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Akkreditierung von Dienstleistungsgutscheinen – Zeitraum 2025/2027 – ESF+

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Voraussetzungen und Modalitäten für die Aufnahme in das Verzeichnis der Anbieter von Dienstleistungen mit Dienstleistungsgutscheinen.

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Hervorgehobenes

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Um Informationen über den vollständigen Ablauf der Erbringung von Dienstleistungen zu erhalten, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können – Zeitraum 2025–2027 –, klicken Sie hier.

Beschreibung

DieDienstleistungsgutscheinesind von der Autonomen Provinz Trient ausgestellte Gutscheine zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die es den Inhabern ermöglichen,Dienstleistungen im Bereich der Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindernbis zum Alter von 14 Jahren (oder bis zum noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr im Falle von Kindern mit Behinderungen oder in besonders schwierigen Situationen, die von den zuständigen Stellen bestätigt wurden) als Ergänzung zu den öffentlichen Dienstleistungen, die aus demselben Grund auf dem Gebiet der Provinz erbracht werden, gegen einen Eigenanteil von mindestens 2 % oder 5 % (je nach Alter des Kindes) der förderfähigen Dienstleistungskosten.
Um Dienstleistungen erbringen zu können, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können, muss man in die entsprechende Verzeichnis der zur Erbringung von Bildungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können, berechtigten Anbieter.

Informationen zu den Verwaltungsmodalitäten und den Vertragsbedingungen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen der Autonomen Provinz Trient und den Dienstleistungsanbietern regeln, finden sich inden „Kriterien und Durchführungsmodalitäten für Dienstleistungsgutscheine – Zeitraum 1. Januar 2025 – 31. Dezember 2027“, einem Dokument, das dem Beschluss der Landesregierung Nr. 2066 vom 13. Dezember 2024 beigefügt ist und durch den Beschluss Nr. 310 vom 28. Februar 2025, den Beschluss Nr.  2110 vom 19. Dezember 2025, durch den Beschluss Nr. 487 vom 10. April 2026und zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1290 vom 28. August 2026.

Mit Beschluss Nr. 14499 vom 20.12.2024,zuletztgeändertdurch Beschluss Nr. 4070 vom 22.04.2026, wurde die„Öffentliche Ausschreibung zur Aufnahme in das Verzeichnis der zur Erbringung von Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen berechtigten Träger, die über Dienstleistungsgutscheine erworben werden können – Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027“genehmigt.

Die Dienstleistungsgutscheine werden aus Mitteln des Programms ESF+ 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union – Europäischer Sozialfonds Plus (40 %), des italienischen Staates (42 %) und der Autonomen Provinz Trient (18 %). Angesichts der Bedeutung dieser Maßnahme wurden die Dienstleistungsgutscheine im Programm als Maßnahmen von strategischer Bedeutung.

Beschränkungen

Anträge können biszum 30. September 2027 um 12:30 Uhr eingereicht werden

An wen es sich richtet

In die „Liste der zur Erbringung von Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen berechtigten Träger, die über Dienstleistungsgutscheine in Anspruch genommen werden können“, können die nachfolgend aufgeführten Träger aufgenommen werden:

A) Bei Dienstleistungen für Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren:

  • die öffentlichen Einrichtungen im Provinzgebiet, die auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der frühkindlichen Betreuung ausgerichtet sind;
  • private Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den lokalen Behörden der Provinz im Bereich der frühkindlichen Betreuung tätig sind;
  • Einrichtungen, die im Provinzregister gemäß Artikel 8 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 eingetragen sind oder nach Verabschiedung der in Artikel 11 quater des genannten Provinzgesetzes Nr. 4/2002 vorgesehenen Durchführungsverordnung eingetragen werden, in das Landesregister der für die Erbringung sozialpädagogischer Dienstleistungen gemäß Artikel 6 des genannten Landesgesetzes Nr. 4/2002 akkreditierten Einrichtungen eingetragen werden;
  • die privat und eigenständig im Provinzgebiet im Bereich der Kinderbetreuung tätigen Einrichtungen, die ordnungsgemäß bei der Handelskammer (C.C.I.A.A.) eingetragen sind, Sozialgenossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereinigungen zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen (Onlus), die ordnungsgemäß in den jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Provinz im Bereich der Bildung und Freizeitgestaltung (Kultur, Erholung, Sport usw.) zugunsten von Minderjährigen tätig sind.

