Geschäfte, die eine Tätigkeit im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs oder eine öffentliche Tätigkeit ausüben und neben ihrer Haupttätigkeit auch zusätzliche, für die Bevölkerung nützliche Dienstleistungen (so genannte Multi-Service-Aktivitäten) in Orten erbringen, in denen es sonst an kommerziellen Dienstleistungen derselben Art fehlt, können bei der Provinz eine Niederlassungsprämie von 29.000,00 Euro beantragen. In den Genuss der Prämie kommt, wer in dem Kalenderjahr, das dem Jahr der Antragstellung vorausgeht, seine Tätigkeit in einer Ortschaft aufnimmt, in der es seit mehr als einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der die Niederlassungsprämie beantragenden gewerblichen Niederlassung keine Niederlassungen derselben Art mehr gab. Die Niederlassungsprämie wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Barmitteln der für den Handel zuständigen Struktur zu 50 % nach der Durchführung der Bewilligungsmaßnahme und zu den restlichen 50 % ein Jahr nach dem Datum der Annahme derselben Maßnahme gezahlt, sofern die Fortführung der Tätigkeit mit mehreren Dienstleistungen nachgewiesen wird.
Vor Aufnahme der Tätigkeit muss das Unternehmen das entsprechende Schild außerhalb der betreffenden örtlichen Betriebseinheit anbringen, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen.
Der Einzelhandel mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs muss das in Artikel 1 der Kriterien geforderte Mindestsortiment anbieten.
Multidienstleistungen sind folgende Tätigkeiten
- Dienstleistungen, die in Absprache mit öffentlichen Einrichtungen erbracht werden;
- kostenloser Assistenzdienst für die telefonische oder Online-Buchung von fachärztlichen Untersuchungen zugunsten der Antragsteller;
- unentgeltlicher Dienst für den Druck von medizinischen Berichten und Unterstützung beim Zugriff auf die "Drei-K"-Bürgerkartei zugunsten der Antragsteller;
- kostenloser Zustelldienst für Medikamente, die in einem verschlossenen Einschreibeumschlag von Apotheken in benachbarten Zentren verschickt werden;
- kostenloser Zentrumsdienst für die Abholung und den anschließenden Versand von Briefen in bebauten Gebieten ohne Postamt, vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung mit dem Postdienstleister;
- Zahlungsdienste (Kfz-Steuer, Rechnungen von Versorgungsunternehmen usw.);
- kostenloser Zustelldienst für Einkäufe zu Hause in der Ortschaft, in der die örtliche Betriebsstätte des Unternehmens tätig ist;
- Geldautomatendienst;
- Verkauf von frischem und/oder gefrorenem, konserviertem, zubereitetem und verpacktem Fleisch;
- kostenloser Internetzugang über ein Wi-Fi-Netz, das mit eigenen Peripheriegeräten genutzt werden kann;
- kostenlose Abholung von Paketen am Schalter in Anwesenheit von Personal;
- Telefonauflade-Service für mindestens zwei der wichtigsten Mobilfunkbetreiber;
- Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften;
- kostenloses Surfen im Internet und Zugang zur elektronischen Post über einen PC-Arbeitsplatz; kostenloser Fax- und Fotokopierdienst, der der Öffentlichkeit zugänglich ist;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Bio- und/oder Zöliakieprodukten;
- Verkauf von mindestens zehn Referenzen von Produkten aus dem Trentino und/oder aus fairem Handel;
- Fahrradverleih (elektrisch und/oder mit Muskelkraft);
- kostenloser Batterieladeservice für Elektrofahrräder.
Die Website Karte der "Multi-Service"-Geschäfte in der Provinz wird zur Verfügung gestellt.
Multi-Service-Aktivitäten, die ohne vorheriges Anbringen des Schildes außerhalb der Verkaufsstelle durchgeführt werden, werden nicht unterstützt.