Beschreibung
Gemäß Absatz 15 des Dokuments "Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027", genehmigt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2066 vom 13. Dezember 2024, haben die Einrichtungen, die qualifiziert sind, im Rahmen des ESF+-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient Betreuungs- und Erziehungsdienstleistungen mittels Dienstleistungsgutscheinen zu erbringen, besondere Kommunikationspflichten, um die Transparenz bei der Verwendung der Mittel zu gewährleisten und das Bewusstsein für die Rolle der Europäischen Union zu stärken.
Um den Einrichtungen ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, das die Einhaltung der Anforderungen erleichtert, hat die Verwaltungsbehörde den Anhang"Zusammenfassung der Anforderungen an Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation" erstellt, der die Einrichtungen bei der Anwendung dieser Bestimmungen erleichtern und unterstützen soll, sowie ein editierbares A3-Postermodell (das an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen ist, z. B. im Eingangsbereich der Räumlichkeiten, in denen die Dienstleistung erbracht wird, und/oder in den Räumlichkeiten der bewilligenden Einrichtung und/oder in den Räumlichkeiten, in denen die Antragsteller für die Dienstleistung empfangen werden).
Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Verpflichtungen der Einrichtungen in Bezug auf Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation in dem oben genannten Dokument"Kriterien und Verfahren für die Umsetzung der Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2027" (Absatz 15) festgelegt sind, während das"Vademecum über die Kommunikationspflichten der Dienstleistungsgutscheine", das Ihren Einrichtungen mit dem Protokoll 0145893 vom 22.02.2023 mitgeteilt wurde, nicht mehr in Kraft ist, da es nur für den Zeitraum 2022-2024 gilt.