Die Zahlungen, die Familien leisten müssen, um die verlängerten Öffnungszeiten in den Vorschulen der Provinz in Anspruch zu nehmen, werden ausschließlich über die PagoPA-Zahlungskreise abgewickelt. PagoPA ist das System, das Zahlungen an die öffentliche Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter macht. Mit der Einführung von PagoPA können die Bürgerinnen und Bürger frei wählen, wie sie bezahlen wollen, wobei die anfallenden Provisionskosten klar ersichtlich sind und kein Bargeld mehr ausgetauscht werden muss.
Beschränkungen
Die Höhe der Zahlung wird automatisch berechnet und in der EV-Zahlungsmitteilung angegeben, je nach
der Anzahl der beantragten Stunden des erweiterten täglichen Betreuungsangebots (1, 2 oder maximal 3 Stunden), wie im Antragsformular angegeben
Art des von der Familie angegebenen Tarifs für das betreffende Schuljahr (voller Tarif oder subventionierter Tarif auf icef-Basis)
An wen es sich richtet
Es richtet sich an Familien, die verlängerte Betreuungszeiten in Kindergärten beantragt haben und dafür bezahlen müssen.
So geht es
Nach der Einschulung stellt die öffentliche Verwaltung einen Zahlungsbescheid auf der Grundlage des ICEF der Familie des Schülers aus. Für die Aktivierung des Dienstes des erweiterten täglichen Stundenplans werden nur die Anmeldungen als sinnvoll erachtet, die mit der Zahlung der fälligen Gebühr gemäß diesen Verfahren abgeschlossen wurden:
Einschreibung in einer Vorschule der Provinz
Die Zahlung der Gebühr erfolgt gemäß den Anweisungen in der Zahlungsmitteilung "pagoPA". Die Zahlung der an die Autonome Provinz Trient zu entrichtenden Gebühr erfolgt ausschließlich über das PagoPA-Verfahren.
Ab Donnerstag, den 13. März 2025, erhält der zahlungspflichtige Elternteil (der Anmeldungsabonnent) in seinem E-Mail-Postfach eine Mitteilung, die alle Angaben zur Zahlung enthält (Betrag, Schuldner, IUV-Code). Der Zeichner des Antrags
muss die Mitteilung bis zum 2. April 2025 an einem physischen Schalter (Kassen), über den Zugang zu PagoPA via mypay mit den entsprechenden Apps (IO, Sisalpay, Satispay, Bancomatpay) oder über ein Online-Girokonto bezahlen;
er/sie muss der Schule/dem Kreis keinen Zahlungsnachweis schicken, da es eine automatische Bestätigung durch PagoPA gibt.
Weitere Informationen über die Zahlungsmethode finden Sie auf der Website der PagoPA im Trentino und auf Vivoscuola.
Besondere Fälle
Wie bescheinigt man Bildungsausgaben, die im Jahr 2024 anfallen, für die Absetzbarkeit in der Steuererklärung?
Für diejenigen, die von der vorausgefüllten Steuererklärung Gebrauch machen
Elektronische Übermittlung der Daten zu den Schulbesuchskosten an das Steuerregister (Anagrafe Tributaria) gemäß Artikel 1 des Erlasses des Wirtschafts- und Finanzministeriums vom 10. August 2020. Für die in den Vorschulen der Provinz eingeschriebenen Personen ist die Provinzverwaltung verpflichtet, der Steuerbehörde auf telematischem Wege eine Mitteilung mit den Daten über die im Vorjahr von den Personen gezahlten abzugsfähigen Schulkosten zu übermitteln. Diese Mitteilung ist ab dem Steuerzeitraum 2023 für die Schulkosten, die für die Einschreibung in den erweiterten Stundenplan entstanden sind, obligatorisch.
Mit der gleichen Mitteilung, ebenfalls auf elektronischem Wege, werden die Daten über etwaige Erstattungen zugunsten natürlicher Personen, die im Laufe des Steuerjahres erfolgt sind, übermittelt. Die Frist für die telematische Übermittlung der Informationen über die Schulkosten und die eventuellen Erstattungen an die Steuerbehörde ist der 16. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Kosten entstanden sind. Es besteht die Möglichkeit, die Informationen über die abzugsfähigen Schulkosten der Steuerbehörde nicht zur Verfügung zu stellen und sie nicht in Ihre vorausgefüllte Erklärung aufzunehmen. Dieser Antrag muss auf die auf dem Portalder Agenzia dell'Entrate angegebene Weise gestellt werden.
Für diejenigen, die die Erklärung über die im Jahr 2024 entstandenen Ausgaben benötigen
Familien von Kindern, die in Vorschulen der Provinz eingeschrieben sind, können die Zahlung der Bildungskosten für den erweiterten Tagesplan-Service weiterhin durch einen nachvollziehbaren Zahlungsbeleg bei PagoPA nachweisen.
Der Zahlungsbeleg kann unterauf der Website MyPay eingesehen werden (Link: https://mypay.provincia.tn.it/apps/cittadino/home ). Nur für den Fall, dass es nicht möglich ist, den Beleg in MyPay einzusehen, ist es möglich, seine Freigabe beim Servizio Attività Educative per l'infanzia (Dienst für pädagogische Aktivitäten für Kinder) mit dem entsprechenden Formular zu beantragen, das an die E-Mail-Adresse Pec servizio.infanzia@pec.provincia.tn.it zu senden ist, wobei eine Kopie eines Ausweises des Antragstellers beizufügen ist.