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Zahlungen für verlängerte Öffnungszeiten von Vorschulen in der Provinz

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Informationen für Eltern, die einen Antrag für den erweiterten Stundenplan des Kindergartens gestellt haben und eine Zahlung leisten müssen

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Zahlungen, die Familien leisten müssen, um die verlängerten Öffnungszeiten in den Vorschulen der Provinz in Anspruch zu nehmen, werden ausschließlich über die PagoPA-Zahlungskreise abgewickelt.
PagoPA ist das System, das Zahlungen an die öffentliche Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter macht.
Mit der Einführung von PagoPA können die Bürgerinnen und Bürger frei wählen, wie sie bezahlen wollen, wobei die anfallenden Provisionskosten klar ersichtlich sind und kein Bargeld mehr ausgetauscht werden muss.

Beschränkungen

Die Höhe der Zahlung wird automatisch berechnet und in der EV-Zahlungsmitteilung angegeben, je nach

  • der Anzahl der beantragten Stunden des erweiterten täglichen Betreuungsangebots (1, 2 oder maximal 3 Stunden), wie im Antragsformular angegeben
  • Art des von der Familie angegebenen Tarifs für das betreffende Schuljahr (voller Tarif oder subventionierter Tarif auf icef-Basis)

An wen es sich richtet

Es richtet sich an Familien, die verlängerte Betreuungszeiten in Kindergärten beantragt haben und dafür bezahlen müssen.

So geht es

Nach der Einschulung stellt die öffentliche Verwaltung eine Zahlungsaufforderung auf der Grundlage des ICEF der Familie des Schülers aus.
Für die Aktivierung des Dienstes des erweiterten täglichen Stundenplans werden nur die Anmeldungen als sinnvoll erachtet, die mit der Zahlung der fälligen Gebühr gemäß diesen Verfahren abgeschlossen wurden:

Einschreibung in einer Vorschule der Provinz

Die Zahlung der Gebühr erfolgt gemäß den Anweisungen in der Zahlungsmitteilung "pagoPA". Die Zahlung der an die Autonome Provinz Trient zu entrichtenden Gebühr erfolgt ausschließlich über das PagoPA-Verfahren.

Der für die Zahlung verantwortliche Elternteil (der Antragsteller) erhält eine Mitteilung auf sein im Antragsformular angegebenes E-Mail-Konto, die alle Angaben zur Zahlung enthält (Betrag, Schuldner, IUV-Code).
Der Zeichner des Antrags

  • muss die Mitteilung an einem physischen Schalter (Kassen), über mypay mit den entsprechenden Apps (IO, Sisalpay, Satispay, Bancomatpay) oder über ein Online-Girokonto bezahlen;
  • er/sie muss der Schule/dem Kreis keinen Zahlungsnachweis schicken, da es eine automatische Bestätigung durch PagoPA gibt.

Weitere Informationen über die Zahlungsmethode finden Sie auf der Website der PagoPA im Trentino und auf Vivoscuola.

Besondere Fälle

Wie bescheinigt man Bildungsausgaben, die im Jahr 2024 anfallen, für die Absetzbarkeit in der Steuererklärung?

Für diejenigen, die von der vorausgefüllten Steuererklärung Gebrauch machen

Elektronische Übermittlung der Daten über die Schulbesuchskosten an das Steuerregister (Anagrafe Tributaria) gemäß Artikel 1 des Dekrets des Wirtschafts- und Finanzministeriums vom 10. August 2020. Für die in den Vorschulen der Provinz eingeschriebenen Personen ist die Provinzverwaltung verpflichtet, der Steuerbehörde auf telematischem Wege eine Mitteilung mit den Daten über die im Vorjahr von den Personen gezahlten abzugsfähigen Schulkosten zu übermitteln. Diese Mitteilung ist ab dem Steuerzeitraum 2023 für die Schulkosten, die für die Einschreibung in den erweiterten Stundenplan entstanden sind, obligatorisch.

Mit der gleichen Mitteilung, ebenfalls auf elektronischem Wege, werden die Daten über eventuelle Erstattungen zugunsten natürlicher Personen, die im Laufe des Steuerjahres erfolgt sind, übermittelt. Die Frist für die telematische Übermittlung der Informationen über die Schulkosten und die eventuellen Erstattungen an die Steuerbehörde ist der 16. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Kosten entstanden sind.
Es besteht die Möglichkeit, die Informationen über die abzugsfähigen Schulkosten der Steuerbehörde nicht zur Verfügung zu stellen und sie nicht in Ihre vorausgefüllte Erklärung aufzunehmen. Dieser Antrag muss auf die auf dem Portalder Agenzia dell'Entrate angegebene Weise gestellt werden.

Für diejenigen, die die Erklärung über die im Jahr 2024 entstandenen Ausgaben benötigen

Die Familien von Kindern, die in den Vorschulen der Provinz eingeschrieben sind, können die Zahlung der Bildungskosten für die erweiterte Tagesbetreuung weiterhin durch einen nachvollziehbaren Zahlungsbeleg bei der PagoPA nachweisen.

Es ist möglich, den Zahlungsbeleg unter einzusehen, indem man die MyPay-Website (Link: https://mypay.provincia.tn.it/apps/cittadino/home) für PagoPA-Zahlungen aufruft, die im authentifizierten Modus getätigt wurden (Zugriff auf die Website mit den digitalen Identitätsnachweisen SPID oder dem elektronischen Personalausweis).
Nur für den Fall, dass es nicht möglich ist, das Dokument in MyPay einzusehen (z.B.: Zahlungen, die über Banken, Postämter, angeschlossene Händler und private Poststellen getätigt wurden), ist es möglich, die Freigabe des Dokuments beim Servizio Attività Educative per l'Infanzia (Dienst für erzieherische Maßnahmen für Kinder) zu beantragen, indem das entsprechende Formular an die E-Mail-Adresse Pec servizio.infanzia@pec.provincia.tn.it geschickt wird und eine Kopie eines Ausweises des Antragstellers beigefügt wird.

Zeiten und Fristen

Zeitplan und Fristen sind in den Anmeldeverfahren für die Vorschule festgelegt

Kosten

Zu entrichten

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