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Multidienste: Beiträge für die Niederlassung im Jahr 2025

  • Aktiv

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

L'immagine rappresenta il segno distintivo che devono avere i negozi multiservizi.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

N.B.: Dieser Text ersetzt nicht die Bestimmungen des Provinzialratsbeschlusses Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024, geändert durch den Provinzialratsbeschluss Nr. 276 vom 27. Februar 2026, auf die in jedem Fall Bezug genommen werden muss.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2026 der Zugang der Unternehmen zu den Beihilfen und Subventionen der Provinz an den Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse gebunden ist, die die in Artikel 1, Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213/2023 genannten Vermögenswerte abdeckt und auf Provinzebene durch den Beschluss der Provinzregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 umgesetzt wird. Die Versicherung muss zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses abgeschlossen sein und während der gesamten Dauer der Durchführung der Initiative aufrechterhalten werden. Die Nichteinhaltung der Versicherungspflicht hat die Ablehnung des Antrags zur Folge.

Die entsprechenden Beschlüsse sind in der Rubrik "Dokumente" am Ende der Seite veröffentlicht.

Beschreibung

Geschäfte, die den Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder die Ausübung öffentlicher Tätigkeiten betreiben und neben ihrer Haupttätigkeit auch für die Bevölkerung nützliche Nebendienstleistungen (so genannte Multi-Service-Aktivitäten) in Orten erbringen, in denen es ansonsten an gewerblichen Dienstleistungen derselben Art mangeln würde, können bei der Provinz die Gründungsprämie beantragen, die für Anträge, die erst im Jahr 2026 gestellt werden, 30.000,00 € beträgt. In den Genuss der Prämie kommt, wer in dem Kalenderjahr vor dem Jahr der Antragstellung seine Tätigkeit in einem Ort aufnimmt, in dem es seit mehr als einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit des die Niederlassungsprämie beantragenden Gewerbebetriebs keine Betriebe derselben Art mehr gab. 50 % der Niederlassungsprämie werden gezahlt, sobald die Bewilligungsmaßnahme in Kraft getreten ist, und die restlichen 50 % nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Annahme der Maßnahme, sofern die Fortführung der Tätigkeit mit mehreren Dienstleistungen nachgewiesen wird.

Vor der Aufnahme der Tätigkeit mit mehreren Dienstleistungen muss das Unternehmen das entsprechende Schild außerhalb der betreffenden örtlichen Betriebseinheit anbringen, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs muss das in Artikel 1 der Kriterien geforderte Mindestsortiment anbieten.

Multidienstleistungen sind folgende Tätigkeiten

  1. Dienstleistungen, die in Absprache mit öffentlichen Einrichtungen erbracht werden;
  2. kostenloser Assistenzdienst für die telefonische oder Online-Buchung von fachärztlichen Untersuchungen zugunsten der Antragsteller;
  3. unentgeltlicher Dienst für den Druck von medizinischen Berichten und Unterstützung beim Zugriff auf die "Drei-K"-Bürgerkartei zugunsten der Antragsteller;
  4. kostenloser Zustelldienst für Medikamente, die in einem verschlossenen Einschreibeumschlag von Apotheken in benachbarten Zentren verschickt werden;
  5. kostenloser Zentrumsdienst für die Abholung und den anschließenden Versand von Briefen in bebauten Gebieten ohne Postamt, vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung mit dem Postdienstleister;
  6. Zahlungsdienste (Kfz-Steuer, Rechnungen von Versorgungsunternehmen usw.);
  7. kostenloser Zustelldienst für Einkäufe zu Hause in der Ortschaft, in der die örtliche Betriebsstätte des Unternehmens tätig ist;
  8. Geldautomatendienst;
  9. Verkauf von frischem und/oder gefrorenem, konserviertem, zubereitetem und verpacktem Fleisch;
  10. kostenloser Internetzugang über ein Wi-Fi-Netz, das mit eigenen Peripheriegeräten genutzt werden kann;
  11. kostenlose Abholung von Paketen am Schalter in Anwesenheit von Personal;
  12. Telefonauflade-Service für mindestens zwei der wichtigsten Mobilfunkbetreiber;
  13. Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften;
  14. kostenloses Surfen im Internet und Zugang zur elektronischen Post über einen PC-Arbeitsplatz; kostenloser Fax- und Fotokopierdienst, der der Öffentlichkeit zugänglich ist;
  15. Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Bio- und/oder Zöliakieprodukten;
  16. Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Produkten aus dem Trentino und/oder aus fairem Handel;
  17. Fahrradverleih (elektrisch und/oder mit Muskelkraft);
  18. kostenloser Batterieladeservice für Elektrofahrräder.

