Beschreibung
Das Provinzgesetz Nr. 9 vom 1. Juli 2011 "Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento" (Vorschriften für Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient) überträgt der Provinz die Aufgabe der Vorhersage von Gefahren und Risiken (Art. 6, Absatz 3) durch die Erstellung und Aktualisierung von "Gefahrenkarten" (Art. 10, Absatz 1), die Gefahren im Zusammenhang mit Hydrogeologie, Lawinen, Überschwemmungen, seismischen Phänomenen, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, hängenden Kabeln oder anderen Hindernissen für die Luftfahrt und nicht explodierten Sprengkörpern umfassen.
Diese Instrumente bilden die Referenzgrundlage für die Erstellung der Gefahrensynthesekarte (CSP), die in Artikel 22 des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Provinzgesetz für die Verwaltung des Territoriums) vorgesehen ist und in der die Gebiete mit unterschiedlichen Sanktionen für die Anwendung der Flächennutzungsbestimmungen des Provinzgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 "Genehmigung des neuen Provinzstadtplans" festgelegt sind .
Die zusammenfassende Gefahrenkarte ist einer der Bestandteile des städtebaulichen Plans der Provinz (Absatz 4 Buchstabe d von Artikel 21 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 und Absatz 1 von Artikel 3 des Provinzialgesetzes Nr. 5) und hat die Aufgabe, die Gebiete zu identifizieren, die aufgrund von hydrogeologischen, Lawinen-, Erdbeben- und Waldbrandgefahren, wie sie in den Gefahrenkarten (Artikel 10 des Provinzialgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 und Artikel 14 des Provinzialgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008).
In Bezug auf die Gefährdung stellt die Gefahrensynthesekarte das neue Referenzinstrument für die Stadtplanung dar, und mit ihrem Inkrafttreten treten die Bestimmungen der geologischen Synthesekarte und die Flächennutzungsbestimmungen des allgemeinen Plans für die öffentliche Wassernutzung außer Kraft (Absatz 2, Art. 22 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015).
Mit Beschluss Nr. 1738 vom 29. September 2023 hat der Provinzialrat die neueste Fassung der "Technischen Bestimmungen für die Erstellung der Gefahrensynthesekarte" genehmigt.
Diese legen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 14 des Provinzialgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 die technischen Bestimmungen und die Methodik für die Erstellung der Gefahrensynthesekarte und die Verfahren für die Identifizierung der Gebiete mit unterschiedlichem Strafbarkeitsgrad sowie der Flussgebiete von hydraulischem Interesse des Generalplans für die Nutzung der öffentlichen Gewässer fest.
Mit Beschluss Nr. 1748 vom 29. September 2023 genehmigte der Provinzialrat die erste Aktualisierung der Übersichtskarte der Gefährlichkeit für das gesamte Provinzgebiet, die am 6. Oktober 2023, dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im B.U.R., in Kraft trat.
Mit Beschluss Nr. 379 vom 18. März 2022 genehmigte der Generalrat die Aktualisierung des Anhangs C des Beschlusses Nr. 1317 vom 4. September 2020, der Angaben und Spezifikationen für die Anwendung der Bestimmungen über Gebiete mit hohen, mittleren oder niedrigen Sanktionen und Gebiete mit anderen Arten von Sanktionen enthält.
Die kartografischen Inhalte des genehmigten LSP sind für jedermann im Internet über Web-GIS verfügbar, wobei die Möglichkeit besteht, die Kartografien themenweise zu betrachten und Shapefiles, TIFFs und Multi-Layer-PDFs im Maßstab 1:10.000 herunterzuladen.
NB: Bitte beachten Sie, dass die korrekte interaktive Anzeige von Karten in Multi-Layer-PDFs auch vom verwendeten Browser abhängt. Sollte dies nicht funktionieren, müssen Sie die Datei auf Ihren Rechner herunterladen und mit ADOBE READER öffnen.
(AGOL WEBGIS BENUTZERHANDBUCH)
Die Karten sind auch online über die folgenden Links verfügbar:
Download Kartographie und Dokumente
- Download der zusammenfassenden Gefahrenkarte für das gesamte Provinzgebiet im SHP-Format
- Download Hydraulic Fluvial Scopes des CSP des gesamten Provinzgebietes im SHP-Format
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- Download der seismometrischen Stationen des SPC für das gesamte Provinzgebiet im SHP-Format
- Download des ZDA des gesamten Provinzgebietes nach Themen im SHP-Format