Beschreibung
In der Gefahrensynthesekarte werden Gebiete mit unterschiedlichen Sanktionsgraden (hoch, mittel, niedrig und andere Arten von Sanktionen) auf der Grundlage der Gefahrenklassifizierung von geologischen, hydrologischen und Schnee- oder Waldphänomenen ausgewiesen.
Die baulichen Eingriffe in diesen Gebieten sind in den Artikeln 15, 16, 17 und 18 desAnhangs B (Durchführungsbestimmungen) des Provinzgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 (Genehmigung des neuen Stadtplans der Provinz) geregelt.
Weitere Spezifikationen und Bestimmungen zu diesen Eingriffen sind im Dokument "Hinweise und Klarstellungen zur Anwendung der Bestimmungen für Gebiete mit hohen, mittleren oder niedrigen Sanktionen und Gebiete mit anderen Arten von Sanktionen" enthalten, das mit Del. G.P. Nr. 1317 vom 04. September 2020 genehmigt und anschließend mit Del. G.P. Nr. 379 vom 18. März 2022 geändert und aktualisiert wurde und mit Del. G.P. Nr. 1748 vom 29. September 2023 aktualisiert wurde.
Diese Bestimmungen sehen vor, dass für Eingriffe in Gebieten mit hohen Strafen (P4), in Gebieten mit mittleren Strafen (P3) und in Gebieten mit anderen Arten von Strafen (PRV-APP) eine Verträglichkeitsstudie oder ein Bericht erstellt und dieGenehmigung der Provinz beantragt werden muss.
Die Genehmigung ist vorab erforderlich für die Vorlage des Bautitels, der Mitteilung oder des Antrags auf städtebauliche Konformitätsbewertung für öffentliche Bauvorhaben, die in die Zuständigkeit der Gemeinden oder Städte fallen. Ein ähnliches Verfahren gilt für die Genehmigung von städtischen Umleitungsarbeiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen.
Erste Aktualisierung der Gefahrenkarten und der zusammenfassenden Gefahrenkarte - JUNI 2023