Die Website Karte der "Multi-Service"-Geschäfte in der Provinz wird zur Verfügung gestellt.

Beschränkungen

Multi-Service-Aktivitäten, die ohne vorheriges Anbringen des Schildes außerhalb der Verkaufsstelle durchgeführt werden, werden nicht unterstützt.

An wen es sich richtet

Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, muss das Unternehmen außerhalb des Betriebs, für den der Zuschuss beantragt wird, das Unterscheidungszeichen für die Multidienstleistungstätigkeit anbringen und die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • es muss im Handelsregister von Trient eingetragen sein
  • Sitz und/oder örtliche Niederlassung im Gebiet der Provinz
  • es darf kein Konkursverfahren anhängig sein;
  • der Umsatz für das Geschäftsjahr, das sich auf das letzte zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossene Geschäftsjahr bezieht, darf 608.500,00 Euro nicht überschreiten;
  • Jahresarbeitseinheiten (JAE) von nicht mehr als 2,5, ohne Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige und Auszubildende
  • eine Verkaufsfläche zwischen 50 und 300 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs oder eine Gaststättenfläche zwischen 40 und 300 Quadratmetern bei öffentlichen Einrichtungen
  • tägliche Öffnungszeiten von mindestens 3 Stunden an mindestens 6 Tagen in der Woche oder an 5 Tagen, von denen mindestens einer sowohl vormittags als auch nachmittags geöffnet sein muss, insgesamt mindestens 6 Stunden, aufgeteilt auf vormittags und nachmittags
  • ohne Spielautomaten gemäß Artikel 110, Absatz 6, des RD 773/1931 und LP 13/2015.

Die Lokalität, in der sich die Einrichtung befindet, muss dann folgende Anforderungen erfüllen

  • mindestens 100 Einwohner haben (nur bei Beiträgen für besonders benachteiligte Ortschaften mindestens 5 und höchstens 100 Einwohner)
  • keine anderen Einrichtungen der gleichen Art haben
  • mindestens 2 Straßenkilometer von anderen ständigen Betrieben derselben Art entfernt sein, außer in dem zuvor von der zuständigen Gemeinde bescheinigten Fall, dass der andere Betrieb derselben Art weniger als 2 km entfernt, aber in einer isolierten Lage in Bezug auf das bewohnte Zentrum liegt, und in jedem Fall mindestens 500 m von anderen ständigen Betrieben derselben Art entfernt ist (diese Mindestentfernung gilt für gewöhnliche Einrichtungen mit mehreren Dienstleistungen für die im Jahr 2025 ausgeübte Tätigkeit und für Einrichtungen mit mehreren Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse für die im Jahr 2026 ausgeübte Tätigkeit)
  • eine Höhenlage von mindestens 500 m haben, außer in besonderen und begründeten Fällen von Isolation oder Randlage, die zuvor von der zuständigen Gemeinde bescheinigt wurden (nur im Falle von Beihilfen für besonders benachteiligte Ortschaften eine Höhenlage von mindestens 800 m).

So geht es

Der mit einer Steuermarke versehene, ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Wege an das Postfach für zertifizierte elektronische Post(PEC) des Handelsministeriums zu übermitteln, da er sonst unzulässig ist.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen

  • die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung "De-minimis"-Beihilfen und/oder "De-minimis"-Beihilfen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse;
  • die Informationsmitteilung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  • Kopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag nicht digital, sondern handschriftlich unterschrieben ist);
  • eine von der delegierenden Partei unterzeichnete Delegation/Vollmacht für das Ausfüllen und Einreichen des Antrags und der zugehörigen Datenschutzerklärung zusammen mit Kopien der Ausweispapiere der delegierenden und der delegierten Partei
  • eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, in der die isolierte Lage des/der Gewerbebetriebe(s), die weniger als 2 km vom antragstellenden Gewerbebetrieb entfernt ist/sind, und/oder die isolierte Lage oder die Randlage des antragstellenden Gewerbebetriebs bestätigt wird (die operativen Einheiten, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, haben die Bescheinigung bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung vorgelegt)
  • Gegebenenfalls eine Kopie der Vereinbarungen für Unternehmenseinheiten, die bestimmte Mehrfachdienstleistungen erbringen (Unternehmenseinheiten, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, haben die Vereinbarungen bereits bei der Zuweisung vorgelegt).

Formulare

Zeiten und Fristen

2026 31 Mär

Periodo per la presentazione delle domande di contributo per l'insediamento avvenuto nel 2025 01.03.2026 ⇢ 31.03.2026

Anmerkung

Le domande presentate al di fuori dei termini sono dichiarate irricevibili.

