Geschäfte, die den Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder die Ausübung öffentlicher Tätigkeiten betreiben und neben ihrer Haupttätigkeit auch für die Bevölkerung nützliche Nebendienstleistungen (so genannte Multi-Service-Aktivitäten) in Orten erbringen, in denen es ansonsten an gewerblichen Dienstleistungen derselben Art mangeln würde, können bei der Provinz die Gründungsprämie beantragen, die für Anträge, die erst im Jahr 2026 gestellt werden, 30.000,00 € beträgt. In den Genuss der Prämie kommt, wer in dem Kalenderjahr vor dem Jahr der Antragstellung seine Tätigkeit in einem Ort aufnimmt, in dem es seit mehr als einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit des die Niederlassungsprämie beantragenden Gewerbebetriebs keine Betriebe derselben Art mehr gab. 50 % der Niederlassungsprämie werden gezahlt, sobald die Bewilligungsmaßnahme in Kraft getreten ist, und die restlichen 50 % nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Annahme der Maßnahme, sofern die Fortführung der Tätigkeit mit mehreren Dienstleistungen nachgewiesen wird.
Vor der Aufnahme der Tätigkeit mit mehreren Dienstleistungen muss das Unternehmen das entsprechende Schild außerhalb der betreffenden örtlichen Betriebseinheit anbringen, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen.
Der Einzelhandel mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs muss das in Artikel 1 der Kriterien geforderte Mindestsortiment anbieten.
Multidienstleistungen sind folgende Tätigkeiten
- Dienstleistungen, die in Absprache mit öffentlichen Einrichtungen erbracht werden;
- kostenloser Assistenzdienst für die telefonische oder Online-Buchung von fachärztlichen Untersuchungen zugunsten der Antragsteller;
- unentgeltlicher Dienst für den Druck von medizinischen Berichten und Unterstützung beim Zugriff auf die "Drei-K"-Bürgerkartei zugunsten der Antragsteller;
- kostenloser Zustelldienst für Medikamente, die in einem verschlossenen Einschreibeumschlag von Apotheken in benachbarten Zentren verschickt werden;
- kostenloser Zentrumsdienst für die Abholung und den anschließenden Versand von Briefen in bebauten Gebieten ohne Postamt, vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung mit dem Postdienstleister;
- Zahlungsdienste (Kfz-Steuer, Rechnungen von Versorgungsunternehmen usw.);
- kostenloser Zustelldienst für Einkäufe zu Hause in der Ortschaft, in der die örtliche Betriebsstätte des Unternehmens tätig ist;
- Geldautomatendienst;
- Verkauf von frischem und/oder gefrorenem, konserviertem, zubereitetem und verpacktem Fleisch;
- kostenloser Internetzugang über ein Wi-Fi-Netz, das mit eigenen Peripheriegeräten genutzt werden kann;
- kostenlose Abholung von Paketen am Schalter in Anwesenheit von Personal;
- Telefonauflade-Service für mindestens zwei der wichtigsten Mobilfunkbetreiber;
- Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften;
- kostenloses Surfen im Internet und Zugang zur elektronischen Post über einen PC-Arbeitsplatz; kostenloser Fax- und Fotokopierdienst, der der Öffentlichkeit zugänglich ist;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Bio- und/oder Zöliakieprodukten;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Produkten aus dem Trentino und/oder aus fairem Handel;
- Fahrradverleih (elektrisch und/oder mit Muskelkraft);
- kostenloser Batterieladeservice für Elektrofahrräder.
Die Website Karte der "Multi-Service"-Geschäfte in der Provinz wird zur Verfügung gestellt.
Multi-Service-Aktivitäten, die ohne vorheriges Anbringen des Schildes außerhalb der Verkaufsstelle durchgeführt werden, werden nicht unterstützt.