Geschäfte, die den Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder öffentliche Geschäfte betreiben und neben ihrer Haupttätigkeit auch die in den einschlägigen Verordnungen vorgesehenen Nebendienstleistungen erbringen (so genannte Multidienstleistungen), die für die örtliche Bevölkerung von Nutzen sind, können in Orten, in denen es sonst an kommerziellen Dienstleistungen derselben Art mangeln würde, bei der Provinz die in der Tabelle unter Punkt 5) des Beschlusses Nr. 276 des Provinzialrats vom 27. Februar 2026 aufgeführten Beiträge beantragen. Die vorgenannte Tabelle gilt nur für Beitragsanträge, die im Jahr 2026 für im Jahr 2025 durchgeführte Multidienstleistungen eingereicht werden, und ersetzt die Tabelle in Artikel 7 Absatz 1 der geltenden, mit Beschluss Nr. 2222 des Provinzialrats vom 23. Dezember 2024 genehmigten Kriterien.
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| Art des Beitrags | Höhe des Beitrags | Mit 2 dienstleistungsübergreifenden Tätigkeiten | Von 3 bis 4 dienstleistungsübergreifenden Tätigkeiten | Mehr als 4 dienstleistungsübergreifende Tätigkeiten |
| 0
| Start-up-Prämie
| € 30.000
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| A
| Multiservice-Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs Beitrag zu besonders benachteiligten Gebieten
| € 17.200
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| € 19.500
| € 21.300
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| B
| Beitrag für diejenigen, die auch die Tätigkeit nach Art. 3, Absatz 2, Nr. 1 für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen
| € 19.500
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| € 23.000
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| C
| Beitrag für die ständige Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
| € 15.000
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| € 18.500
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| D
| Beitrag für diejenigen, die auch die Tätigkeit ex Art. 3, Abs. 2, Nr. 1 für Mehrfachdienstleistungen ausüben
| € 15.000
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| € 17.200
| € 17.900
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| E
| Beitrag für den Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs für mehrere Dienstleistungen
| € 12.600
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| € 15.000
| € 15.600
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| F
| Zuschuss für mehrere Dienstleistungen für öffentliche Einrichtungen in besonders benachteiligten Gebieten
| € 8.000
| € 9.200
| € 9.800
| € 10.400
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| G
| Beitrag für mehrere Dienste
| € 7.000
| € 8.000
| € 8.500
| € 9.000
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Um in den Genuss des Beitrags zu kommen, muss das Unternehmen vor Aufnahme der Multiservice-Tätigkeit das entsprechende Schild außerhalb der betreffenden örtlichen Betriebseinheit anbringen.
Einzelhandelsunternehmen für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs müssen das in Artikel 1 der Kriterien geforderte Mindestsortiment anbieten.
Multidienstleistungen sind folgende Tätigkeiten
- Dienstleistungen, die in Absprache mit öffentlichen Einrichtungen erbracht werden;
- kostenloser Assistenzdienst für die telefonische oder Online-Reservierung von fachärztlichen Untersuchungen zugunsten der Antragsteller;
- unentgeltlicher Dienst für den Druck von medizinischen Berichten und Unterstützung beim Zugriff auf die "Drei-K"-Bürgerkartei zugunsten der Antragsteller;
- kostenloser Zustelldienst für Medikamente, die in einem verschlossenen Einschreibeumschlag von Apotheken in benachbarten Zentren verschickt werden;
- kostenloser Zentrumsdienst für die Abholung und den anschließenden Versand von Briefen in bebauten Gebieten ohne Postamt, vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung mit dem Postdienstleister;
- Zahlungsdienste (Kfz-Steuer, Rechnungen von Versorgungsunternehmen usw.);
- kostenloser Zustelldienst für Einkäufe zu Hause in der Ortschaft, in der die örtliche Betriebseinheit des Unternehmens tätig ist;
- Geldautomatendienst;
- Verkauf von frischem und/oder gefrorenem, konserviertem, zubereitetem und verpacktem Fleisch;
- kostenloser Internetzugang über ein Wi-Fi-Netz, das mit eigenen Peripheriegeräten genutzt werden kann;
- kostenlose Abholung von Paketen am Schalter in Anwesenheit von Personal;
- Telefonauflade-Service für mindestens zwei der wichtigsten Mobilfunkbetreiber;
- Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften;
- kostenloses Surfen im Internet und Zugang zur elektronischen Post über einen PC-Arbeitsplatz; kostenloser Fax- und Fotokopierdienst, der der Öffentlichkeit zugänglich ist;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Bio- und/oder Zöliakieprodukten;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Produkten aus dem Trentino und/oder aus fairem Handel;
- Fahrradverleih (elektrisch und/oder mit Muskelkraft);
- kostenloses Aufladen der Batterien von Elektrofahrrädern.
Für Handelsbetriebe, die ausschließlich im Lebensmitteleinzelhandel und im Bereich des Grundbedarfs tätig sind, können die oben genannten Beiträge erhöht werden, wenn sie folgende Leistungen erbringen Ersatzdienst (Lieferung von Lebensmitteln nach Hause in einer Ortschaft, in der es keine Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gibt, die nicht in der Ortschaft liegen, in der sich die Verkaufsstelle befindet, und die mindestens 2 km von der Verkaufsstelle entfernt ist) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 € (500,00 € pro belieferter Ortschaft).
Der Vertretungsdienst muss in dem Kalenderjahr, das dem Jahr der Antragstellung vorausgeht, mindestens drei volle und aufeinanderfolgende Monate lang und an mindestens drei Tagen pro Woche erbracht und durch ein entsprechendes Verzeichnis (siehe Faksimile unter Formulare) dokumentiert werden.
Die Karte der "Multi-Service"-Betriebe in der Provinz wird zur Verfügung gestellt.
Multi-Service-Aktivitäten, die ohne vorheriges Anbringen des Schildes außerhalb der Verkaufsstelle durchgeführt werden, werden nicht unterstützt.