Beschreibung
Gemeinden, Unternehmen, Berufsverbände, Fachleute und Bürger können sich schriftlich oder telefonisch an den Dienst für Handel und Gewerbe wenden, um Ratschläge oder Informationen zu erhalten über
- die Anwendung der Vorschriften über die "Multidienstleistungs"-Handelsaktivitäten, die in Artikel 61 des Provinzgesetzes über den Handel (Provinzgesetz Nr. 17 vom 30. Juli 2010) vorgesehen sind und durch den Provinzratsbeschluss Nr. 2222 vom 23. Dezember 2024 umgesetzt werden
- die in den oben genannten Beschlüssen vorgesehenen Leistungen wie die Niederlassungsprämie und die Niederlassungsprämie und Beihilfe für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).
In dem Abschnitt Dokumente am Ende der Seite sind die erläuternden Rundschreiben und die Referenzverordnungen veröffentlicht.
Die Karte der "Multi-Service"-Unternehmen in der Provinz wird zur Verfügung gestellt.