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Dienstleistungsgutscheine zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Zeitraum 2025–2027

  • Aktiv

Gutscheine für den Zugang zu Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsangeboten für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren (bzw. bis zum noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder in anderen schwierigen Lebenssituationen).

Maestra e bambini in aula
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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes
Änderung des Schwellenwerts des I.C.E.F.-Indikators

Potenzielle Nutzer müssen, um einen Antrag auf Zuteilung eines Dienstleistungsgutscheins stellen zu können, eine wirtschaftliche Situation aufweisen, die unterhalb der Schwelle liegt, die auf der Grundlage des I.C.E.F.-Indikators auf 0,70 (anstelle von 0,50)

Weitere Informationen und spezifische Anforderungen finden Sie in den Kriterien und Durchführungsbestimmungen für Dienstleistungsgutscheine – Version 4.

Wir weisen darauf hin, dass das Verfahren zur Ausfüllung des Antrags auf einen Dienstleistungsgutschein aufgrund außerordentlicher Wartungsarbeiten von Samstag, 27. Dezember 2025, 00:01 Uhr, bis Montag, 29. Dezember 2025, 14:00 Uhr, nicht verfügbar sein wird.

Beschreibung

Novità - Modifica dello Strumento Buoni di Servizio

Mit Beschluss Nr. 2110 der Landesregierung von Trient vom 19. Dezember 2025 wurden die„Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine – Zeitraum 1. Januar 2025 – 31. Dezember 2027“im Rahmen des Programms „Europäischer Sozialfonds plus (ESF+) 2021–2027“ weiter geändert, wodurch Familien mit einem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie (I.C.E.F.) von höchstens 0,70 statt wie bereits im Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025 vorgesehen von 0,50.

Die eingeführte Änderung ermöglicht es somit, die den einzelnen Dienstleistungsgutscheinen zugewiesenen Beträge für Antragsteller mit einem I.C.E.F. zwischen 0 und 0,70 ab dem 27. Dezember 2025 anzupassen und alle potenziellen Antragsteller mit einem I.C.E.F. von bis zu 0,70 in das Instrument der Dienstleistungsgutscheine einzubeziehen.

Personen, die an der Zuteilung eines Dienstleistungsgutscheins interessiert sind und noch keinen Antrag gestellt haben:

  • wenn sie noch nicht über einen I.C.E.F.-Indikator für Familien verfügen, können sie sich an ein akkreditiertes CAF wenden, das die Berechnung des Indikators anhand der neuen Höchstgrenzen vornimmt;
  • wenn sie bereits über einen gültigen I.C.E.F.-Indikator Familie 2025 für Einkommen/Vermögen des Jahres 2024 im Besitz eines gültigen Indikators sind, können den Wert des Dienstleistungsgutscheins mithilfe des von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Berechnungssimulators neu berechnen, OHNE dass sie sich zur Neuberechnung oder zum Ausdrucken des Formulars an ein CAF wenden müssen.
  • Auch Nutzer, die vor dem 27. Dezember 2025 im Besitz eines gültigen I.C.E.F.-Indikators Familie 2025 Einkommen/Vermögen Jahr 2024 im Besitz waren, der noch gültig ist und einen Wert von über 0,50 aufweist, können mithilfe des Berechnungssimulators selbstständig den maximal zuteilbaren Wert für jeden Dienstleistungsgutschein berechnen.

Daher können Nutzer , die bereits im Besitz eines gültigen I.C.E.F.-Indikators „Familie 2025 – Einkommen/Vermögen Jahr 2024“ sind, nach der Berechnung mithilfe des Rechensimulators den Antrag auf Zuteilung eines Dienstleistungsgutscheins online ausfüllen, wobei zwingend das von der Provinz online zur Verfügung gestellte IT-System zu nutzen ist, auf das der Zugriff über die Authentifizierung mit dem digitalen Identitätssystem SPID (oder über die CIE) zugänglich ist, OHNE dass sie sich zu einem CAF begeben müssen, um das neue Formular neu zu berechnen oder auszudrucken.

Gemäß dem Beschluss Nr. 487 vom 10. April 2026 müssen Antragsteller für Anträge, die in den Jahren nach 2026 gestellt werden, über einen I.C.E.F.-Indikator „Familie“ von höchstens 0,70 vorweisen, der sich aus der ICEF-Erklärung über Einkommen und Vermögen des Bezugsjahres ergibt.

