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Provinziale Naturschutzgebiete

Seit 1986 schützt die Autonome Provinz Trient die wertvollsten Naturgebiete auf ihrem Territorium, die nicht zu den Parks gehören, und erkennt deren ökologische, kulturelle und wissenschaftliche Bedeutung an.
Für jedes dieser Gebiete, die im Stadtplan der Provinz von 1987 festgelegt wurden, wurden in den folgenden Jahren spezifische Schutzbestimmungen erlassen.
Diese ursprünglich als "Biotope" bezeichneten Gebiete wurden durch das Provinzgesetz 11/2007 in "Provinziale Naturreservate" umbenannt.

Veröffentlichungsdatum:

05.08.2022

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Provinziale Naturschutzgebiete sind Gebiete von provinzieller Bedeutung, die speziell für die Erhaltung einer oder mehrerer relevanter Tier- und Pflanzenarten oder eines oder mehrerer Ökosysteme von Bedeutung für die biologische Vielfalt und die Erhaltung der genetischen Ressourcen bestimmt sind.

Ausführliche Informationen über die Naturschutzgebiete der Provinz finden Sie imARCHIV DER PROVINZIELL GESCHÜTZTEN GEBIETE: für jedes Gebiet wird ein eigenes Blatt veröffentlicht.

Die Provinznaturschutzgebiete sind auch in den Listen der Schutzgebiete des Europäischen Netzes Natura 2000 und sind somit doppelt geschützt, durch das Provinzrecht und das Gemeinschaftsrecht.

Im Trentino sind die Provinznaturschutzgebiete in vielen geografischen Gebieten Teil der Netzwerke der Reservate. Ihre Verwaltung ist an die Gemeinde delegiert, die für die Einhaltung der Schutzbestimmungen sorgen muss.

Das Einführungsgesetz von 1986 sieht für alle Provinznaturschutzgebiete allgemeine Beschränkungen vor, die darin bestehen, dass es verboten ist

  • die Elemente, aus denen sich das Biotop zusammensetzt, in irgendeiner Weise zu verändern oder umzugestalten
  • das Ablagern von Abfällen oder Materialien jeglicher Art
  • Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Landgewinnung oder Entwässerungsarbeiten vorzunehmen
  • die Bewirtschaftung von Steinbrüchen und Torfmooren sowie der gerichtliche Widerruf von Genehmigungen, die zu diesem Zweck erteilt wurden.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Beschränkungen unterliegt jedes Provinzreservat - in Bezug auf seine besonderen Merkmale - spezifischen Schutzbeschränkungen, die in den Errichtungsbeschlüssen (und möglicherweise in Änderungsbeschlüssen) festgelegt sind.

In einigen Fällen ist das Gebiet eines Provinzreservats in zwei Bereiche mit unterschiedlicher Schutzintensität unterteilt. Dasintegrale Schutzgebiet umfasst den empfindlichsten und wichtigsten Teil, in dem die menschlichen Aktivitäten auf ein Minimum reduziert werden müssen; dasPuffergebiet, das in der Regel am Rande liegt, stellt einen Schutzstreifen dar, in dem die Einschränkungen weniger streng sind.

Auf die Einrichtung eines Provinzschutzgebiets folgt immer eine aktive Bewirtschaftung und Renaturierung. Darüber hinaus werden die üblichen Verwaltungsmaßnahmen wie Beschilderung (Abgrenzungstafeln und Informationstafeln), Überwachung und Reinigung durchgeführt.

Aktives Management und Renaturierung von Landesnaturschutzgebieten

Auf die Einrichtung eines Provinznaturschutzgebiets folgen immer aktive Verwaltungs- und Renaturierungsmaßnahmen, die durch Eingriffe ganz anderer Art durchgeführt werden.

Nicht eingerichtete Biotope

Einige Gebiete wurden zwar im Provinzialstadtplan von 1987 förmlich ausgewiesen (in den Verordnungen und in der Kartographie), aber nicht durch einen Beschluss des Provinzialrats förmlich festgelegt. Für diese nicht eingerichteten Biotope gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 46 Absatz 2 des Provinzialgesetzes 11/2007.

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Beschlüsse zur Einrichtung von Naturschutzgebieten auf Provinzebene

Die Liste enthält die Referenzen der Gründungs- und Änderungsbeschlüsse jedes Provinznaturschutzgebiets (früher Biotope).

Veröffentlichungsdatum:

05.08.2022

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste

Antrag auf Genehmigung von Eingriffen in die Naturschutzgebiete der Provinz

Der Beschluss zur Einrichtung jedes Provinznaturschutzgebiets sieht Schutzauflagen vor. Für die Durchführung bestimmter Aktivitäten innerhalb des Schutzgebiets, die in jedem Fall mit den Zielen der sektoralen Vorschriften vereinbar sind, ist eine Genehmigung des Büros für Biodiversität und Natura 2000-Netzwerke erforderlich, das zum Dienst für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete gehört.

Letzte Änderung: 21.08.2025 12:07

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