Falls eine Zulassung zur Erbringung von Bildungs-, Betreuungs- und Obhutdienstleistungen beantragt wird, die über Dienstleistungsgutscheine für betriebliche Kindertagesstätten erworben werden können, müssen die Antragsteller zudem über einen Verwaltungsvertrag für mindestens eine betriebliche Kindertagesstätte in der Provinz Trient verfügen, der mit mindestens einem Unternehmen unterzeichnet wurde, das den betrieblichen Kindertagesstätten-Service für seine Mitarbeiter und/oder Mitarbeiterinnen fördert. Dieser Verwaltungsvertrag muss ausdrücklich die Modalitäten für die Überlassung oder Bereitstellung der Einrichtungen durch das Unternehmen/und des/der Träger(s) enthalten und eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Aufnahme in das Verzeichnis der zur Erbringung von Bildungs-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen berechtigten Träger bei der Verwaltung haben.

B) Im Falle von Dienstleistungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren:

  • die gleichgestellten Kindergärten der Provinz Trient;
  • die Einrichtungen, die im Landesregister gemäß Artikel 8 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 eingetragen sind oder nach Verabschiedung der in Artikel 11 quater des genannten Landesgesetzes Nr. 4/2002 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen eingetragen werden, in das Landesregister der für die Erbringung sozialpädagogischer Dienstleistungen gemäß Artikel 6 desselben Landesgesetzes Nr. 4/2002 akkreditierten Einrichtungen eingetragen sind;
  • private Einrichtungen, die im Rahmen von Vereinbarungen oder öffentlichen Dienstleistungsaufträgen mit lokalen Behörden der Provinz zur Erbringung von Bildungs- und Freizeitangeboten (kultureller, freizeitlicher, sportlicher Art usw.) zugunsten von Minderjährigen tätig sind;
  • die privat und eigenständig auf dem Gebiet der Provinz im Bereich der Kinderbetreuung tätigen Einrichtungen, die ordnungsgemäß bei der Handelskammer (C.C.I.A.A.) eingetragen sind, Sozialgenossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereinigungen zur sozialen Förderung sowie gemeinnützige Organisationen (Onlus), die ordnungsgemäß in den jeweiligen Registern eingetragen sind und im Provinzgebiet im Bereich der Bildung und Freizeitgestaltung (kulturell, freizeitlich, sportlich usw.) zugunsten von Minderjährigen tätig sind.

C) Im Falle von Dienstleistungen zugunsten von Minderjährigen im Alter von 6 bis 14 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei Minderjährigen mit einer gemäß Gesetz Nr. 104/92 bescheinigten Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Notlagen, die von kompetentem Personal bestätigt wurden):

  • öffentliche Bildungseinrichtungen, die im Rahmen der ersten Bildungsstufe gemäß Gesetz Nr. 53/2003 tätig sind;
  • gleichgestellte oder zugelassene Grund- und Mittelschulen der ersten Stufe;
  • die im Landesregister gemäß Artikel 8 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 12. März 2002 eingetragenen Einrichtungen;
  • private Einrichtungen, die im Rahmen einer Vereinbarung oder eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit lokalen Behörden der Provinz tätig sind, um Bildungs- und Freizeitangebote (kulturell, freizeitbezogen, sportlich usw.) für Minderjährige bereitzustellen;
  • Einrichtungen, die privat und eigenständig im Provinzgebiet im Bereich der Kinderbetreuung tätig sind und ordnungsgemäß bei der Handelskammer (C.C.I.A.A.) eingetragen sind, Sozialgenossenschaften, Freiwilligenorganisationen, Vereinigungen zur sozialen Förderung und gemeinnützige Organisationen (Onlus), die ordnungsgemäß in den jeweiligen Registern eingetragen sind und auf dem Gebiet der Provinz im Bereich der Bildung und Freizeitgestaltung (kulturell, freizeitlich, sportlich usw.) zugunsten von Minderjährigen tätig sind.

