Beschreibung
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Behinderungen sowie Nutzer*innen mit Behinderungen, die sozialpädagogische Einrichtungen, sozialmedizinische Einrichtungen, Tagesstätten für Minderjährige und Therapieeinrichtungen besuchen, können den von der Autonomen Provinz Trient geförderten individuellen Beförderungsdienst in Anspruch nehmen.
Der Transport wird für Nutzer*innen mit motorischen, sensorischen oder psychischen Einschränkungen – sei es dauerhaft oder vorübergehend, unabhängig von der Ursache – gewährleistet, die auf die Nutzung von Fortbewegungsmitteln und öffentlichen Verkehrsmitteln unter angemessenen Sicherheits- und Selbstständigkeitsbedingungen aufgrund von Hindernissen, Beeinträchtigungen oder Einschränkungen nicht in der Lage sind, gemäß den folgenden Kriterien:
- vorübergehende Beeinträchtigung von mehr als 30 Tagen Dauer, die durch ein Attest eines Facharztes bescheinigt ist;
- Beförderung auf der Strecke Wohnort–Schule (Grundschule und Sekundarstufe I);
- die Beförderung auf der Strecke Wohnort–Schule (Sekundarstufe II), sofern die Entfernung 30 km nicht überschreitet, vorbehaltlich der Fälle, in denen es innerhalb dieser Entfernung keine Schulen mit vergleichbaren Merkmalen gibt oder Kapazitätsprobleme bestehen;
- Beförderung zu Einrichtungen nach ärztlicher Verordnung eines Facharztes zur Teilnahme an Therapiesitzungen wie Logopädie, Physiotherapie, tiergestützte Therapie (TAA) und Musiktherapie;
- die Beförderung zu Sommercamps für Schüler*innen der Grundschule und der Sekundarstufe I gemäß einem Programm, das durchgehende Tage vorsieht;
- die Beförderung zu eventuellen Bildungsausflügen, Führungen und anderen pädagogischen Aktivitäten, die außerhalb der Schule im Gebiet der Provinz stattfinden, sofern diese innerhalb eines Tages abgeschlossen sind;
- die Beförderung zum regelmäßigen Besuch von sozialpädagogischen Einrichtungen und Genossenschaften, sofern die Entfernung 30 km nicht überschreitet, es sei denn, es fehlen Einrichtungen mit ähnlichen Merkmalen innerhalb dieser Entfernung oder es bestehen Kapazitätsprobleme;
- den Transportdienst für die Rückfahrt minderjähriger Nutzer zu ihren Familien mit Abfahrt von den betreuten Wohnungen im Gebiet.
Beschränkungen
Der Tarif für die Inanspruchnahme des individuellen Beförderungsdienstes für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Nutzer mit Behinderungen wird durch Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Für das Schuljahr 2026/2027 beträgt der Tarif 20,00 Euro ( Beschluss Nr. 941 vom 11. Juni 2021).
Die ausgestellte Fahrkarte (CAT A) gilt für freie Fahrt (d. h. auf der Strecke Wohnort–Schule) und ermöglicht die Nutzung aller Linienverkehrsdienste – Busse (innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets) sowie Züge innerhalb der Provinz (mit Ausnahme von Fernzügen (Intercity, Eurocity, Euronight, Frecce von Trenitalia)und ist vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2027 gültig.
Darüber hinaus ist die kostenlose Ausstellung des Abonnements ab dem vierten Kind vorgesehen, das die Verkehrsmittel von der Vorschule bis zur Sekundarstufe II und zu Berufsbildungszentren nutzt. Um die kostenlose Ausstellung der vierten Fahrkarte zu erhalten, muss das entsprechende Formular heruntergeladen, ausgefüllt und an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.