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Erbringung von Dienstleistungen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können – Zeitraum 2025–2027

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Kriterien und Modalitäten für Einrichtungen, die Dienstleistungen anbieten möchten, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können und bereits in der entsprechenden Liste aufgeführt sind.

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Beschreibung

Die in der entsprechenden provinzielle Liste der Anbieter von Dienstleistungen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können , müssen die Kriterien und Durchführungsbestimmungen für Dienstleistungsgutscheine befolgen, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2066 vom 13. Dezember 2024 genehmigt und mit dem Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025 sowie mit dem Beschluss Nr.  2110 vom 19. Dezember 2025, durch den Beschluss Nr. 487 vom 10. April 2026 und zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1290 vom 28. August 2026.

Die Dienstleistungsgutscheine zurVereinbarkeitvon Beruf und Familie ermöglichen es Familien, die die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, die Kosten für Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren (bzw. bis zum noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr bei Kindern mit Behinderungen, Lernstörungen oder besonders schwierigen Lebensumständen, die von zuständigem Personal bescheinigt wurden) zu senken; diese Leistungen ergänzen die öffentlichen Dienste, die unter derselben Grundlage auf Provinzgebiet erbracht werden, gegen einen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 2 % oder 5 % (je nach Alter des Kindes) der förderfähigen Dienstleistungskosten.

Bitte beachten Sie: Ab dem 23. Dezember 2024 ist das Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf Aufnahme in das Verzeichnis der zur Erbringung von Dienstleistungen berechtigten Träger, die über Dienstleistungsgutscheine für den Dreijahreszeitraum 2025–2027 in Anspruch genommen werden können, eröffnet. Die Möglichkeit zur Aufnahme in das Verzeichnis besteht bis zum 30. September 2027.

Die Dienstleistungsgutscheine werden aus Mitteln des ESF+-Programms 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union – Europäischer Sozialfonds Plus (40 %), des italienischen Staates (42 %) und der Autonomen Provinz Trient (18 %). Angesichts der Bedeutung dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm alsMaßnahmen von strategischer Bedeutung ausgewiesen.

Beschränkungen

Die Dienstleistungsgutscheine müsseninnerhalb von 180 Tagennach ihrer Ausstellungaktiviertwerden, und die Dienstleistung mussinnerhalb von 12 Monatennach der Aktivierungabgeschlossen sein.

DerTätigkeitsberichtmuss innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss der für jeden Gutschein erbrachten Betreuungsleistungen eingereicht werden.

Die Multifunktionale Einrichtung „Ad Personam“ bestätigt innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Unterlagen die Aufstellung der für die erbrachte Dienstleistung beantragten Kosten oder weist auf eventuelle Unstimmigkeiten hin; erst danach kann der Dienstleister der Landesverwaltungeinesteuerlich gültigeRechnung oder Spesenabrechnungzur Begleichung vorlegen.

Die Träger, die Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen für Minderjährige erbringen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können, sind verpflichtet, bestimmte Auflagen hinsichtlich Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation einzuhalten, die auf der Seite „Verpflichtungen hinsichtlich Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation für den Zeitraum 2025–2027“ zusammengefasst sind, mit dem Ziel, den Beitrag der EU hervorzuheben und bekannt zu machen.

An wen es sich richtet

Akkreditierte Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können.

Umdie Liste der Einrichtungeneinzusehen, diezur Erbringung von Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsdienstleistungen berechtigt sind, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können klicken Sieklicken Sie hier.

Aktuelle Informationen zu den Zulassungsmodalitäten finden Sie auf der Seite„Zulassung für Dienstleistungsgutscheine – Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027“. 

So geht es

Die Abwicklung der mit den Dienstleistungsgutscheinen verbundenen Verwaltungsaufgaben erfolgt fast ausschließlichdigital über den dafür vorgesehenen geschützten Bereich für ausstellende Stellen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Schritte der Abwicklung aufgeführt:

  1. Einreichen der Preisliste für die erbrachten Dienstleistungen, die mit Dienstleistungsgutscheinen erworben werden können;
  2. Erstellung eines digitalen PES(Dienstleistungsprojekts);
  3. Einleitung und Erbringung die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch nehmbaren Dienstleistungen;
  4. Abrechnungdermittels Dienstleistungsgutscheinen in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

Phasen des Zugriffs auf den Dienst

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Abwicklung der mit den Dienstleistungsgutscheinen verbundenen Verwaltungsaufgaben erfolgtfast ausschließlichdigital über den dafür vorgesehenen geschützten Bereich für Leistungsträger, was die Hinterlegung der Tariflisten, die Bearbeitung der P.E.S. und die Erstellung der Zahlungsanträge betrifft.