Dienstleistungsgutscheine, einschließlich betrieblicher Dienstleistungsgutscheine, sind Ausgabenbelege, die an einzelne Empfänger ausgestellt werden, um dieVereinbarkeitvon Familienpflichten und Berufstätigkeit (oder von Aus- und Weiterbildung zur aktiven Arbeitssuche) zu fördern.

Sie sollendie Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt fördernund gewährleisten zudem eine gezielte Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen oder in besonders prekären Lebenssituationen.

Die Gutscheinedecken einen Teil der Kosten für den Zugang zu Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsdiensten für minderjährige Kinder oder Pflegekinder imAlter von 3 Monaten bis 14 Jahren (bzw. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Kindern mit Behinderung – bescheinigt gemäß Gesetz Nr. 104/92 – oder bei Lernschwierigkeiten oder einer besonders schwierigen Lebenssituation, die von zuständigem Personal bestätigt wurden).

Diese Leistungen müssen vonTrägern erbracht werden, dieineinem speziellen Verzeichnisaufgeführt sind.

IN ANSPRUCH NEHMBARE DIENSTLEISTUNGEN

 A) Erziehungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren (Frühkindliche Betreuung)[Link zu weiteren Informationen];

   A1) Kinderbetreuungsdienste (Babysitter) für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 36 Monaten;

   A2) Leistungen im Rahmen von betrieblichen Kindertagesstätten;

B) Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren;

C) Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsdienste für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei Kindern mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder besonders schwierigen Lebensumständen, die von zuständiger Fachkraft bescheinigt wurden)[Link zu weiteren Informationen].

Die Bemessung der Vereinbarkeitsleistungen richtet sich nach der Gesamtarbeitszeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin im betreffenden Zeitraum, die auf Antrag des Antragstellers um bis zu 10 % erhöht werden kann, und deckt einen Teil der Kosten für die beantragten Leistungen ab, sofern der Antragsteller regelmäßig am Arbeitsplatz oder im Unterrichtsraum bzw. im Praktikum anwesend ist, um an Ausbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen teilzunehmen, die auf die aktive Arbeitssuche abzielen. In jedem Fall beträgt die wöchentliche Höchstgrenze 44 Stunden, einschließlich einer eventuellen Erhöhung um 10 %.

Die Dienstleistungsgutscheine werden aus Mitteln des ESF+-Programms 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, kofinanziert von der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds Plus (40 %), des italienischen Staates (42 %) und der Autonomen Provinz Trient (18 %). Angesichts der Bedeutung dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als Maßnahme von strategischer Bedeutungausgewiesen.

Beschränkungen

Jeder Dienstleistungsgutschein kann einen Nennwert zwischen maximal 1.500 Euro und mindestens 900 Euro haben. Innerhalb eines Kalenderjahres können Antragsteller maximal 12 Gutscheine erwerben. Zur Festlegung des Höchstbetrags, der jedem Antragsteller eines Dienstleistungsgutscheins zugewiesen werden kann, wird die Anzahl der im Kalenderjahr erbringbaren Dienstleistungswochen unter Berücksichtigung des Zeitraums der Einreichung des Antrags auf Zuteilung des Dienstleistungsgutscheins und der diesem beigefügten „Projekte zur Erbringung der Dienstleistung“ (P.E.S.), die dem Antrag beigefügt sind.

Alle Dienstleistungen müssen ergänzend zu den Dienstleistungen erbracht werden, die von denin der Provinz auf derselben Grundlage tätigeninstitutionellen Einrichtungen erbracht werden, d. h. außerhalb der regulären Zeitfenster (einschließlich der Verlängerung der Öffnungszeiten – im Sinne einer Vorverlegung oder Verschiebung – sofern diese üblicherweise vorgesehen sind) und/oder der Tage, die durch die Jahreskalender der Kindertagesstätten, Kindergärten und öffentlichen oder vertraglich gebundenen Bildungseinrichtungen im Provinzgebiet garantiert sind, vorbehaltlich besonderer und nachgewiesener Situationen.

Pro Zuteilungsmonat kann nur ein Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein gestellt werden. Die P.E.S. für alle gewünschten Dienstleistungen, auch für verschiedene Kinder, müssen online in einem einzigen Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein bestätigt werden. 

Der Dienstleistungsgutschein deckt nur die Dienstleistungen ab, die nach der Zuteilung des Gutscheins anhand der Rangliste und nach dessen Aktivierung durch den Leistungserbringer erbracht werden. Der Dienstleistungsgutschein hat keine rückwirkende Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum. Es ist nicht möglich, einen neuen Gutschein zu aktivieren, wenn der zuvor gewährte Gutschein nicht zu mindestens 70 % seines Wertes in Anspruch genommen wurde.

