Die in der entsprechenden provinzielle Liste der Anbieter von Dienstleistungen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können , müssen die Kriterien und Durchführungsbestimmungen für Dienstleistungsgutscheine befolgen, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2066 vom 13. Dezember 2024 genehmigt und mit dem Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025 sowie mit dem Beschluss Nr. 2110 vom 19. Dezember 2025, durch den Beschluss Nr. 487 vom 10. April 2026 und zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1290 vom 28. August 2026.
Die Dienstleistungsgutscheine zurVereinbarkeitvon Beruf und Familie ermöglichen es Familien, die die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, die Kosten für Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren (bzw. bis zum noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr bei Kindern mit Behinderungen, Lernstörungen oder besonders schwierigen Lebensumständen, die von zuständigem Personal bescheinigt wurden) zu senken; diese Leistungen ergänzen die öffentlichen Dienste, die unter derselben Grundlage auf Provinzgebiet erbracht werden, gegen einen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 2 % oder 5 % (je nach Alter des Kindes) der förderfähigen Dienstleistungskosten.
Bitte beachten Sie: Ab dem 23. Dezember 2024 ist das Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf Aufnahme in das Verzeichnis der zur Erbringung von Dienstleistungen berechtigten Träger, die über Dienstleistungsgutscheine für den Dreijahreszeitraum 2025–2027 in Anspruch genommen werden können, eröffnet. Die Möglichkeit zur Aufnahme in das Verzeichnis besteht bis zum 30. September 2027.
Die Dienstleistungsgutscheine werden aus Mitteln des ESF+-Programms 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union – Europäischer Sozialfonds Plus (40 %), des italienischen Staates (42 %) und der Autonomen Provinz Trient (18 %). Angesichts der Bedeutung dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm alsMaßnahmen von strategischer Bedeutung ausgewiesen.
Die Dienstleistungsgutscheine müsseninnerhalb von 180 Tagennach ihrer Ausstellungaktiviertwerden, und die Dienstleistung mussinnerhalb von 12 Monatennach der Aktivierungabgeschlossen sein.
DerTätigkeitsberichtmuss innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss der für jeden Gutschein erbrachten Betreuungsleistungen eingereicht werden.
Die Multifunktionale Einrichtung „Ad Personam“ bestätigt innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Unterlagen die Aufstellung der für die erbrachte Dienstleistung beantragten Kosten oder weist auf eventuelle Unstimmigkeiten hin; erst danach kann der Dienstleister der Landesverwaltungeinesteuerlich gültigeRechnung oder Spesenabrechnungzur Begleichung vorlegen.
Die Träger, die Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen für Minderjährige erbringen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können, sind verpflichtet, bestimmte Auflagen hinsichtlich Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation einzuhalten, die auf der Seite „Verpflichtungen hinsichtlich Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation für den Zeitraum 2025–2027“ zusammengefasst sind, mit dem Ziel, den Beitrag der EU hervorzuheben und bekannt zu machen.