Multiservices: Anmeldung des Unterscheidungszeichens

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Bevor das betreffende Unternehmen mehrere Dienstleistungen anbietet, muss es für jede betreffende Lebensmittel- und Getränkehandlung oder öffentliche Einrichtung ein entsprechendes Zeichen beantragen.

L'immagine rappresenta il segno distintivo che devono avere i negozi multiservizi

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Für die Befreiung werden nur solche Tätigkeiten berücksichtigt, die nach dem Zeitpunkt des Entzugs des Unterscheidungszeichens gemäß dem Beschluss der Diputación Foral Nr. 2778 vom 3. Dezember 2010 in Anhang D durchgeführt werden.

Beschreibung

Das Unternehmen, das beabsichtigt, Multidienstleistungen zu erbringen, muss, wenn es die in Anhang A) desBeschlusses Nr. 2222 der Provinzregierung vom 23. Dezember 2024 ( ) genannten Voraussetzungen erfüllt, bei der Dienststelle für Handwerk und Gewerbe für jede Verkaufsstelle, die an dem Beitrag interessiert ist, das Unterscheidungszeichen beantragen, das das Geschäft als Multidienstleistungsunternehmen kennzeichnet und ausweist, und einen Termin bei der Dienststelle vereinbaren.

Am Tag der Abholung teilt der Antragsteller der Struktur die von ihm beabsichtigten Multidienstleistungstätigkeiten mit, unterschreibt das Formular zur Bescheinigung der Lieferung des Unterscheidungszeichens und das Formular zum Schutz der Privatsphäre und übermittelt außerdem die in der Verordnung Nr. 9772 vom 9. September 2022 geforderten Daten, mit denen der Handwerksdienst frühestens eine und spätestens zwei Wochen nach Lieferung des Unterscheidungszeichens die Multidienstleistungskarte aktualisiert, die auf der Website der Autonomen Provinz Trient auf der Seite"Multidienstleistungen: Karte der Verkaufsstellen" veröffentlicht wird.

Die Karte enthält keine persönlichen Daten der Inhaber von Multidienstleistungsunternehmen, auch wenn diese in den Firmennamen der betreffenden Unternehmen enthalten sind.

Multidienstleistungstätigkeiten, die ab dem Tag nach der Anbringung des Unterscheidungszeichens, das außerhalb der Verkaufsstelle anzubringen ist, durchgeführt werden, zusammen mit den Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit und der Liste der angebotenen Multidienstleistungstätigkeiten, aus der hervorgeht, welche unabhängig von einem Kauf von Waren oder einem Verbrauch in der Verkaufsstelle kostenlos angeboten werden.

Erfüllt die Verkaufsstelle aufgrund von Ermittlungen, Überprüfungen, der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder der Übernahme durch ein anderes Unternehmen nicht die Anforderungen, so ist das Unterscheidungszeichen an die zuständige Dienststelle zurückzugeben.

Beschränkungen

Die Multidienstleistungstätigkeit darf für die Zwecke der Gewährung des Zuschusses erst nach Aushändigung des Unterscheidungszeichens durch die zuständige Provinzstruktur ausgeübt werden.

Das Unternehmen, das den Zuschuss beantragt, verpflichtet sich, alle Kontrollen über das Vorhandensein der Voraussetzungen und die Einhaltung der in den geltenden Kriterien, in der Zuschussurkunde und gegebenenfalls in der Abtretungsurkunde festgelegten Anforderungen zu akzeptieren.

Die zuständige Struktur kann, auch über die lokalen Behörden, Kontrollen und Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung der in Anhang A) des Beschlusses der Provinzialregierung Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 aufgeführten Anforderungen durchführen.

Der betreffende Betrieb wird über die durchgeführten Kontrollen unterrichtet.

An wen es sich richtet

Unternehmen, die die in Anhang A) des Provinzialratsbeschlusses Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 genannten Voraussetzungen erfüllen und die den Gründungszuschuss (Gründungsprämie) oder den Zuschuss für mehrere Dienstleistungen (Dauerzuschuss) in Anspruch nehmen möchten, können das Unterscheidungszeichen beantragen.

