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Schulbusverkehr für den Kindergarten, die Grundschule und die Sekundarstufe I

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Informationen und Modalitäten zur Inanspruchnahme des Schultransports für Kinder im Kindergarten, in der Grundschule und in der Sekundarstufe I.

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler, die Kindergärten und Pflichtschulen bis zur Sekundarstufe I besuchen, können den von der Autonomen Provinz Trient geförderten Schultransport in Anspruch nehmen.

Der Schultransport wird je nach Einzugsgebiet sowohl durch Linienverkehr als auch durch Sonderfahrten gewährleistet.

Sonderverbindungen können eingerichtet werden, wenn die städtischen und überörtlichen Linienverbindungen nicht ausreichen (d. h. wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Haltestelle mehr als 1.000 Meter beträgt; die Entfernung zwischen Haltestelle und Schulgebäude mehr als 500 Meter beträgt; die Wartezeit mehr als 25 Minuten vor Unterrichtsbeginn und mehr als 20 Minuten nach Unterrichtsende beträgt) und gemäß den folgenden Kriterien:

  • Die Entfernung vom Wohnort zur Schule beträgt mehr als 500 Meter für Kinder im Kindergartenalter und bei Vorliegen von mindestens drei Anträgen (für eventuelle Ausnahmeregelungen wird auf das unten aufgeführte Rundschreiben verwiesen) sowie mehr als 1.000 Meter für Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I; die Entfernung wird anhand der kürzesten Fußwegstrecke über öffentlich befahrbare Straßen berechnet, wobei Online-Katasterdaten zur Ermittlung des Wohnsitzes und GIS zur Vermessung der Strecke herangezogen werden;
  • Der Beförderungsdienst wird zu einer einzigen Schulbezirksschule durchgeführt, um die Schüler dieses spezifischen Gebiets zu befördern.

Anträge, die nach dem 28. Februar (nach Ablauf der Frist) eingereicht werden, oder Anträge, die zwar fristgerecht eingereicht wurden, aber die Anforderungen hinsichtlich der Entfernung und/oder des Einzugsgebiets nicht erfüllen, werden im Rahmen der eingerichteten Dienste nachträglich berücksichtigt.

Der Schulbusausweis muss nicht beantragt werden, wenn Kinder bis zum Alter von 6 Jahren in Begleitung eines zahlenden erwachsenen Familienangehörigen (gemäß dem Beschluss der Landesregierung Nr. 2487 vom 30. Dezember 2015) mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren. 

Die Routen der Schulbuslinien mit den entsprechenden Haltestellen und Fahrplänen, gruppiert nach Schulen, können unter folgendem Link eingesehen werden:www.trasportoscolastico.tn.it

Für weitere Informationen können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner in den jeweiligen Gebieten wenden:

  • Trient, Hochebene von Vigolana und Oberes Valsugana: Tel. 0461/497959
  • Valli di Non, Sole, Giudicarie, Hochebene der Paganella, Mezzolombardo und Nave S. Rocco: Tel. 0461/497954
  • Rovereto, Alta Vallagarina, Arco und Civezzano: Tel. 0461/497958
  • Ala, Avio, Mori, Brentonico, Riva del Garda und Tenno: Tel. 0461/497983
  • Fassa und Fiemme, Valle dei Laghi und Dro: Tel. 0461/497956
  • Cembra, Lavis, Zambana, Mezzocorona, St. Michael a/A, Pinè, Levico, Calceranica und Caldonazzo: Tel. 0461/497993
  • Ledro, Folgaria, Lavarone, Luserna, Aldeno, Cimone, Mattarello, Bassa Valsugana, Tesino, Primiero: Tel. 0461/497982.

Genehmigung zur eigenständigen Nutzung des Schulbusdienstes (ausgenommen Beförderungsdienste für Kindergärten)

Mit der Beantragung des Schultransports (sowohl elektronisch als auch in Papierform) wird gleichzeitig für die gesamte Schulzeit der Sekundarstufe Idie Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerinerteilt(unter sorgfältiger Abwägung des Alters des Kindes, seines Grades an Selbstständigkeit und des jeweiligen Kontexts), den Schulbusdienst selbstständig in Anspruch zu nehmen, sowie diedie Befreiung des Bereichs Öffentlicher Nahverkehr der Provinz sowie der Betreiber des Schulbusdienstes von der Haftung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufsichtspflicht beim Ein- und Aussteigen sowie während der Wartezeit an der jeweiligen Haltestelle, sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg von den schulischen Aktivitäten.  

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung auch im Falle späterer und etwaiger Änderungen der beantragten Route als erteilt gilt. Sollten die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin diese Genehmigung nicht erteilen oder sie widerrufen wollen, müssen sie das entsprechende Formular „Ablehnung der Genehmigung zur selbstständigen Nutzung“ ausfüllen.