An wen es sich richtet

Die Dienstleistungsgutscheine können von Arbeitnehmerinnen oder – im Falle von Alleinerziehenden – von Arbeitnehmern beantragt werden:

  • die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch in den gesetzlich vorgesehenen „atypischen“ Formen) oder eine freiberufliche/unternehmerische Tätigkeit als Selbstständige ausüben;
  • die gerade eine berufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (auch in den gesetzlich vorgesehenen „atypischen“ Formen) oder eine freiberufliche/unternehmerische Tätigkeit als Selbstständige(r) aufnehmen oder wieder aufnehmen (in diesem Fall kann der Gutschein erst nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit in Anspruch genommen werden);
  • die aufgrund einer ordentlichen Lohnausgleichskasse (ausgenommen bei wetterbedingten Ereignissen), einer außerordentlichen Lohnausgleichskasse (auch im Rahmen eines Solidaritätsvertrags) oder einer Ausnahmeregelung von der Arbeit freigestellt sind und an von der Autonomen Provinz Trient geförderten oder anerkannten Ausbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen teilnehmen, die auf die aktive Arbeitssuche ausgerichtet sind;
  • arbeitslos und in von der Autonomen Provinz Trient geförderte oder anerkannte Ausbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen eingebunden, die auf die aktive Arbeitssuche abzielen.

Diebetrieblichen Dienstleistungsgutscheinekönnen von Arbeitnehmerinnen oder, im Falle von Alleinerziehenden, von Arbeitnehmern beantragt werden:

  • die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch in den gesetzlich vorgesehenen „atypischen“ Formen) oder eine berufliche/unternehmerische Tätigkeit innerhalb des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe ausüben, die die betriebliche Kindertagesstätte fördern;
  • die sich in der Einstellungsphase mit einem Arbeitsverhältnis (auch in den gesetzlich vorgesehenen „atypischen“ Formen) befinden. In jedem Fall kann die Inanspruchnahme des Gutscheins erst nach Aufnahme der Arbeit in dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe, die die betriebliche Kindertagesstätte betreibt, beginnen;
  • bei der Rückkehr in die berufliche Tätigkeit im Unternehmen oder in der Unternehmensgruppe, die die betriebliche Kindertagesstätte betreibt, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (auch in den gesetzlich vorgesehenen „atypischen“ Formen); nach einem Mutterschaftsurlaub oder nach Zeiten der Arbeitsunterbrechung im Zusammenhang mit Betreuungsaufgaben im familiären Umfeld. In jedem Fall kann die Inanspruchnahme des Gutscheins erst nach der Wiederaufnahme der Arbeit beginnen.

Alle Begünstigten müssen darüber hinaus folgendeVoraussetzungen erfüllen:

  1. Wohnsitz in einer Gemeinde der Provinz Trient oder Wohnsitz am Arbeitsort;
  2. Anwesenheit eines oder mehrerer minderjähriger Kinder im eigenen Haushalt, für die die elterliche Sorge ausgeübt wird, oder von minderjährigen Pflegekindern im Alter von bis zu 14 Jahren (das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet im Falle von Minderjährigen mit Behinderung – bescheinigt gemäß Gesetz Nr. 104/92 – oder mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Härtefällen, die von zuständigem Personal bestätigt wurden);
  3. eine wirtschaftliche Lage unterhalb der vorgesehenen Schwelle, die auf der Grundlage des für Dienstleistungsgutscheine spezifischen und gültigen I.C.E.F.- Indikators (Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie) festgelegt wird;
  4. Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 73 vom 7. Juni 2017, das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 119 vom 31. Juli 2017 umgewandelt wurde und „Dringende Bestimmungen zur Impfprävention, zu Infektionskrankheiten und zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verabreichung von Arzneimitteln“ sowie den Beschlüssen des Landesrats vom 23. Juni 2017, Nr. 1021, und vom 8. September 2017, Nr. 1462 in der jeweils gültigen Fassung für die beantragten Leistungen für Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 6 Jahren (einschließlich der Vermittlungsdienste, die in betriebseigenen Kindertagesstätten im Rahmen von Dienstleistungsgutscheinen erbracht werden);
  5. keine anderen finanziellen Zuschüsse oder direkten und/oder indirekten Unterstützungsmaßnahmen aus demselben Grund von anderen öffentlichen Einrichtungen erhalten;
  6. falls der Haushalt der antragstellenden Arbeitnehmerin aus beiden Elternteilen besteht, d. h. wenn neben der Antragstellerin auch der Elternteil mindestens eines der Kinder, für das der Dienstleistungsgutschein beantragt wird, im Haushalt lebt, muss dieser erwerbstätig sein oder als Arbeitsloser an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, die auf die aktive Arbeitssuche ausgerichtet ist.

