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Gefahrenkarten

Die Gefahrenkarten (CaP) berücksichtigen Gefahren im Zusammenhang mit hydrogeologischen Phänomenen, Lawinen, Überschwemmungen, seismischen Phänomenen, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, hängenden Kabeln oder anderen Hindernissen für die Luftfahrt und nicht explodierten Kampfmitteln.
Dabei handelt es sich um eine Reihe von Instrumenten, die in Umsetzung von Art. 10 des Provinzgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 "Disziplinierung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient" geschaffen wurden und die die auf dem Gebiet vorhandenen Gefahren identifizieren und klassifizieren.
Die Strukturen der Autonomen Provinz Trient, die im Bereich der Gefahren und des hydrogeologischen Risikos zuständig sind, haben an der Ausarbeitung des CaP mitgewirkt.

Veröffentlichungsdatum:

25.01.2024

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient hat in Anwendung von Art. 10 des Provinzgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 "Disziplinierung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient" die Gefahrenkarten für ihr Gebiet erstellt.

Die Gefahrenkarten (CaP) berücksichtigen die Gefahren, die mit hydrogeologischen Phänomenen, Lawinen, Überschwemmungen, seismischen Phänomenen, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, hängenden Kabeln oder anderen Hindernissen für die Luftfahrt und nicht explodierten Kampfmitteln verbunden sind.

Diese sind das Ergebnis der Tätigkeit der Vorhersage des Zivilschutzes (Art. 1 l.p. 9/2011), die durch die Identifizierung, Eingrenzung und Klassifizierung der auf dem Gebiet vorhandenen Gefahren und Risiken durchgeführt wird.

Das CaP klassifiziert das Provinzgebiet nach den folgenden Gefahrenarten

HYDROGEOLOGISCHE GEFAHR

Fluviale Gefährdung

Torrentiale Gefährdung

Lacustrine-Gefährdung

Erdrutsche

Felsstürze

Tief liegende gravitative Deformationen

Lawinen

Gletscher und Kleine Eiszeit (PEG)

Permafrost und Blockgletscher

Litho-geomorphologische Merkmale

ANDERE RISIKEN

Seismische Gefährdungen

Waldbrände

Nicht explodierte Sprengkörper

Gefährliche Stoffe

Hängende Kabel und Hindernisse

Die Gefahrenklassen werden gemäß dem Referenzdokument "Kriterien und Methodik für die Erstellung und Aktualisierung von Gefahrenkarten", das vom Provinzialrat in seiner letzten Fassung mit Beschluss Nr. 1306 vom 4. September 2020 genehmigt wurde.

Um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten, legt dieses Dokument fest, dass die zu erwartenden Ereignisse in dieselben Gefahrenklassen eingeteilt werden, die auf der Grundlage der vorhersehbaren Auswirkungen unterschieden werden, unbeschadet der Möglichkeit, Ad-hoc-Bestimmungen für besondere Phänomene oder territoriale Zusammenhänge zu erlassen.

Die provinzialen Referenzstrukturen für die Erstellung der Karten und die Durchführung der Aktivitäten sind der Geologische Dienst, der Dienst für Risikoprävention, der Dienst für Brand- und Katastrophenschutz, der Dienst für die Berggebiete und der Forstdienst.

Die CaP stellen die grundlegenden Instrumente für die Präventionsaktivitäten (Aktivitäten, die auf die Beseitigung oder Verringerung von Risiken abzielen, sowohl durch vorgeschriebene und verbindliche Maßnahmen für eine korrekte Nutzung des Territoriums als auch durch strukturelle Interventionen) und den Schutz (Aktivitäten, hauptsächlich planerischer, organisatorischer, kultureller und ausbildungsbezogener Art, sowie Managementinterventionen, die auf die Abschwächung der schädlichen Auswirkungen von Risiken abzielen, die nicht durch Präventionsaktivitäten beseitigt werden können) des Zivilschutzes dar.

In dieser Hinsicht bilden die CaPs die Referenzgrundlage für die Schaffung von zwei wichtigen Instrumenten für das Landmanagement: die Allgemeine Risikokarte die im Provinzgesetz 9/2011 vorgesehen ist, und die Gefahrensynthesekarte (CSP), die in Artikel 22 des Provinzgesetzes Nr. 15 von 2015 über die Verwaltung des Gebiets vorgesehen ist.

Der Provinzialrat hat mit den Beschlüssen Nr. 1737 und 1748 vom 29. September 2023 die erste Aktualisierung der Gefahrenkarten und der Gefahrensynthesekarte für das gesamte Provinzgebiet genehmigt, die seit dem 6. Oktober 2023, dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im B.U.R., in Kraft ist.

Die kartografischen Inhalte der genehmigten Karten sind für jedermann im Internet über Web-GIS zugänglich, mit der Möglichkeit, die Karten themenweise zu betrachten und Shapefiles und mehrschichtige PDFs im Maßstab 1:10.000 herunterzuladen.

NB: Es ist zu beachten, dass die korrekte interaktive Anzeige von Karten in Multi-Layer-PDFs auch vom verwendeten Browser abhängt. Sollte dies nicht funktionieren, müssen Sie die Datei auf Ihren Rechner herunterladen und mit ADOBE READER öffnen.

(AGOL WEBGIS BENUTZERHANDBUCH)

Die Karten sind auch online über die folgenden Links verfügbar:

- Geokartografisches Portal

- Transversales Webgis

- WMS (Service-Link-Liste)

Die Gefahrenkarten für nicht explodierte Kampfmittel, gefährliche Stoffe, Hängekabel und Luftfahrthindernisse sind derzeit nicht im integrierten Viewer verfügbar, sondern nur als PDFs, da sie in einem kleineren Maßstab erstellt werden:

- PDF-Gefährdungskarte Unexploded Ordnance

- PDF-Gefahrenkarte Luftfahrthindernisse

- PDF-Gefahrenkarte Gefährliche Stoffe

Download Kartographie und Dokumente

- Download Gefahrenkarten für die gesamte Provinz

- Download Seismische Gefährdung (shp und Legende)

NB: Der Download von topographischen Schnittkarten im Maßstab 1:10.000 im SHP- und PDF-Format kann durch die Verwendung von Webis AGOL durchgeführt werden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Legge Provinciale 27 maggio 2008, n. 5

Approvazione del nuovo piano urbanistico provinciale

Legge Provinciale 1 luglio 2011, n. 9

Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

Legge Provinciale 4 agosto 2015, n. 15

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 1306 del 4/09/2020

Aggiornamento dei 'Criteri e metodologia per la redazione e l'aggiornamento delle carte della pericolosità' approvati con deliberazione della Giunta Provinciale n. 1066 del 19 luglio 2019 in relazione ai contenuti dell'aggiornamento delle Norme Tecniche per le Costruzioni di cui al D.M. 17gennaio 2018 e relativa Circolare 21 gennaio 2019, n. 7, Consiglio Superiore dei lavori Pubblici.

Criteri e metodologia per la redazione e l’aggiornamento delle carte della pericolosità

Le classi di pericolosità sono definite in base al documento di riferimento “Criteri e metodologia per la redazione e l’aggiornamento delle carte della pericolosità” approvato dalla Giunta provinciale, nell’ultima versione, con deliberazione n°1306 del 4 settembre 2020.

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