Novità - Modifica dello Strumento Buoni di Servizio
Mit Beschluss Nr. 2110 der Landesregierung von Trient vom 19. Dezember 2025 wurden die„Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine – Zeitraum 1. Januar 2025 – 31. Dezember 2027“im Rahmen des Programms „Europäischer Sozialfonds plus (ESF+) 2021–2027“ weiter angepasst, wodurch Familien mit einem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie (I.C.E.F.) von höchstens 0,70 statt wie bereits im Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025 vorgesehen 0,50.
Die eingeführte Änderung ermöglicht es somit, die den einzelnen Dienstleistungsgutscheinen zugewiesenen Beträge für Antragsteller mit einem I.C.E.F. zwischen 0 und 0,70 ab dem 27. Dezember 2025 anzupassen und alle potenziellen Antragsteller mit einem I.C.E.F. von bis zu 0,70 in das Instrument der Dienstleistungsgutscheine einzubeziehen.
Personen, die an der Zuteilung eines Dienstleistungsgutscheins interessiert sind und noch keinen Antrag gestellt haben:
- wenn sie noch nicht über einen I.C.E.F.-Indikator für Familien verfügen, können sie sich an ein akkreditiertes CAF wenden, das die Berechnung des Indikators anhand der neuen Höchstgrenzen vornimmt;
- wenn sie bereits über einen gültigen I.C.E.F.-Familienindikator Familie 2025 für Einkommen/Vermögen des Jahres 2024 im Besitz eines gültigen Indikators sind, können den Wert des Dienstleistungsgutscheins mithilfe des von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Rechensimulators neu berechnen, OHNE DASS sie sich zur Neuberechnung oder zum Ausdrucken des Formulars an ein CAF wenden müssen.
- Auch Nutzer, die vor dem 27. Dezember 2025 im Besitz eines gültigen I.C.E.F.-Indikators Familie 2025 (Einkommen/Vermögen 2024) im Besitz waren, der noch gültig ist und einen Wert über 0,50 aufweist, können mithilfe des Rechensimulators selbstständig den maximal zuteilbaren Wert für jeden Dienstleistungsgutschein berechnen.
Daher können Nutzer , die bereits im Besitz eines gültigen I.C.E.F.-Indikators „Familie 2025 – Einkommen/Vermögen Jahr 2024“ sind, nach der Berechnung mithilfe des Rechensimulators den Antrag auf Zuteilung eines Dienstleistungsgutscheins online ausfüllen, wobei zwingend das von der Provinz online bereitgestellte IT-System zu nutzen ist, auf das der Zugriff über die Authentifizierung mit dem digitalen Identitätssystem SPID (oder über die CIE) zugänglich ist, OHNE dass sie sich zu einem CAF begeben müssen, um das neue Formular neu berechnen oder ausdrucken zu lassen.
Gemäß dem Beschluss Nr. 487 vom 10. April 2026 müssen Antragsteller für Anträge, die in den Jahren nach 2026 gestellt werden, über einen ICEF-Indikator „Familie“ von höchstens 0,70 vorweisen, der sich aus der ICEF-Erklärung über Einkommen und Vermögen des Bezugsjahres ergibt.
Dienstleistungsgutscheine, einschließlich betrieblicher Dienstleistungsgutscheine, sind Ausgabegutscheine, die an einzelne Empfänger ausgegeben werden, um dieVereinbarkeitvon Familienpflichten und Berufstätigkeit (oder von Ausbildung/Umschulung zum Zweck der aktiven Arbeitssuche) zu fördern.
Sie sollendie Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt fördernund gewährleisten zudem eine spezifische Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen oder in besonders prekären Lebenssituationen.
Die Gutscheinedecken einen Teil der Kosten für den Zugang zu Betreuungs- und Erziehungsangeboten für minderjährige Kinder oder Pflegekinder imAlter von 3 Monaten bis 14 Jahren (bzw. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle von Kindern mit Behinderungen – bescheinigt gemäß Gesetz Nr. 104/92 – oder mit Lernschwierigkeiten oder einer besonders schwierigen Situation, die von zuständiger Fachkraft bestätigt wurden).
Diese Leistungen müssen vonTrägern erbracht werden, dieineinem speziellen Verzeichnisaufgeführt sind.