Beschränkungen

Der Tarif für die Nutzung des Schulbusdienstes für Schüler und Schülerinnen wird durch Beschluss der Landesregierung festgelegt.

Für das Schuljahr 2025/2026 ist ein Tarif von 20,00 Euro vorgesehen (Beschluss der Landesregierung Nr. 941 vom 11. Juni 2021). 

Die Fahrkarte ist für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2026 gültig und berechtigt zur freien Fahrt innerhalb der Provinz Trient (d. h. auf der Strecke Wohnort–Schule sowie zur Nutzung aller Linienverkehrsmittel, Stadt- und Überlandbusse sowie Züge der Brenner-Linien (mit Ausnahme der Fernzüge Intercity, Eurocity, Euronight und Frecce von Trenitalia), der Valsugana-Linie und der Strecke Trient–Malè, einschließlich Schulausflüge.

Darüber hinaus ist die kostenlose Abgabe des Abonnements ab dem vierten Kind vorgesehen, das die Verkehrsmittel von der Vorschule bis zur Sekundarstufe II und zu Berufsbildungszentren nutzt. Um die kostenlose Ausstellung der vierten Fahrkarte zu erhalten, muss der Antrag über die „Stanza del Cittadino“ gestellt werden, nachdem man sich zuvor über SPID (Öffentliches System für digitale Identität), CIE (elektronischer Personalausweis), CNS (Nationale Dienstleistungskarte) oder CPS (Provinzielle Dienstleistungskarte) vor.

An wen es sich richtet

Die Schüler und Schülerinnen, die im Kindergarten, in der Grundschule und in der Sekundarstufe I eingeschrieben sind.

Der Antrag kann vom Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin gestellt werden.

So geht es

Antrag auf Zulassung zum Schulbusdienst im Rahmen der Online-Schulanmeldung

Bei einem Antrag auf Zulassung zum Schulbusdienst im Rahmen der Online-Schulanmeldung sieht das System einen eigenen Abschnitt zum Schulbusdienst vor. Die erfassten Informationen werden automatisch an die für den Schulbusdienst zuständige Stelle der Autonomen Provinz Trient weitergeleitet, die über die Zulassung zum Schulbusdienst entscheidet.

Antrag auf Zulassung zum Schulbusdienst im Laufe des Schuljahres

In besonderen Fällen (z. B. bei einem Wohnortwechsel) kann der Erziehungsberechtigte die Zulassung zum Schulbusdienst beantragen, sofern dies mit den bereits eingerichteten Dienstleistungen vereinbar ist. Dazu ist das Antragsformular für die Aufnahme in den Schulbusdienst, das ausgefüllt und bei der zuständigen Schule einzureichen ist.

Wer den Schultransport bereits im Schuljahr vor dem betreffenden Schuljahr in Anspruch genommen hat, muss keinen neuen Antrag auf Schultransport stellen, da dieser automatisch verlängert wird.

Zeiten und Fristen

90 Tage

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Ergebnis des Antrags auf Inanspruchnahme des Schulbusdienstes wird an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin mitgeteilt: bis Ende Juli für diejenigen, die den Antrag über das Online-Anmeldeformular einreichen; innerhalb von maximal 90 Tagen für diejenigen, die den Antrag während des Schuljahres einreichen.

Die per E-Mail an den Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin gesendete Mitteilung enthält Informationen zur Ausstellung des Ausweises, die entsprechenden Gebühren sowie die Zahlungshinweise – PagoPa-Mitteilung.

Die Zahlung kann erfolgen:

  • online unter der Adressemypay.provincia.tn.it;
  • an einemSchalter vor Ort mit dem Zahlungsbescheid;
  • über das eigene Online-Konto per CBILL-Lastschrift;
  • durch Herunterladen der dafür vorgesehenen Apps wie Satispay, Sisalpay oder Bancomatpay.

Spätestens am Tag nach der Zahlung wird der Ausweis an die E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten des Schülers bzw. der Schülerin gesendet.

Kosten

Jahresabonnement
20,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 9 luglio 1993, n. 16 (Disciplina dei servizi pubblici di trasporto in provincia di Trento) approvazione di un nuovo testo unico relativo ai criteri e alle modalità di organizzazione dei servizi di trasporto scolastico, inclusi i centri diurni per minori e servizi di trasporto per utenti con disabilità.

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Art. 11 e 12 della L.P. 16/1993. Riapprovazione della Carta della Mobilità dei servizi di trasporto speciale, a favore degli alunni delle scuole d'infanzia, primaria e secondaria di primo grado e dei portatori di minorazioni già approvata con deliberazione della G.P. 320 di data 25 febbraio 2005.

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L.p. n. 16/93. Art. 21. Integrazione al sistema tariffario dei trasporti della Provincia come definito da ultimo con la deliberazione n. 1065/2017.

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