Beschreibung
Der Zuschussempfänger muss innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung der im Rahmen der einzelnen Gutscheine erbrachten Schlichtungsdienste einen Bericht über die erbrachten Leistungen erstellen, indem er die entsprechenden Unterlagen im Online-Verwaltungssystem ausfüllt, die dann ausgedruckt und unterschrieben bei der multifunktionalen Ad-Personam-Struktur vorgelegt werden müssen (für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Nummer 800 163870).
Wir empfehlen Ihnen die Lektüre des Aktivierungs- und Zahlungshandbuch und das Handbuch für die Beantragung von Gebühren unter stStand der Arbeiten.
Informationen über das vollständige Verfahren für die "Erbringung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine" finden Sie auf den folgenden Seiten:
Beschränkungen
Die Tätigkeitsberichte müssen innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss der erbrachten Schlichtungsdienste eingereicht werden.