Beschreibung
Schüler mit Behinderungen, die eine Primar-, Sekundar- oder Sekundarstufe I-Schule oder ein Berufsbildungszentrum besuchen, können die Erstattung ihrer Zeitkarte für die Schülerbeförderung beantragen, wenn
- sie während des betreffenden Schuljahres keine anderen als die mit dem Schulbesuch verbundenen Sonderbeförderungsleistungen in Anspruch genommen haben
- sie im Besitz eines der folgenden Dokumente sind
a) Personen unter 18 Jahren
- Bescheinigung/Verbalisierung der zivilen Invalidität, die bescheinigt, dass der Minderjährige nicht in der Lage ist, selbständig ohne eine Begleitperson zu gehen (Code 05), oder dass er nicht in der Lage ist, die Handlungen des täglichen Lebens auszuführen (Code 06), oder dass er anhaltende Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Aufgaben und Funktionen seines Alters hat (Code 07)
- Bescheinigung/Verbalisierung der Behinderung, die den Zustand der Blindheit bescheinigt (absolute Blindheit, Blindheit mit einem Restsehvermögen von höchstens 1/20 auf beiden Augen, Blindheit mit einem Restsehvermögen von höchstens einem Zehntel;
- Behindertenausweis/verbale Bescheinigung über den Status eines Taubstummen;
- Schwerbehindertenausweis (Artikel 3, Absatz 3, Gesetz Nr. 104 vom 5. Februar 1992), ausgestellt von den ASL-Kommissionen (lokale Gesundheitsbehörde) , in dem die schwere Einschränkung der Gehfähigkeit angegeben ist.
b) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- eine der vorhergehenden Bescheinigungen (mit Ausnahme derjenigen mit dem Code 07, die sich nur auf Minderjährige bezieht)
- alternativ die zivilrechtliche Invaliditätsbescheinigung, die eine Behinderung von mindestens 74 % (Code 03 oder 04) ausweist.
Beschränkungen
Der Antrag kann bis zum August eines jeden Schuljahres eingereicht werden.