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Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von Menschen mit Behinderungen

  • Aktiv

Der individuelle Beförderungsdienst für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Behinderungen sowie für Menschen mit Behinderungen, die sozialpädagogische Einrichtungen, sozialmedizinische Einrichtungen, Tagesstätten für Minderjährige und Therapieeinrichtungen in der Provinz besuchen

Beschreibung

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Behinderungen sowie Nutzer*innen mit Behinderungen, die sozialpädagogische Einrichtungen, sozialmedizinische Einrichtungen, Tagesstätten für Minderjährige und Therapieeinrichtungen besuchen, können den von der Autonomen Provinz Trient geförderten individuellen Beförderungsdienst in Anspruch nehmen.

Der Transport wird für Nutzer*innen mit motorischen, sensorischen oder psychischen Einschränkungen – sei es dauerhaft oder vorübergehend, unabhängig von der Ursache – gewährleistet, die auf die Nutzung von Fortbewegungsmitteln und öffentlichen Verkehrsmitteln unter angemessenen Sicherheits- und Selbstständigkeitsbedingungen aufgrund von Hindernissen, Beeinträchtigungen oder Einschränkungen nicht in der Lage sind, gemäß den folgenden Kriterien:

  • vorübergehende Beeinträchtigung von mehr als 30 Tagen Dauer, die durch ein Attest eines Facharztes bescheinigt ist;
  • Beförderung auf der Strecke Wohnort–Schule (Grundschule und Sekundarstufe I);
  • die Beförderung auf der Strecke Wohnort–Schule (Sekundarstufe II), sofern die Entfernung 30 km nicht überschreitet, vorbehaltlich der Fälle, in denen es innerhalb dieser Entfernung keine Schulen mit vergleichbaren Merkmalen gibt oder Kapazitätsprobleme bestehen;
  • Beförderung zu Einrichtungen nach ärztlicher Verordnung eines Facharztes zur Teilnahme an Therapiesitzungen wie Logopädie, Physiotherapie, tiergestützte Therapie (TAA) und Musiktherapie;
  • die Beförderung zu Sommercamps für Schüler*innen der Grundschule und der Sekundarstufe I gemäß einem Programm, das durchgehende Tage vorsieht;
  • die Beförderung zu eventuellen Bildungsausflügen, Führungen und anderen pädagogischen Aktivitäten, die außerhalb der Schule im Gebiet der Provinz stattfinden, sofern diese innerhalb eines Tages abgeschlossen sind;
  • die Beförderung zum regelmäßigen Besuch von sozialpädagogischen Einrichtungen und Genossenschaften, sofern die Entfernung 30 km nicht überschreitet, es sei denn, es fehlen Einrichtungen mit ähnlichen Merkmalen innerhalb dieser Entfernung oder es bestehen Kapazitätsprobleme;
  • den Transportdienst für die Rückfahrt minderjähriger Nutzer zu ihren Familien mit Abfahrt von den betreuten Wohnungen im Gebiet.

Beschränkungen

Der Tarif für die Inanspruchnahme des individuellen Beförderungsdienstes für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Nutzer mit Behinderungen wird durch Beschluss der Landesregierung festgelegt.

Für das Schuljahr 2026/2027 beträgt der Tarif 20,00 Euro ( Beschluss Nr. 941 vom 11. Juni 2021).

Die ausgestellte Fahrkarte (CAT A) gilt für freie Fahrt (d. h. auf der Strecke Wohnort–Schule) und ermöglicht die Nutzung aller Linienverkehrsdienste – Busse (innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets) sowie Züge innerhalb der Provinz (mit Ausnahme von Fernzügen (Intercity, Eurocity, Euronight, Frecce von Trenitalia)und ist vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2027 gültig.  

Darüber hinaus ist die kostenlose Ausstellung des Abonnements ab dem vierten Kind vorgesehen, das die Verkehrsmittel von der Vorschule bis zur Sekundarstufe II und zu Berufsbildungszentren nutzt. Um die kostenlose Ausstellung der vierten Fahrkarte zu erhalten, muss das entsprechende Formular heruntergeladen, ausgefüllt und an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.

An wen es sich richtet

  • Nutzer mit Behinderungen;
  • Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderungen, die eine Beförderung benötigen, um Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Hochschulen zu besuchen;
  • Schüler, die eine Beförderung benötigen, um Tagesstätten für Minderjährige (Hausaufgabenhilfezentren) zu besuchen;
  • Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderungen, die eine Beförderung benötigen, um Therapien außerhalb der Schule in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • dem Erziehungsberechtigten des minderjährigen Schülers
  • dem Nutzer selbst, sofern dieser volljährig ist

So geht es

Der Antrag auf Zulassung zum individuellen Schultransport muss bis zum 28. Februar des betreffenden Schuljahresbei der für den Schultransport zuständigen Stelle der Autonomen Provinz Trient eingereicht werden, entweder direkt oder über das Schulsekretariat, das sozialpädagogische Zentrum oder die Genossenschaft, die der Schüler besucht.

Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, werden nur berücksichtigt, wenn die beantragte Dienstleistung im Rahmen der Planung der für andere Nutzer genehmigten Dienstleistungen durchführbar ist.

Für das korrekte Ausfüllen des Antrags ist es erforderlich, das jährliche Rundschreiben zu konsultieren und bei der Eingabe der erforderlichen Daten sorgfältig vorzugehen.

NEUES VERFAHREN ZUR ONLINE-EINREICHUNG DES ANTRAGS

Ab dem 28. Dezember 2025 gilt das neue digitalisierte Verfahren, bei dem der Antrag auf Zulassung zum individuellen Beförderungsdienst für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Behinderungen online ausgefüllt und eingereicht wird, sowie für Nutzer*innen mit Behinderungen, die sozialpädagogische Einrichtungen, sozialmedizinische Einrichtungen, Tagesstätten für Minderjährige und Therapieeinrichtungen besuchen, über den Zugang zum „Stanza del Cittadino“.

Der Dienst ist über den Bereich„Zugang zum Dienst“ erreichbar, nach vorheriger Identifizierung mittels SPID (Öffentliches System für digitale Identität), CIE (elektronischer Personalausweis), CNS (Nationale Dienstleistungskarte) oder CPS (Provinzielle Dienstleistungskarte) mit Zugang zur „Stanza del Cittadino“ erreichbar.

Es ist eine anfängliche Testphase vorgesehen, in der gleichzeitig die auf dieser Seite verfügbaren Formulare genutzt werden können.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für neue Nutzer, die an dem Dienst interessiert sind (d. h. diejenigen, die den Dienst noch nicht in Anspruch nehmen), muss das Antragsformular für die Zulassung zum Dienst zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • dem Attest des Facharztes (ausgenommen sind Dienstleistungen für Hausaufgabenzentren);
  • einem detaillierten Bericht der Sozialdienste;
  • falls der Nutzer die Anwesenheit einer Begleitperson an Bord des Fahrzeugs benötigt (also einer zusätzlichen Person neben dem Fahrer), eine spezifische und geeignete ärztliche Bescheinigung, ausgestellt von einem Facharzt. Beförderungsdienste mit Begleitperson sind nicht zulässig, wenn die Entfernung vom Wohnort zum Zielort (Schule, Einrichtung usw.) weniger als 1 km beträgt.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Ergebnis des Antrags auf Inanspruchnahme des individuellen Beförderungsdienstes sowie die Modalitäten für die Ausstellung der Fahrkarte, einschließlich des entsprechenden Tarifs und der Zahlungsmodalitäten, werden an die E-Mail-Adresse der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin oder an den im Antrag angegebenen Nutzer übermittelt.Wer den Antrag während des Schuljahres stellt, erhält die Benachrichtigung innerhalb von maximal 90 Tagen.

Die Zahlung kann

  • online unter der Adressemypay.provincia.tn.it: Wählen Sie die Behörde „Autonome Provinz Trient“ aus; geben Sie den „Zahlungscode“ ein (eindeutiger Code für die einzelne Zahlung, der in der letzten Zeile des PagoPA-Zahlungsbescheids angegeben ist); wählen Sie schließlich den gewünschten Zahlungsweg aus;
  • an Bankschaltern, bei den Sisal- und Lottomatica-Vertriebsstellen (Tabakläden) oder an anderen für PagoPA zugelassenen Schaltern und/oder Kanälen unter Vorlage des PagoPA-Zahlungsbescheids.

Die Anleitungen zur Durchführung elektronischer Zahlungen finden Sie auf der Seitewww.pagopa.provincia.tn.it.

An die E-Mail-Adresse des Nutzers oder der Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin wird die Karte gesendet, die ausgedruckt (in Farbe oder Schwarz-Weiß) und ausgeschnitten werden muss und für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August des jeweiligen Jahres als Fahrkarte gilt; sodass sie nicht nur auf der zugewiesenen Linie für die genehmigte Strecke, sondern auch auf allen Linienverkehren, Stadt- und Überlandbussen sowie Zügen innerhalb der Provinz Trient verwendet werden kann.

Kosten

Jahresabonnement
20,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 9 luglio 1993, n. 16 (Disciplina dei servizi pubblici di trasporto in provincia di Trento) approvazione di un nuovo testo unico relativo ai criteri e alle modalità di organizzazione dei servizi di trasporto scolastico, inclusi i centri diurni per minori e servizi di trasporto per utenti con disabilità.

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Istruzioni per la domanda di trasporto individualizzato a.s. 2026-2027

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