Bei dem Termin können alternativ anwesend sein

  • der gesetzliche Vertreter und/oder der Inhaber des Unternehmens;
  • ein Beauftragter des gesetzlichen Vertreters oder des Inhabers des Unternehmens.

So geht es

Ein Unternehmen, das die Anforderungen erfüllt, muss einen Termin bei der Struktur des Dienstes für Handwerk und Handel in der Via G.B. Trener n. 3, Trient, unter der Telefonnummer 0461-494786 oder direkt unter 0461-494723 (Dr. Forgione) oder 0461-494743 (Dr. Mazzola) beantragen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antragsteller muss zum Termin erscheinen mit:

  • Fotokopie eines gültigen Ausweises;
  • Stempel des Unternehmens, falls vorhanden;
  • unterzeichnetes Vollmachtsformular, falls vorhanden, und eine Kopie des Ausweises des Delegierten;
  • Anschrift, Telefonnummer, Wochentage, Öffnungszeiten und ggf. E-Mail der betreffenden Verkaufsstellen/öffentlichen Einrichtungen;
  • Verzeichnis der von den betreffenden Verkaufsstellen/öffentlichen Einrichtungen erbrachten Mehrfachdienstleistungen.

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes.

Die Ernennung kann zu jeder Zeit des Jahres beantragt werden, und die Aushändigung des Ausweises erfolgt sofort.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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L.P. 30 luglio 2010, n. 17, articolo 61. Approvazione dei criteri e modalità di attuazione dell' articolo 61 della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17, 'Interventi per favorire l'insediamento di attività economiche in zone montane' e di un identificativo comune degli esercizi 'multiservizi'.

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Revisione dei criteri e delle modalità di attuazione dell'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3, della legge provinciale sul commercio 2010 (l.p. n. 17/2010) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone monta

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Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17, articolo 61 - Interventi per favorire l'insediamento di attività economiche in zone montane - pubblicazione della mappa delle 'attività multiservizi' presenti in Trentino.

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Adeguamento dei criteri e modalità per la concessione dei contributi ai sensi dell'articolo 61, comma 2, lettera a), e comma 3 (interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane) - recati dalla Deliberazione della Giunta provinciale n. 1958 del 28 ottobre 2022, come modificata dalla deliberazione n. 365 del 3 marzo 2023 - e ai sensi dell'articolo 64, commi 2 e 2 bis (eventi ed iniziative di qualificazione e valorizzazione dei luoghi storici del commercio) - recati dalla Deliberazione della Giunta provinciale n. 785 del 12 maggio 2023 - della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17, ai nuovi Regolamenti (UE) 2023/2831 (de minimis) e (UE) 2023/2832 (de minimis SIEG) della Commissione del 13 dicembre 2023. Nuovi termini di presentazione delle domande di contributo.

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Legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Legge provinciale sul commercio 2010), modifica dei criteri e delle modalità per la concessione dei contributi previsti dall'articolo 61, comma 2 lettera a) e comma 3) - Interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane.

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Kontakt

Contatti di Servizio artigianato e commercio

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serv.artcom@provincia.tn.it

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serv.artcom@pec.provincia.tn.it

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Contatti di Ufficio sostegno e promozione attivita' economiche

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serv.artcom@pec.provincia.tn.it

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0461.494747

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Multiservices: Beratung

Die Provinz berät Gemeinden, Unternehmen, Berufsverbände, Fachleute und Bürger bei der Anwendung von Vorschriften für "Multi-Service"-Geschäfte.

Multidienste: Beiträge für die Niederlassung im Jahr 2025

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Multiservices: Beiträge für die Gründung im Jahr 2024

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Multidienstleistungen: Subventionen für die Dauerhaftigkeit im Jahr 2025

Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des Grundbedarfs oder in öffentlichen Einrichtungen in Ortschaften tätig sind, in denen es keine kommerziellen Dienstleistungen dieser Art gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Multiservices: Subventionen für die Dauerhaftigkeit im Jahr 2024

Gewerbliche Einrichtungen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs tätig sind, oder öffentliche Einrichtungen in Orten, in denen es keine derartigen kommerziellen Dienstleistungen gibt, können bei der Provinz Beiträge beantragen.

Verknüpfte Datensätze

Letzte Änderung: 23.10.2025 11:22

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