Der reguläre Schulbesuch (bei einer täglichen Öffnungszeit der Schule von 7 Stunden) ist kostenlos. Für die Kosten der Schulkantine und der verlängerten Betreuungszeit wird hingegen ein finanzieller Beitrag der Familien verlangt, der nach dem ICEF-System berechnet wird.
Gemäß der für das Schuljahr 2026/2027 verabschiedeten Gebührenordnung (Beschluss Nr. 1996 vom 12.12.2025) beträgt der volle Jahresbeitrag 220 Euro für eine Stunde täglich, 440 Euro für zwei Stunden täglich und 726 Euro für drei Stunden täglich. Die Tarifermäßigung erfolgt auf ICEF-Basis, und die jährlichen Mindesttarife betragen: 82,5 Euro für eine Stunde täglich, 165 Euro für zwei Stunden täglich und 275 Euro für drei Stunden täglich.
Durch die Einreichung des Online-Antrags können die jährlichen Tarife für die Verlängerung der täglichen Betreuungszeit und den Kantinendienst abgerufen werden. Für Kinder, die erneut angemeldet werden, berechnet das System automatisch die ermäßigten Tarife auf ICEF-Basis (Einkommen/Vermögen 2024) anhand des ICEF-Indikators „Familie“ (sofern die Unterlagen beim CAF/Informationsschalter der Pat eingereicht wurden) beim Ausfüllen des Antrags automatisch die ermäßigten Tarife auf der Grundlage des ICEF-Indikators „Familie“ Für Neuanmeldungen ist die Tarifberechnung nicht sofort verfügbar; durch erneuten Zugriff auf das Portal innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung des Antrags kann der Verantwortliche jedoch die Bescheinigung über den Kantinentarif und/oder die verlängerten Öffnungszeiten herunterladen.
Für die Aktivierung des Dienstes zur Verlängerung der täglichen Betreuungszeit werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die bis einschließlich Montag, den 30. März 2026, gemäß den folgenden Modalitäten abgeschlossen und bezahlt wurden:
1) Bei Anmeldung an einem Landes-Kindergarten erfolgt die Zahlung des Tarifs gemäß den Anweisungen in der Zahlungsaufforderung „pagoPA“. Die Zahlung des fälligen Tarifs zugunsten der Autonomen Provinz Trient erfolgt ausschließlich über das „PagoPA“-Verfahren. Der für die Zahlung verantwortliche Elternteil (der Unterzeichner des Antrags) erhält an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse einen Zahlungsbescheid, der alle für die Zahlung erforderlichen Angaben enthält (Betrag, Zahlungsempfänger, IUV-Code). Der Unterzeichner des Antrags:
2) Bei der Anmeldung an einer gleichgestellten Vorschule erfolgt die Zahlung der Gebühr gemäß den Anweisungen der Trägereinrichtung:
- Überweisung an die Trägereinrichtung der Schule per Banküberweisung (mit dem Verwendungszweck „Verlängerte Betreuungszeit, Schule in _______, Anzahl der beantragten Stunden ___, personenbezogene Daten des Kindes“ unter Verwendung der von der Trägereinrichtung für die jeweilige Schule mitgeteilten Kontodaten
- Übermittlung des Zahlungsbelegs an den Träger der Einrichtung
3) Bei der Anmeldung an den gleichgestellten Kindergärten der ASIF G.B. Chimelli in Pergine und Roncogno erfolgt die Zahlung der fälligen Gebühr ausschließlich über das PagoPA-Verfahren.