diejenigen, die nicht von den Dienstleistungsgutscheinen profitieren), unter Einhaltung der maximalen Deckungssumme, die in den Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027 und verknüpfen sie telematisch mit den Gutscheinen;
  3. die Anwesenheitsliste in Papierform bei der multifunktionalen Ad-Personam-Struktur abzuholen , falls ein Ausfall des Computersystems die Nutzung der elektronischen Liste verhindert (für Termine wenden Sie sich an die gebührenfreie Nummer 800 163870)
  4. innerhalb von 180 Tagen nach Ausstellung des Gutscheins die Mitteilung"Geschäftsaufnahme" in das EDV-System eingeben, die Versicherungspolicen einfügen und die elektronische Anwesenheitsliste anschließen. Für die Modalitäten konsultieren Sie bitte das Aktivierungs- und Zahlungshandbuch;
  5. Überprüfung der Einhaltung der Impfpflicht für Minderjährige im Alter von 3 Monaten bis 6 JahrenImpfpflicht gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 73/2017, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 119/2017 über "Dringende Bestimmungen zum Thema Impfprävention, Infektionskrankheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verabreichung von Arzneimitteln" und den Bestimmungen der Provinzialratsbeschlüsse Nr. 1021/2017 und Nr. 1462/2017 in der jeweils gültigen Fassung.

Informationen über das gesamte Verfahren zur "Erbringung von Leistungen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können", finden Sie auf den folgenden Seiten:

- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2022-2024

- Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027

Beschränkungen

Während der Erbringung der Dienstleistung muss das "Anwesenheitsregister" wie unten angegeben ausgefüllt werden:

  • Für die Dienstleistungen der Bereiche A) und B) ist das elektronische Register mit grafischer Unterschrift zu verwenden. Dieses Register ist täglich in zwei Etappen auszufüllen: die erste bei der Aufnahme des Kindes (Eingabe des Datums und der Uhrzeit der Aufnahme), die zweite am Ende der Dienstleistung, wenn das Kind die Einrichtung verlässt (Eingabe der Uhrzeit des Verlassens und der grafischen Unterschrift des Betreibers und der Eltern/des Betreuers des Kindes). Diese Vorgänge müssen innerhalb von dreißig Minuten nach der Abhol- und der Ausstiegszeit erfolgen, andernfalls wird der Dienst nicht anerkannt. Die Personen, die das Register rechtsgültig unterzeichnen können, sind: der Inhaber des Vouchers, der andere Elternteil/Sorgeberechtigte des Minderjährigen, der den Dienst in Anspruch nimmt, der volljährige Bruder/Schwester des Minderjährigen, der den Dienst in Anspruch nimmt, oder eine andere volljährige Person, sofern sie zuvor vom Inhaber des Vouchers mit einer Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten beauftragt wurde.
  • Für Dienstleistungen der Kategorie C) kann das elektronische Register ohne die Unterzeichnung der Anwesenheit durch den Inhaber des Dienstleistungsgutscheins verwendet werden. Dieses Register muss täglich in zwei Etappen ausgefüllt werden: die erste bei der Aufnahme des Kindes (Eingabe des Datums und der Uhrzeit der Aufnahme), die zweite am Ende des Dienstes, wenn das Kind die Einrichtung verlässt (Eingabe der Uhrzeit des Verlassens), durch Authentifizierung mittels SPID im System. Diese Vorgänge müssen innerhalb von dreißig Minuten nach der Abhol- und Abreisezeit erfolgen, andernfalls wird die Dienstleistung nicht anerkannt. Der Inhaber des Gutscheins muss innerhalb von sieben Tagen nach Ende jeder Dienstwoche (von Montag bis Sonntag) die vom Verantwortlichen in das elektronische Register eingetragene Anwesenheit bestätigen, indem er auf seinen persönlichen Bereich im Computersystem zugreift und die Richtigkeit der eingegebenen Daten überprüft.

Im Falle von Offline-Diensten, die die Verwendung des elektronischen Registers nicht zulassen, muss für alle Dienste in den Bereichen A), B) und C) das Papierregister gemäß den in den folgenden Abschnitten angegebenen Verfahren ausgefüllt werden Kriterien und Modalitäten für die Einführung von Dienstleistungsgutscheinen - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027.