Darüber hinaus müssen alle oben genannten Akteure, unabhängig von den Altersgruppen der Minderjährigen, für die die Dienstleistungen erbracht werden:

Verfügt der Leistungserbringer über mehrere Betriebsstätten, muss er die Anforderungen an jeder einzelnen Betriebsstätte in Bezug auf die Altersgruppe(n) und die Art der erbrachten Dienstleistungen erfüllen.

Der von der Einrichtung eingereichte Antrag, der alle erforderlichen Unterlagen enthält, muss vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung oder von einem von ihm bevollmächtigten Unterzeichnungsberechtigten digital unterzeichnet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis gemäß den geltenden Stempelmarkenvorschriften (16,00 Euro), digital unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder dessen Bevollmächtigten;
  • allgemeine Vertragsbestimmungen, digital unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder dessen Beauftragten;
  • Lebenslauf des Ansprechpartners für den Bildungsbereich und von mindestens zwei im Dienst beschäftigten Fachkräften pro Altersgruppe;
  • etwaige weitere Anhänge gemäß dem Beschluss der Landesregierung Nr. 2066 vom 13. Dezember 2024, je nach Altersgruppe, für die die Aufnahme in das Verzeichnis beantragt wird, oder, falls eine Zulassung für betriebliche Kindertagesstätten beantragt wird, den Auftrag zur Leitung mindestens einer betrieblichen Kindertagesstätte in der Provinz Trient, unterzeichnet mit mindestens einem Unternehmen, das die betriebliche Kindertagesstätte für seine Mitarbeiter und/oder Mitarbeiterinnen fördert, mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung dieses Antrags bei der Verwaltung.

Zeiten und Fristen

Zeitraum 2025–2027

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60 Tage beginnen am Tag nach Eingang des Antrags. Das Ergebnis des Antrags wird den einzelnen Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

sofern nicht befreit

Zugang zum Service

Zugang zum reservierten Bereich des Informationssystems des Europäischen Sozialfonds

Authentifizierung

Benutzer-ID und Passwort

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 e s.m. di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Modifica del paragrafo 14 dell''Allegato A).

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Ulteriore modifica dell'Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento e delle relative Disposizioni generali di contratto, approvati con la determinazione del dirigente dell'UMSe Europa n. 14499 del 20 dicembre 2024 e s.m., a seguito delle ulteriori modifiche ai Criteri dei Buoni di Servizio, da ultimo approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 487 di data 10 aprile 2026

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 e ss. mm. di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell''Allegato A).

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Ulteriore modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024, già modificata con deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025, di approvazione dei Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027 nell''ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. Approvazione delle ulteriori modifiche e sostituzione dell''Allegato A).

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Modifica dell''Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili medianti i Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento e delle relative 'Disposizioni generali di contratto', approvati con la determinazione del dirigente dell'UMSe Europa n. 14499 del 20 dicembre 2024, a seguito di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 310 del 28 febbraio 2025.

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Modifica della deliberazione n. 2066 del 13 dicembre 2024 avente ad oggetto 'Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento'. Approvazione delle modifiche e sostituzione dell'Allegato A) della deliberazione.

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Approvazione dell''Avviso pubblico di selezione per l'inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili medianti i Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, delle 'Disposizioni generali di contratto' e della 'Domanda di inserimento nell'Elenco dei Soggetti abilitati all'erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio per il periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' in attuazione di quanto previsto dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 2066 del 13 dicembre 2024.

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Approvazione dei 'Criteri e modalità di attuazione dei Buoni di Servizio - periodo 1 gennaio 2025 - 31 dicembre 2027' nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Begleitdokumente

Istruzioni per la presentazione della domanda di accreditamento all'Elenco dei Soggetti abilitati all’erogazione dei servizi educativi di cura e custodia acquisibili mediante i Buoni di Servizio

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