Geschäfte, die den Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder öffentliche Geschäfte betreiben und neben ihrer Haupttätigkeit auch die in den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Nebendienstleistungen erbringen (so genannte Multi-Service-Aktivitäten), die für die Bevölkerung in Ortschaften nützlich sind, in denen es sonst keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz die in der folgenden Tabelle in Artikel 7 Absatz 1 der vom Provinzialratsbeschluss Nr. 159 vom 9. Februar 2024 genehmigten Kriterien angegebenen Beiträge beantragen
| Art des Beitrags | Höhe des Beitrags | Mit 2 dienstleistungsübergreifenden Tätigkeiten | Von 3 bis 4 dienstleistungsübergreifenden Tätigkeiten | Mehr als 4 dienstleistungsübergreifende Tätigkeiten |
A
| Beitrag des Einzelhandels mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs in besonders benachteiligten Gebieten
| € 15.000
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| € 17.000
| € 18.500
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B
| Beitrag für diejenigen, die auch die Tätigkeit nach Art. 3, Absatz 2, Nr. 1 für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen
| € 17.000
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| € 20.000
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C
| Beitrag für die ständige Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
| € 13.000
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| € 16.000
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D
| Beitrag für diejenigen, die auch die Tätigkeit ex Art. 3, Abs. 2, Nr. 1 für Mehrfachdienstleistungen ausüben
| € 13.000
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| € 15.000
| € 15.500
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E
| Beitrag für den Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs für mehrere Dienstleistungen
| € 11.000
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| € 13.000
| € 13.500
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F
| Zuschuss für mehrere Dienstleistungen für öffentliche Einrichtungen in besonders benachteiligten Gebieten
| € 7.000
| € 8.000
| € 8.500
| € 9.000
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G
| Beitrag für mehrere Dienste
| € 6.000
| € 7.000
| € 7.500
| € 8.000
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Die dienstleistungsübergreifenden Aktivitäten sind wie folgt:
- Dienstleistungen, die im Einvernehmen mit öffentlichen Einrichtungen erbracht werden;
- kostenloser Assistenzdienst für die telefonische oder Online-Reservierung von fachärztlichen Untersuchungen zugunsten von Antragstellern;
- kostenloser Dienst für den Druck von medizinischen Berichten und Unterstützung beim Zugang zur Patientenakte "Drei Ks" zugunsten der Antragsteller;
- kostenloser Zustelldienst für Medikamente, die in einem verschlossenen Einschreibeumschlag von Apotheken in benachbarten Zentren verschickt werden;
- kostenloser Zentrumsdienst für die Abholung und den anschließenden Versand von Briefen in bebauten Gebieten ohne Postamt, vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung mit dem Postdienstleister;
- Zahlungsdienste (Kfz-Steuer, Rechnungen von Versorgungsunternehmen usw.);
- kostenloser Zustelldienst für Einkäufe zu Hause in der Ortschaft, in der die örtliche Betriebsstätte des Unternehmens tätig ist;
- Geldautomatendienst;
- Verkauf von frischem und/oder gefrorenem, konserviertem, zubereitetem und verpacktem Fleisch;
- kostenloser Internetzugang über ein Wi-Fi-Netz, das mit eigenen Peripheriegeräten genutzt werden kann;
- kostenlose Abholung von Paketen am Schalter in Anwesenheit des Personals;
- Telefonauflade-Service für mindestens zwei der wichtigsten Mobilfunkbetreiber;
- Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften;
- kostenloses Surfen im Internet und Zugang zur elektronischen Post über einen PC-Arbeitsplatz; kostenloser Fax- und Fotokopierdienst, der der Öffentlichkeit zugänglich ist;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Bio- und/oder Zöliakieprodukten;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Produkten aus dem Trentino und/oder aus fairem Handel;
- Fahrradverleih (elektrisch und/oder mit Muskelkraft);
- kostenloses Aufladen der Batterien von Elektrofahrrädern.
Für Handelsunternehmen, die ausschließlich im Lebensmitteleinzelhandel und im Bereich des Grundbedarfs tätig sind, können die oben beschriebenen Subventionen erhöht werden, wenn sie folgende Leistungen erbringen Ersatzdienst (Lieferung von Lebensmitteln nach Hause in einer Ortschaft, in der es außer der Ortschaft, in der sich die Verkaufsstelle befindet, und in einer Entfernung von mindestens 2 km von der Verkaufsstelle keine Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gibt) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 € (500,00 € je bediente Ortschaft).
Der Ersatzdienst muss in dem Kalenderjahr, das dem Jahr der Antragstellung vorausgeht, mindestens drei volle und aufeinanderfolgende Monate lang und an mindestens drei Tagen pro Woche erbracht und durch ein entsprechendes Verzeichnis (siehe Faksimile unter Formulare) dokumentiert werden.
Eine Karte der "Multiservice"-Betriebe in der Provinz wird zur Verfügung gestellt.
Multi-Service-Aktivitäten, die ohne vorheriges Anbringen des Schildes außerhalb der Verkaufsstelle durchgeführt werden, werden nicht unterstützt.