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Gefahrenkarten

Die Gefahrenkarten (CaP) berücksichtigen Gefahren im Zusammenhang mit hydrogeologischen Phänomenen, Lawinen, Überschwemmungen, seismischen Phänomenen, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, hängenden Kabeln oder anderen Hindernissen für die Luftfahrt und nicht explodierten Kampfmitteln.
Dabei handelt es sich um eine Reihe von Instrumenten, die in Umsetzung von Art. 10 des Provinzgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 "Disziplinierung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient" geschaffen wurden und die die auf dem Gebiet vorhandenen Gefahren identifizieren und klassifizieren.
Die Strukturen der Autonomen Provinz Trient, die im Bereich der Gefahren und des hydrogeologischen Risikos zuständig sind, haben an der Ausarbeitung des CaP mitgewirkt.

Veröffentlichungsdatum:

25.01.2024

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient hat in Umsetzung von Art. 10 des Provinzgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 "Disziplinierung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient" die Gefahrenkarten für ihr Gebiet erstellt.

Die Gefahrenkarten (CaP) berücksichtigen die Gefahren, die mit hydrogeologischen Phänomenen, Lawinen, Überschwemmungen, seismischen Phänomenen, Waldbränden, bestimmten gefährlichen Stoffen, hängenden Kabeln oder anderen Hindernissen für die Luftfahrt und nicht explodierten Kampfmitteln verbunden sind.

Diese sind das Ergebnis der Tätigkeit der Vorhersage des Zivilschutzes (Art. 1 l.p. 9/2011), die durch die Identifizierung, Eingrenzung und Klassifizierung der auf dem Gebiet vorhandenen Gefahren und Risiken durchgeführt wird.

Das CaP klassifiziert das Provinzgebiet nach den folgenden Gefahrenarten

HYDROGEOLOGISCHE GEFAHR

Fluviale Gefährdung

Torrentiale Gefährdung

Lacustrine-Gefährdung

Erdrutsche

Felsstürze

Tiefe gravitative Hangverformungen (SLDs)

Lawinen

Gletscher und Kleine Eiszeit (PEG)

Permafrost und Blockgletscher

Litho-geomorphologische Merkmale

ANDERE RISIKEN

Seismische Gefährdungen

Waldbrände

Nicht explodierte Sprengkörper

Gefährliche Stoffe

Hängende Kabel und Hindernisse

Die Gefahrenklassen werden gemäß dem Referenzdokument "Kriterien und Methodik für die Erstellung und Aktualisierung von Gefahrenkarten", das vom Provinzialrat in seiner letzten Fassung mit Beschluss Nr. 1306 vom 4. September 2020 genehmigt wurde.

Um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten, legt dieses Dokument fest, dass die zu erwartenden Ereignisse in dieselben Gefahrenklassen eingeteilt werden, die auf der Grundlage der vorhersehbaren Auswirkungen differenziert werden, unbeschadet der Möglichkeit, dass für bestimmte Phänomene oder territoriale Zusammenhänge Ad-hoc-Bestimmungen erlassen werden können.

Die provinzialen Referenzstrukturen für die Erstellung der Karten und die Durchführung der Aktivitäten sind der Geologische Dienst, der Dienst für Risikoprävention und CUE, der Dienst für Brandverhütung und Katastrophenschutz, der Dienst für das Berggebiet und der Forstdienst.

Die CaP stellen die grundlegenden Instrumente für die Präventionsaktivitäten (Aktivitäten, die auf die Beseitigung oder Verringerung von Risiken abzielen, sowohl durch vorgeschriebene und verbindliche Maßnahmen für eine korrekte Nutzung des Territoriums als auch durch strukturelle Interventionen) und den Schutz (Aktivitäten, hauptsächlich planerischer, organisatorischer, kultureller und ausbildungsbezogener Art, sowie Managementinterventionen, die auf die Abschwächung der schädlichen Auswirkungen von Risiken abzielen, die durch Präventionsaktivitäten nicht beseitigt werden können) des Zivilschutzes dar.

In dieser Hinsicht bilden die CaPs die Referenzgrundlage für die Schaffung von zwei wichtigen Instrumenten für das Landmanagement: die Allgemeine Risikokarte die im Provinzgesetz 9/2011 vorgesehen ist, und die Gefahrensynthesekarte (CSP) gemäß Artikel 22 des Provinzialgesetzes Nr. 15 von 2015 zur Verwaltung des Territoriums.

Die Vorschriften zu diesen Instrumenten sehen vor, dass sie auf Antrag von lokalen Verwaltungen, Körperschaften, Privatpersonen und Strukturen der Provinzverwaltung nach eingehenden Untersuchungen, Studien und neuen hydrogeologischen Phänomenen, die in der Zwischenzeit aufgetreten sein können, regelmäßig aktualisiert werden.

Mit den Beschlüssen Nr. 1341 und 1361 vom 12. September 2025 genehmigte der Provinzialrat die zweite Aktualisierung der Gefahrenkarten und der Synthesegefahrenkarte des gesamten Provinzgebiets, die am 19. September 2025, dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im B.U.R. (Amtsblatt der Provinz Rom), in Kraft trat.

Die kartografischen Inhalte der genehmigten CaPs sind für jedermann im Internet über Web-GIS verfügbar, mit der Möglichkeit, die Kartografien Thema für Thema zu betrachten und die Shapefiles und Multi-Layer-PDFs im Maßstab 1:10.000 herunterzuladen.

NB: Bitte beachten Sie, dass die korrekte interaktive Anzeige von Karten in Multi-Layer-PDFs auch vom verwendeten Browser abhängt. Sollte dies nicht funktionieren, müssen Sie die Datei auf Ihren Rechner herunterladen und mit ADOBE READER öffnen.

Webgis - Gefahrenkarten

CaPs beschreiben Gefahren im Zusammenhang mit hydrogeologischen Phänomenen, Lawinen, Überschwemmungen, Erdbeben, Waldbränden, usw. >> Zu Webgis gehen

(AGOL WEBGIS BENUTZERHANDBUCH)

Die Karten sind auch online über die folgenden Links verfügbar:

- Geokartografisches Portal

- Transversales Webgis

- WMS (Service-Link-Liste)

Die Gefahrenkarten für nicht explodierte Kampfmittel, gefährliche Stoffe, Hängekabel und Luftfahrthindernisse sind derzeit nicht im integrierten Viewer verfügbar, sondern nur als PDFs, da sie in einem kleineren Maßstab erstellt werden:

- PDF-Gefährdungskarte Unexploded Ordnance

- PDF-Gefahrenkarte Luftfahrthindernisse

- PDF-Gefahrenkarte Gefährliche Stoffe

Download Kartographie und Dokumente

- Download Gefahrenkarten für die gesamte Provinz

- Download Seismische Gefährdung (shp und Legende)

NB: Der Download von topographischen Schnittkarten im Maßstab 1:10.000 im SHP- und PDF-Format kann durch die Verwendung von Webis AGOL durchgeführt werden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Legge Provinciale 27 maggio 2008, n. 5

Approvazione del nuovo piano urbanistico provinciale

Legge Provinciale 1 luglio 2011, n. 9

Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

Legge Provinciale 4 agosto 2015, n. 15

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

Criteri e metodologia per la redazione e l’aggiornamento delle carte della pericolosità

Le classi di pericolosità sono definite in base al documento di riferimento “Criteri e metodologia per la redazione e l’aggiornamento delle carte della pericolosità” approvato dalla Giunta provinciale, nell’ultima versione, con deliberazione n°1306 del 4 settembre 2020.

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