Nel caso di presentazione di più domande per lo stesso punto vendita entro i termini, viene considerata valida esclusivamente l'ultima domanda pervenuta in ordine cronologico.

Anträge können vom 1. bis 31. März 2026 für die im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführte Tätigkeit in mehreren Diensten eingereicht werden.

Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht oder anhand von Mustern aus den Vorjahren ausgefüllt werden, werden für unzulässig erklärt.

Werden innerhalb der Frist mehrere Anträge für dieselbe Verkaufsstelle eingereicht, so gilt nur der in chronologischer Reihenfolge zuletzt eingegangene Antrag als gültig.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Wartezeit beträgt 60 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Das Ergebnis des Verfahrens wird dem Betroffenen per Brief/E-Mail mitgeteilt.

Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle eingeholt werden (die Kontaktdaten sind in diesem Merkblatt angegeben).

Hält die Struktur die Frist für das Verfahren nicht ein, kann der Betroffene beim Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus die Einstellung des Verfahrens beantragen.

Unbeschadet der Möglichkeit, bei der zuständigen Gerichtsbehörde Berufung einzulegen, ist es je nach den geltend gemachten Mängeln möglich, im Falle eines negativen Ergebnisses innerhalb von 120 Tagen nach der Bekanntgabe der Maßnahme beim Präsidenten der Republik Berufung einzulegen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Revisione dei criteri e delle modalità di attuazione dell'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3, della legge provinciale sul commercio 2010 (l.p. n. 17/2010) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone monta

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Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17, articolo 61 - Interventi per favorire l'insediamento di attività economiche in zone montane - pubblicazione della mappa delle 'attività multiservizi' presenti in Trentino.

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Adeguamento dei criteri e modalità per la concessione dei contributi ai sensi dell'articolo 61, comma 2, lettera a), e comma 3 (interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane) - recati dalla Deliberazione della Giunta provinciale n. 1958 del 28 ottobre 2022, come modificata dalla deliberazione n. 365 del 3 marzo 2023 - e ai sensi dell'articolo 64, commi 2 e 2 bis (eventi ed iniziative di qualificazione e valorizzazione dei luoghi storici del commercio) - recati dalla Deliberazione della Giunta provinciale n. 785 del 12 maggio 2023 - della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17, ai nuovi Regolamenti (UE) 2023/2831 (de minimis) e (UE) 2023/2832 (de minimis SIEG) della Commissione del 13 dicembre 2023. Nuovi termini di presentazione delle domande di contributo.

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Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Legge provinciale sul commercio 2010), modifica dei criteri e delle modalità per la concessione dei contributi previsti dall'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane.

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Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Legge provinciale sul commercio 2010), spostamento e modifica dei termini per la presentazione nel corso del 2026 delle domande per la concessione dei contributi previsti dall''articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3) a valere sull''attività svolta nel 2025 - Interventi per favorire l''insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane.

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Art. 1 comma 101 e seguenti della L. n. 213/2023 e s.m.. Polizza assicurativa a copertura dei danni, direttamente cagionati da calamità naturali ed eventi catastrofali verificatesi sul territorio nazionale, ai beni indicati al comma 1 dell''art. 2424 del codice civile.

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Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Legge provinciale sul commercio 2010), modifica ai criteri attuativi dell''articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3, della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 - Interventi per favorire l''insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane - approvati con deliberazione della giunta provinciale del 23 dicembre 2024, n. 2222 e approvazione della tabella degli importi dei contributi di cui all''art. 7, co. 1 dei criteri attuativi, valida per le sole domande di contributo presentate nel 2026, relative all''attività svolta nel 2025.

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Kontakt

Contatti di Ufficio sostegno e promozione attivita' economiche

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Servizio artigianato e commercio

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Telefono - Segreteria:
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Fax - Segreteria:
0461.494747

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Multiservices: Beratung

Die Provinz berät Gemeinden, Unternehmen, Berufsverbände, Fachleute und Bürger bei der Anwendung von Vorschriften für "Multi-Service"-Geschäfte.

Multiservices: Anmeldung des Unterscheidungszeichens

Bevor das betreffende Unternehmen mehrere Dienstleistungen anbietet, muss es für jede betreffende Lebensmittel- und Getränkehandlung oder öffentliche Einrichtung ein entsprechendes Zeichen beantragen.

Multidienstleistungen: Subventionen für die Dauerhaftigkeit im Jahr 2025

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Verknüpfte Datensätze

Letzte Änderung: 05.03.2026 18:45

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