Beschreibung
Das Provinzgesetz Nr. 9 vom 1. Juli 2011 "Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento" (Vorschriften für Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient) überträgt der Provinz die Aufgabe der Vorhersage von Gefahren und Risiken (Art. 6, Absatz 3) durch die Erstellung und Aktualisierung von "Gefahrenkarten" (Art. 10, Absatz 1), die Gefahren im Zusammenhang mit Hydrogeologie, Lawinen, Überschwemmungen, seismischen Phänomenen, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, hängenden Kabeln oder anderen Hindernissen für die Luftfahrt und nicht explodierten Sprengkörpern umfassen.
Diese Instrumente bilden die Referenzgrundlage für die Erstellung der Gefahrensynthesekarte (CSP), die in Artikel 22 des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Provinzgesetz für die Verwaltung des Territoriums) vorgesehen ist und in der die Gebiete mit unterschiedlichen Sanktionen für die Anwendung der Flächennutzungsbestimmungen des Provinzgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 "Genehmigung des neuen Provinzstadtplans" festgelegt sind .
Die zusammenfassende Gefahrenkarte ist einer der Bestandteile des städtebaulichen Plans der Provinz (Absatz 4 Buchstabe d von Artikel 21 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 und Absatz 1 von Artikel 3 des Provinzialgesetzes Nr. 5) und hat die Aufgabe, die Gebiete zu identifizieren, die aufgrund von hydrogeologischen, Lawinen-, Erdbeben- und Waldbrandgefahren, wie sie in den Gefahrenkarten (Artikel 10 des Provinzialgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 und Artikel 14 des Provinzialgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008).
In Bezug auf die Gefährdung stellt die Gefahrensynthesekarte das neue Referenzinstrument für die Stadtplanung dar, und mit ihrem Inkrafttreten treten die Bestimmungen der geologischen Synthesekarte und die Flächennutzungsbestimmungen des Allgemeinen Plans für die Nutzung öffentlicher Gewässer außer Kraft (Absatz 2, Art. 22 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015).
Mit Beschluss Nr. 1340 vom 12. September 2025 genehmigte der Provinzialrat den neuen Text der "Technischen Bestimmungen für die Erstellung der Übersichtskarte der Gefährdungen".
Diese legen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 14 des Provinzialgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 die technischen Vorschriften und die Methodik für die Erstellung der zusammenfassenden Gefahrenkarte und die Verfahren für die Identifizierung der Gebiete mit unterschiedlichen Strafbarkeitsgraden sowie der Flussgebiete von hydraulischem Interesse des allgemeinen Plans für die Nutzung der öffentlichen Gewässer fest.
Das Regelwerk für die zusammenfassende Gefahrenkarte sieht vor, dass sie in Abhängigkeit von und gleichzeitig mit den Aktualisierungen der Referenzgefahrenkarten regelmäßig aktualisiert wird.
Mit den Beschlüssen Nr. 1341 und Nr. 1361 vom 12. September 2025 genehmigte der Provinzialrat die zweite Aktualisierung der Gefahrenkarten und der Übersichtskarte für das gesamte Provinzgebiet, die am 19. September 2025, dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Provinz Bozen, in Kraft trat.
Mit Beschluss Nr. 1361 vom 12. September 2025 hat die Landesregierung auch den neuen, aktualisierten Text der "Hinweise und Spezifikationen für die Anwendung der Bestimmungen über die Gebiete mit hohen, mittleren oder niedrigen Sanktionen und die Gebiete mit anderen Arten von Sanktionen" genehmigt, wie in Anhang C desselben Beschlusses aufgeführt.
Die kartographischen Inhalte des genehmigten LSP sind für jedermann online über Web-GIS verfügbar, mit der Möglichkeit, die Kartographien Thema für Thema zu betrachten und Shapefiles, TIFFs und Multi-Layer-PDFs im Maßstab 1:10.000 herunterzuladen.
NB: Bitte beachten Sie, dass die korrekte interaktive Anzeige von Karten in Multi-Layer-PDFs auch vom verwendeten Browser abhängt. Sollte dies nicht funktionieren, müssen Sie die Datei auf Ihren Rechner herunterladen und mit ADOBE READER öffnen.
(AGOL WEBGIS BENUTZERHANDBUCH)
Die Karten sind auch online über die folgenden Links verfügbar:
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- Download der zusammenfassenden Gefahrenkarte für das gesamte Provinzgebiet im SHP-Format
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