So geht es

  1. Wenden Sie sich an ein CAAF oder eine provinzielle Beratungs- und Informationsstelle, um denICEF-Antrag auf Dienstleistungsgutscheine ausfüllen zu lassen, die Anspruchsberechtigung Ihres Haushalts zu überprüfen und den Höchstbetrag zu erfahren, der mit einem einzelnen Dienstleistungsgutschein finanziert werden kann.
  2. Man wählt aus den von denin der entsprechenden Listeaufgeführten Leistungsträgern angebotenen Aktivitäten diejenigen aus, die für die eigenen Kinder oder die in Pflege befindlichen Minderjährigen von Interesse sind, und vereinbart mit diesen einen oder mehrereLeistungserbringungspläne (P.E.S.), in denen die gebuchten Leistungen, die Gesamtkosten, den durch den Dienstleistungsgutschein finanzierbaren Anteil und den Restbetrag, den die Familie an den Dienstleister zahlen muss. Die P.E.S. werden in digitaler Form erstellt.
  3. Sobald die P.E.S. für alle relevanten Dienstleistungen für alle betroffenen Minderjährigen vorliegen, wird der Dienstleistungsgutschein wie folgt beantragt:
  • Online-Ausfüllung des Antrags auf Zuteilung des Dienstleistungsgutscheins, der zwingend über das von der Provinz online zur Verfügung gestellte IT-System erstellt werden muss und über die Authentifizierung mit dem digitalen Identitätssystem SPID oder über die CIE zugänglich ist;
  • Online-Unterzeichnung des vom IT-System generierten Antrags mit einer OTP-Signatur (One-Time-Password) mittels eines eindeutigen Codes, der dem Nutzer auf sein Mobilgerät gesendet wird;
  • Online-Übermittlung des Antrags an die Provinz, vollständig mit allen erforderlichen Anlagen, durch Bestätigung im Online-System und Hochladen der Anlagen in das System.

 Anleitung zum elektronischen Verfahren zur Erstellung des Antrags auf einen Dienstleistungsgutschein

Zeiten und Fristen

Ein Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres gestellt werden. Um in die monatliche Rangliste aufgenommen zu werden, müssen die Anträge auf einen Dienstleistungsgutschein bis zum26. Tag des Monatsüber dendafür vorgesehenengeschützten Bereicheingereicht werden. Nicht bearbeitete Anträge werden in der Rangliste der nächsten Vergaberunde berücksichtigt.

40 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der monatlichen Frist für die Einreichung der Anträge. Die Ranglisten für die Zuteilung werden – vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit der Landesverwaltung – im Laufe des Monats genehmigt, der auf den Monat der Einreichung des Antrags auf einen Dienstleistungsgutschein folgt.Das Ergebnis der eingereichten Anträge wird über das dafür vorgesehene Online-Portal mitgeteilt, nachdem dem Antragsteller eine vom Verwaltungssystem automatisch generierte E-Mail zugesandt wurde; es kann auch bei der territorialen multifunktionalen Einrichtung „Ad Personam“ eingesehen werden.

