Beschreibung
Für diese nicht eingerichteten Biotope gibt es daher keine spezifischen Schutzauflagen, die stattdessen für die 46 Provinznaturschutzgebiete in den jeweiligen Einrichtungs- und Änderungsbeschlüssen vorgesehen sind.
Für sie gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die in Artikel 46 Absatz 2 des Provinzgesetzes 11/2007 vorgesehen sind, d.h. es ist verboten
a) die Beschädigung, Störung und Veränderung von natürlichen und naturnahen Lebensräumen, von Lebensräumen geschützter Tier- und Pflanzenarten innerhalb der Gebiete und Standorte des Netzes "Natura 2000"
(b) jede Form der Deponierung oder Ablagerung von festen und flüssigen Abfällen oder anderen Materialien jeglicher Art
(c) Aushub, Änderung der Bodenbearbeitung und Landgewinnung oder Entwässerungsarbeiten
(d) Bewirtschaftung von Steinbrüchen und Torfmooren;
e) die Jagd, mit Ausnahme des Sammelns von Tieren und der selektiven Keulung, die zur Beseitigung ökologischer Ungleichgewichte erforderlich sind.
Ausführliche Informationen über die nicht etablierten Biotope des Gebiets finden Sie imARCHIV DER GESCHÜTZTEN GEBIETE: für jedes Gebiet wird ein eigenes Blatt veröffentlicht:
Provinziale Naturschutzgebiete
Seit 1986 schützt die Autonome Provinz Trient die wertvollsten Naturgebiete auf ihrem Territorium, die nicht zu den Parks gehören, und erkennt deren ökologische, kulturelle und wissenschaftliche Bedeutung an.
Für jedes dieser Gebiete, die im Stadtplan der Provinz von 1987 festgelegt wurden, wurden in den folgenden Jahren spezifische Schutzbestimmungen erlassen.
Diese ursprünglich als "Biotope" bezeichneten Gebiete wurden durch das Provinzgesetz 11/2007 in "Provinziale Naturreservate" umbenannt.
05.08.2022