Die für Zahlungsanträge vorzulegenden Unterlagen umfassen:

Im Falle eines Antrags auf Zwischenabrechnung:

  • die vom IT-System erstellte Aufstellung der für die erbrachte Dienstleistung geltend gemachten Kosten, der für jeden erfassten Gutschein beizufügen ist:
  1. Antrag auf Abrechnung nach Baufortschritt;
  2. kurzer Bericht über die Erbringung der Dienstleistung gemäß den Fristen und Modalitäten des PE.S.;
  3. das im Offline-Betrieb verwendete Original des Anwesenheitsregisters in Papierform, das ordnungsgemäß ausgefüllt und sowohl vom Leistungserbringer als auch vom Elternteil/Begleiter des Kindes unterzeichnet wurde. Bei einem elektronischen Register wird dieses Dokument direkt aus dem IT-Verwaltungssystem extrahiert;
  4. Erklärung zur Einhaltung der Impfvorschriften für Minderjährige (Gruppe A und Gruppe B).

Im Falle eines Antrags auf Restzahlung:

  • die vom IT-System erstellte Aufstellung der für die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellten Kosten, der für jeden eingegebenen Gutschein beizufügen ist:
  1. Ein vom IT-System erstellterAntrag auf Restbetragsabrechnung;
  2. Ein kurzer Bericht über die Erbringung der Dienstleistung gemäß den angegebenen Fristen und Modalitäten sowie in Übereinstimmung mit dem PES, der vom IT-System generiert wird;
  3. das im Falle eines Offline-Betriebs verwendete Original-Anwesenheitsregister in Papierform, das ordnungsgemäß ausgefüllt und sowohl vom Leistungserbringer als auch vom Elternteil/Begleiter des Kindes unterzeichnet wurde. Bei einem elektronischen Register wird dieses Dokument direkt aus dem Verwaltungssystem extrahiert;
  4. Vom IT-System generiertes Abrechnungsformular, das den öffentlichen Anteil und den privaten Eigenanteil ausweist;
  5. Bestätigung über die erbrachten Betreuungsleistungen bei Beendigung der Dienstleistung, ausgestellt vom Inhaber des Dienstleistungsgutscheins;
  6. Erklärung zur Einhaltung der Impfvorschriften für Minderjährige (Gruppe A und Gruppe B);
  7. Kopie der abgeschlossenen Versicherungspolicen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Zeitraum 2025–2027

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 e s.m. di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Modifica del paragrafo 14 dell''Allegato A).

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 e ss. mm. di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell''Allegato A).

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Ulteriore modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024, già modificata con deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025, di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Approvazione delle ulteriori modifiche e sostituzione dell''Allegato A).

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Modifica dell''Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili medianti i Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento e delle relative 'Disposizioni generali di contratto', approvati con la determinazione del dirigente dell'UMSe Europa n. 14499 del 20 dicembre 2024, a seguito di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025.

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 avente ad oggetto 'Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento'. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell'Allegato A) della deliberazione.

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Approvazione dell''Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili medianti i Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, delle 'Disposizioni generali di contratto' e della 'Domanda di inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio per il periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' in attuazione di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 2066 del 13 dicembre 2024.

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Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Immagine decorativa per il contenuto Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio FSE+ - periodo 2025/2027

Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio FSE+ - periodo 1 gennaio 2025/31 dicembre 2027.

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Begleitdokumente

Disposizioni vaccini

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Manuale d'istruzioni per il caricamento e la consultazione dei Tariffari online da parte degli enti accreditati per la Gestione dei Buoni di Servizio.

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Guida alla procedura informatica per l'inserimento dei P.E.S. (Progetto di Erogazione del Servizio/Servizi conciliativi).

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Guida alla procedura di attivazione e pagamento dei Buoni di Servizio da parte degli Enti accreditati per la Gestione dei Buoni di Servizio

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Guida alla procedura informatica per variazioni e svincolo dei P.E.S. (Progetto di Erogazione del Servizio/Servizi conciliativi)

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Guida informatica alla procedura di richiesta dei corrispettivi a STATO di AVANZAMENTO DEI LAVORI (SAL) dei Buoni di Servizio

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Dienstleistungsgutscheine zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Zeitraum 2025–2027

Gutscheine für den Zugang zu Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsorgungsangeboten für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren (bzw. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder in anderen schwierigen Lebenssituationen).

Maestra e bambini in aula

Letzte Änderung: 07.09.2026 12:18

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