VERPFLICHTUNGEN BEI DER NUTZUNG DES DIENSTLEISTUNGSGUTSCHEINS 

  1. ABHOLUNG DES ANWESENHEITSREGISTERS: Der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins, der Leistungserbringer oder eine andere bevollmächtigte Person muss das Anwesenheitsregister bei der Einrichtung „Ad Personam“ abholen, falls es zu Ausfällen des IT-Verwaltungssystems kommt, die die Nutzung des elektronischen Registers verhindern
  2. AKTIVIERUNG DES GUTSCHEINS: Der Inhaber muss den Aussteller auffordern, den Gutschein zu aktivieren, d. h. die darin vorgesehenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, und zwarinnerhalb von 180 Tagen ab Ausstellungsdatum. Die Laufzeit der Dienstleistung darf zwölf Monate ab dem Aktivierungsdatum nicht überschreiten. Bei Nichtnutzung oder nur teilweiser Nutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer verfällt der Dienstleistungsgutschein.
  3. NUTZUNG DES GUTSCHEINS: Der/die Inhaber*in muss den Gutschein beim Leistungserbringer und gemäß den Modalitäten nutzen, die im „Leistungserbringungsplan“ (P.E.S.) festgelegt sind, der bei der Beantragung des Gutscheins vorgelegt wurde.
  4. Während der Erbringung der Dienstleistung muss das „Anwesenheitsregister“ wie folgt ausgefüllt werden:
  • a) Für die Gruppen A) und B) tägliche Unterschrift im elektronischen Register mittels grafometrischer Unterschrift oder, im Falle einer eventuellen Offline-Situation durch handschriftliche Unterschrift im Papierregister durch den Inhaber des Gutscheins oder den anderen Elternteil/die andere Erziehungsberechtigte des Kindes/der Kinder, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen, oder durch den volljährigen Bruder/die volljährige Schwester des Kindes/der Kinder, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen, oder durch eine andere vom Inhaber des Gutscheins bevollmächtigte volljährige Person. Das Register muss an jedem Tag, an dem die Dienstleistung erbracht wird, zum Zeitpunkt der Abholung des Kindes nach Beendigung der Dienstleistung unterzeichnet werden, wobei das Datum sowie die Ankunfts- und Abholzeit des Kindes einzutragen und/oder auf ihre korrekte Angabe zu überprüfen sind, um die erbrachte Leistung durch den Dienstleister zu bestätigen. Der Mitarbeiter des Dienstleisters muss seinerseits das entsprechende Feld unterschreiben. Erfüllt der Inhaber oder die oben genannten Personen diese Verpflichtung später als 60 Minuten nach dem täglichen Ende der Betreuung, verhängt die Verwaltung gegen den Inhaber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro (fünfzig/00) für jede verspätete tägliche Unterschrift. Sollte sich zum Zeitpunkt der Abrechnung herausstellen, dass der Inhaber oder die oben genannten Personen die tägliche Unterschrift nie geleistet haben, gehen die gesamten Kosten für die erbrachte, aber nicht unterzeichnete Tagesleistung vollständig zu Lasten des Inhabers des Gutscheins.
  • b) Für die Kategorie C) muss die Bestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Ende jeder Dienstwoche (d. h. von Montag bis Sonntag) oder in jedem Fall innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der vom Multifunktionalen Territorialen Ad-Personam-Zentrum versandten SMS mit der Aufforderung zur Bestätigung ausschließlich durch den Inhaber des Gutscheins erfolgen, der im elektronischen Register vom Leistungserbringer erfassten Anwesenheiten durch den Zugriff auf seinen persönlichen Bereich im IT-System und unter Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Daten. 

    Erfüllt der Inhaber diese Verpflichtung erst nach Ablauf von sieben Tagen nach Erhalt der von der „Struttura Multifunzionale Territoriale Ad Personam“ versandten SMS mit der Aufforderung zur Bestätigung, verhängt die Verwaltung gegen den Inhaber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro (fünfzig/00) für jede verspätete wöchentliche Bestätigung. Sollte sich zum Zeitpunkt der Abrechnung herausstellen, dass der Inhaber die im elektronischen Register erfassten Anwesenheiten nie bestätigt hat, gehen die gesamten Kosten für die erbrachte, aber nicht bestätigte wöchentliche Dienstleistung vollständig zu seinen Lasten.

  • Bei stationären Leistungen (d. h. mit Übernachtungen für die minderjährigen Nutzer) sind für die Gruppen A) und B) ist der Inhaber des Gutscheins (oder eine der oben genannten Personen) verpflichtet, das elektronische Register am Tag des Leistungsbeginns und am Tag des Leistungsendes innerhalb von sechzig Minuten nach Beendigung der Leistung mit einer grafometrischen Unterschrift zu unterzeichnen; für die Gruppe C) müssen die erbrachten Leistungen hingegen ausschließlich vom Inhaber des Gutscheins bestätigt werden.