IN ANSPRUCH NEHMBARE DIENSTLEISTUNGEN
A) Erziehungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren (Frühkindliche Betreuung)[Link zu weiteren Informationen];
A1) Kinderbetreuungsdienste (Babysitter) für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 36 Monaten;
A2) Dienstleistungen im Rahmen von betrieblichen Kindertagesstätten;
B) Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren;
C) Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (bzw. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Kindern mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Härtefällen, die von zuständiger Fachkraft bescheinigt wurden)[Link zu weiteren Informationen].
Die Bemessung der Vereinbarkeitsleistungen richtet sich nach der Gesamtarbeitsstundenzahl des Antragstellers/der Antragstellerin im betreffenden Zeitraum, die auf Antrag des Antragstellers bzw. der Antragstellerin um bis zu 10 % erhöht werden kann, und deckt einen Teil der Kosten für die beantragten Leistungen ab, sofern der Antragsteller bzw. die Antragstellerin regelmäßig am Arbeitsplatz oder im Unterrichtsraum bzw. im Praktikum anwesend ist, um an Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, die auf die aktive Arbeitssuche abzielen. In jedem Fall beträgt die wöchentliche Höchstgrenze 44 Stunden, einschließlich einer eventuellen Erhöhung um 10 %.
Die Dienstleistungsgutscheine werden aus Mitteln des ESF+-Programms 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union – Europäischer Sozialfonds Plus (40 %), des italienischen Staates (42 %) und der Autonomen Provinz Trient (18 %). Angesichts der Bedeutung dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als Maßnahme von strategischer Bedeutungausgewiesen.
Jeder Dienstleistungsgutschein kann einen Nennwert zwischen maximal 1.500 Euro und mindestens 900 Euro haben. Innerhalb eines Kalenderjahres können Antragsteller maximal 12 Gutscheine erwerben. Zur Festlegung des Höchstbetrags, der jedem Antragsteller eines Dienstleistungsgutscheins zugewiesen werden kann, wird die Anzahl der im Kalenderjahr erbringbaren Dienstleistungswochen berücksichtigt, und zwar in Abhängigkeit vom Zeitraum der Einreichung des Antrags auf Zuteilung des Dienstleistungsgutscheins und der diesem beigefügten „Projekte zur Erbringung der Dienstleistung“ (P.E.S.), die dem Antrag beigefügt sind.
Alle Dienstleistungen müssen ergänzend zu den Dienstleistungen erbracht werden, die von denin der Provinz in diesem Bereich tätigeninstitutionellen Einrichtungen erbracht werden, d. h. außerhalb der regulären Zeitfenster (einschließlich der Verlängerung der Öffnungszeiten – im Sinne einer Vorverlegung oder Verschiebung – sofern diese üblicherweise vorgesehen sind) und/oder der Tage, die durch die Jahreskalender der Kindertagesstätten, Kindergärten und öffentlichen oder vertraglich gebundenen Bildungseinrichtungen im Provinzgebiet garantiert sind, vorbehaltlich besonderer und nachgewiesener Situationen.
Pro Zuteilungsmonat kann nur ein Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein gestellt werden. Die P.E.S. für alle betreffenden Dienstleistungen, auch für verschiedene Kinder, müssen online in einem einzigen Antrag auf einen Dienstleistungsgutschein bestätigt werden.
Der Dienstleistungsgutschein deckt nur die Leistungen ab, die nach der Zuteilung des Gutscheins anhand der Rangliste und nach dessen Aktivierung durch den Leistungserbringer erbracht werden. Der Dienstleistungsgutschein hat keine rückwirkende Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum. Es ist nicht möglich, einen neuen Gutschein zu aktivieren, wenn der zuvor gewährte Gutschein nicht zu mindestens 70 % seines Wertes genutzt wurde.
Es werden, in dem im„Dienstleistungsprojekt“vorgesehenen Umfang, nur die tatsächlich erbrachten und im„Anwesenheitsregister“korrekt eingetragenen Dienstleistungsstunden anerkannt. Der Dienstleistungsgutschein gewährt keinen Zuschuss bei Abwesenheit des/der minderjährigen Dienstleistungsempfänger(s), unabhängig vom Grund.