Der Dienstleistungsgutschein erkennt keinen Beitrag bei Abwesenheit des Kindes an, aus welchem Grund auch immer, und auch nicht bei Abwesenheit des Gutscheininhabers von der Arbeit wegen Urlaub und/oder unbezahltem Urlaub, mit Ausnahme des Erziehungsurlaubs für ein anderes Kind. Dagegen wird ein Teil der Kosten für Kinderbetreuungsleistungen übernommen, wenn der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins der Arbeit fernbleibt für: ärztliche Untersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Verletzung oder ambulante Behandlung, Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung, Krankheit, Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub für ein anderes Kind, das nicht der Begünstigte der mit dem Dienstleistungsgutschein beantragten Leistungen ist, Urlaub von der Arbeit, wie im Arbeitsvertrag vorgesehen. Der Dienstleistungsgutschein kann daher nicht die Kosten für Dienstleistungen abdecken, die während

  • Urlaubszeiten
  • Mutterschafts- oder Elternurlaub für dasselbe Kind, das mit dem Dienstleistungsgutschein betreut wird;
  • unbezahlter Urlaub, der nicht zugunsten eines anderen Kindes beantragt wird, das keine Betreuungsleistungen mit dem Dienstleistungsgutschein erhält;
  • andere Fälle, die nicht unter den vorherigen Punkt fallen.

Die Dienstleistungen müssen gemäß dem Dienstleistungsprojekt (PES), das dem Antrag auf Dienstleistungsgutschein beigefügt ist, erbracht und innerhalb von 12 Monaten nach Aktivierung des Gutscheins abgeschlossen werden; danach wird der Gutschein unbrauchbar. Änderungen sind, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Provinzverwaltung über die Multifunktionsstruktur Ad Personam, in folgenden Fällen möglich

  1. Wechsel des Dienstleistungsanbieters, ausschließlich in Ausnahmefällen, aufgrund der objektiven Unmöglichkeit, alle oder einen Teil der ursprünglich vorgesehenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, vorbehaltlich der Freigabe des nicht genutzten Teils des Dienstleistungsgutscheins durch den ursprünglichen Dienstleistungsanbieter;
  2. Änderung der Art der beantragten Dienstleistungen, ganz oder teilweise, wenn der Minderjährige, der die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, nicht mehr das erforderliche Alter hat, wenn ein neuer Minderjähriger hinzukommt oder wenn der Antragsteller und die Bewilligungsstelle eine andere Dienstleistungsregelung für denselben Minderjährigen vereinbaren (z. B. Ortswechsel, Änderung der Anwesenheit usw.).

In beiden Fällen ist es erforderlich, die PES erneut über das Online-Verwaltungssystem an die Ad-Personam-Struktur zu übermitteln, gemeinsam unterzeichnet von der verantwortlichen Partei und dem Inhaber des Dienstleistungsgutscheins. Zu den Modalitäten wird empfohlen, das entsprechende Handbuch für Variationen und Freigaben. Bei Nichtvorlage oder verspäteter Vorlage der vorgenannten Unterlagen werden die Kosten für Dienstleistungen, die anders als in der bei der Beantragung des Gutscheins vorgelegten Leistungsbeschreibung angegeben sind, nicht anerkannt.

Zuschläge zu dem in der BES vorgesehenen Betrag werden in keinem Fall anerkannt.

Im Falle einer Senkung der Kosten für die Dienstleistungen um mindestens 30 % kann die ausstellende Behörde vom Inhaber des Gutscheins eine Entschädigung in Höhe von 10 % des ursprünglichen Wertes des Gutscheins selbst verlangen.

An wen es sich richtet

Das Verfahren muss von allen Einrichtungen eingehalten werden, die Dienstleistungen erbringen, die mit Dienstleistungsgutscheinen in Anspruch genommen werden können.

Kosten

FREI
KOSTENLOS

Zugang zum Service

Zugang zum reservierten Bereich des Informationssystems des Europäischen Sozialfonds

Authentifizierung

Benutzer-ID und Passwort
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