5. Nach Beendigung der Dienstleistung ist der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins verpflichtet, die vom Dienstleister im elektronischen Register erfassten Anwesenheiten durch Zugriff auf seinen persönlichen Bereich im IT-System zu validieren und dabei die Richtigkeit der eingegebenen Daten zu überprüfen. Anschließend ist der Inhaber verpflichtet, über das IT-System online eine Erklärung über die vom Dienstleister erbrachten Vereinbarkeitsleistungen auszufüllen; andernfalls droht der Ausschluss von jeglicher künftigen Rangliste für die Zuteilung von Gutscheinen im Programmplanungszeitraum 2021–2027. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass die der Landesverwaltung zu meldenden Vereinbarkeitsdienstleistungen dem Instrument der Dienstleistungsgutscheine zuzuordnen sind. Etwaige Dienstleistungsstunden, die an Tagen/zu Zeiten in Anspruch genommen wurden, an denen die Deckung durch den Dienstleistungsgutschein vorgesehen war, in denen jedoch Situationen vorlagen, die nicht für eine Deckung durch diesen in Frage kamen, müssen im Register vermerkt werden, damit sie aus der Abrechnung gegenüber der Landesverwaltung ausgeschlossen werden. Die Dienstleistungen an den nicht abrechnungsfähigen Tagen oder zu den nicht abrechnungsfähigen Zeiten gehen vollständig zu Lasten des Inhabers des Dienstleistungsgutscheins.

Kosten

Der Inhaber des Dienstleistungsgutscheins ist verpflichtet, einenvom Alter des Kindes abhängigenfinanziellen Beitrag zu leisten, der mindestens folgende Höhe beträgt:

  • 2 % des Gesamtbetrags der für Kinder bis zu 6 Jahren anerkannten Dienstleistung (Gruppen A, A1, A2 und B)
  • 5 % des Gesamtbetrags der anerkannten Dienstleistung für Kinder ab 6 Jahren (Gruppe C).

Zugang zum Service

Anwendung Dienstleistungsgutscheine

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ulteriore modifica dell'Avviso, approvato con la determinazione del dirigente dell'UMSe Europa n. 14511 del 20 dicembre 2024 e s.m., a seguito delle ulteriori modifiche ai 'Criteri dei Buoni di Servizio', da ultimo approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 487 di data 10 aprile 2026.

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 e ss. mm. di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell''Allegato A).

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Ulteriore modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024, già modificata con deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025, di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Approvazione delle ulteriori modifiche e sostituzione dell''Allegato A).

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Modifica dell'Avviso relativo alla concessione di Buoni di servizio per la conciliazione tra famiglia e lavoro/ricerca attiva del lavoro - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, approvato con la determinazione del dirigente dell'UMSe Europa n. 14511 del 20 dicembre 2024, a seguito di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 avente ad oggetto 'Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento'. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell'Allegato A) della deliberazione.

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Approvazione dell''Avviso relativo alla concessione di Buoni di servizio per la conciliazione tra famiglia e lavoro/ricerca attiva del lavoro - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, nonché della modulistica per la presentazione della domanda e per la redazione del Progetto di erogazione del servizio (P.E.S), in attuazione di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 2066 del 13 dicembre 2024.

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Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Begleitdokumente

Informativa ex artt. 13 e 14 Reg. (UE) 2016/679 - Buoni di servizio FSE+

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Simulatore indicatore I.C.E.F. redditi/patrimonio utile ai fini del calcolo - in autonomia - del valore massimo assegnabile per ogni Buono di Servizio.

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Immagine decorativa per il contenuto Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio FSE+ - periodo 2025/2027

Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio FSE+ - periodo 1 gennaio 2025/31 dicembre 2027.

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Disposizioni vaccini

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Si può richiedere il Buono di Servizio di fascia A e A1 (età 3 mesi – 3 anni) solo se i bambini fruitori
dei servizi sono residenti in un Comune privo di nido d’infanzia comunale – intercomunale - in
convenzione a titolo oneroso per il Comune.
Per maggiori informazioni leggere il documento allegato.

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In caso di servizi a favore di minori con disabilità, difficoltà di apprendimento o situazioni di particolare disagio attestate da personale di competenza con età superiore ai 14 anni o per i quali si richiede un costo maggiorato rispetto alla quota oraria massima riconoscibile per la fascia di età di appartenenza, verificare la validità della certificazione che dovrà essere allegata alla domanda di Buono di Servizio.
Per maggiori informazioni leggere il documento allegato.

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Guide informatiche utili alla gestione informatica dei Buoni di servizio.

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Bereitstellung von Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine - Zeitraum 2025-2027

Kriterien und Modalitäten für Organisationen, die Dienstleistungen mit Dienstleistungsgutscheinen erbringen möchten, die bereits in der Liste enthalten sind.

Letzte Änderung: 01.07.2026 18:16

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