Beschreibung
1986 erließ die Autonome Provinz Trient das Provinzgesetz 14/1986 "Vorschriften zum Schutz von Biotopen von bedeutendem ökologischen, kulturellen und wissenschaftlichen Interesse". Die neuen Vorschriften liefern die Instrumente für die Einrichtung und den Schutz der Biotope der Provinz, die im Stadtplan der Provinz ausgewiesen sind, der durch das Provinzgesetz 7/1987 genehmigt wurde.
Mit dem Provinzgesetz 11/2007 "Verwaltung des Wald- und Gebirgsgebiets, der Wasserläufe und der Schutzgebiete" wurde die Bezeichnung "Provinzbiotop" in "Provinznaturschutzgebiet" geändert, das auch das Integralreservat "Tre Cime del Monte Bondone" und die bereits durch regionale oder provinziale Bestimmungen eingerichteten geführten Reservate "Cornapiana di Brentonico" und "Campobrun" umfasst.
Die folgende Liste enthält die Verweise auf die Beschlüsse zur Einrichtung und Änderung der Provinznaturschutzgebiete.