Berichterstattung über die durch Dienstleistungsgutscheine verfügbaren Dienstleistungen 2025-2027

  • Aktiv

Verfahren, das von der Einrichtung zu befolgen ist, um bei der Provinzverwaltung die Gebühren für die erbrachten Dienstleistungen zu beantragen.

Beschreibung

Der Zuschussempfänger muss innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung der im Rahmen der einzelnen Gutscheine erbrachten Schlichtungsdienste einen Bericht über die erbrachten Leistungen erstellen, indem er die entsprechenden Unterlagen im Online-Verwaltungssystem ausfüllt, die dann ausgedruckt und unterschrieben bei der multifunktionalen Ad-Personam-Struktur vorgelegt werden müssen (für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Nummer 800 163870).

Wir empfehlen Ihnen die Lektüre des Aktivierungs- und Zahlungshandbuch und das Handbuch für die Beantragung von Gebühren unter stStand der Arbeiten.

Informationen über das vollständige Verfahren für die "Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine" finden Sie auf den folgenden Seiten:

Beschränkungen

Die Tätigkeitsberichte müssen innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss der erbrachten Schlichtungsdienste eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Das Verfahren muss von allen Einrichtungen eingehalten werden, die Dienstleistungen erbringen, die mit Dienstleistungsgutscheinen in Anspruch genommen werden können.

So geht es

Die ausführende Partei kann von der Provinzverwaltung die Zahlungen für die erbrachten Dienstleistungen verlangen:

  • inVorschüssen in Höhe von 50 % und bis zu 85 % des Wertes des Gutscheins, nach Abschluss einer Anzahl von Tätigkeitsstunden, die mindestens dem Prozentsatz des beantragten Vorschusses entspricht (bei kumulierten Gutscheinen kann sich der beantragte Vorschuss auf den Wert des einzelnen Gutscheins beziehen)
  • den Restbetrag nach Abschluss oder Beendigung der Dienstleistung (abzüglich eines eventuellen Fortschritts).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Im Falle eines Antrags auf Abrechnung nach Fortschritt:
  • Die vom Computersystem erstellte Aufstellung der für die erbrachte Leistung erforderlichen Kosten, die für jeden eingegebenen Voucher beizufügen ist:
  1. Antrag auf Abrechnung nach dem Stand der Dinge;
  2. Kurzer Bericht über die Erbringung der Leistung in Übereinstimmung mit den PE.S.;
  3. Original der Anwesenheitsliste in Papierform, die im Falle von Offline-Diensten verwendet wird, ordnungsgemäß ausgefüllt und sowohl von der Zahlstelle als auch von den Eltern/dem Betreuer des Minderjährigen unterzeichnet. Im Falle eines elektronischen Registers wird dieses Dokument direkt aus dem IT-Verwaltungssystem entnommen;
  4. Erklärung über die Einhaltung der Impfvorschriften für das Kind (Gruppe A und Gruppe B).

Im Falle eines Saldoantrags

  • Vom EDV-System erstellte Kostenaufstellung für die erbrachte Leistung, die für jeden eingegebenen Beleg beizufügen ist:
  1. Vom Computersystem erstellterAntrag auf Restzahlung;
  2. Kurzer, vom EDV-System erstellter Bericht über die Erbringung der Dienstleistung zu den angegebenen Bedingungen und in Übereinstimmung mit der ÖAV;
  3. Original der Anwesenheitsliste in Papierform, die im Falle der Offline-Variante ordnungsgemäß ausgefüllt und sowohl von der Zahlstelle als auch von den Eltern/Betreuern des Minderjährigen unterzeichnet wurde. Im Falle eines elektronischen Registers wird dieses Dokument direkt aus dem Computersystem extrahiert;
  4. Das vom EDV-System generierte Formular für den Kontoauszug, das den öffentlichen Anteil und den privaten Mitbeteiligungsanteil ausweist;
  5. Bestätigung der Leistungserbringung am Ende der Dienstleistung, die vom Inhaber des Dienstleistungsgutscheins ausgestellt wird;
  6. Erklärung über die Einhaltung des Impfschutzes der Kinder (Band A und Band B);
  7. Kopie der abgeschlossenen Versicherungspolicen.
Im Falle einer Abrechnungsmitteilung mit einem Nullsaldo:
  • Die Abrechnungsmitteilung mit einem Nullsaldo.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Unterlagen bestätigt die Multifunktionale Ad-Personam-Struktur die beantragte Kostenaufstellung für die erbrachte Leistung oder weist auf eventuelle Unstimmigkeiten hin; erst dann kann der Projektanbieter der Provinzverwaltung eine endgültige Rechnung oder eine gültige steuerliche Kostenaufstellung vorlegen. Um die Abrechnungsverfahren zu beschleunigen, kann der Antragsteller maximal eine Rechnung oder einen fiskalisch gültigen Ausgabennachweis pro Monat für jeden CUP (Unique Project Code) ausstellen, der auch mehr als einen Leistungsschein und/oder mehr als einen Prüfbericht umfasst.

Kosten

KOSTENLOS

Kontakt

Struttura Multifunzionale Territoriale Ad Personam

Numero verde:
800 163870

E-mail:
adpersonam.fse@provincia.tn.it

Mo.
08.30-17.30
Di.
08.30-17.30
Mi.
08.30-17.30
Do.
08.30-17.30
Fr.
08.30-17.30
Erster Gültigkeitstag 05.02.2023

Contatti di Umse europa

Email - Segreteria:
umse.europa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
fondi.europei@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495322

Fax - Segreteria:
0461.491201

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Bereitstellung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027

Kriterien und Modalitäten für Organisationen, die Dienstleistungen mit Dienstleistungsgutscheinen erbringen möchten, die bereits in der Liste enthalten sind.

Bereitstellung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2022-2024

Kriterien und Modalitäten für Einrichtungen, die beabsichtigen, Dienstleistungen unter Verwendung von Dienstleistungsgutscheinen zu erbringen, die bereits in der speziellen Liste enthalten sind (für die Modalitäten der Aufnahme in die Liste der Einrichtungen, die Dienstleistungen mit Dienstleistungsgutscheinen erbringen, klicken Sie hier).

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:30

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