Erstattung von kostenlosen Zeitkarten für die Beförderung von behinderten Schülern

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Die Erstattung gilt für Schüler mit Behinderungen, die Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Berufsbildungszentren besuchen.

Beschreibung

Schüler mit Behinderungen, die eine Primar-, Sekundar- oder Sekundarstufe I-Schule oder ein Berufsbildungszentrum besuchen, können die Erstattung ihrer Zeitkarte für die Schülerbeförderung beantragen, wenn

  1. sie während des betreffenden Schuljahres keine anderen als die mit dem Schulbesuch verbundenen Sonderbeförderungsleistungen in Anspruch genommen haben
  2. sie im Besitz eines der folgenden Dokumente sind

a) Personen unter 18 Jahren

  • Bescheinigung/Verbalisierung der zivilen Invalidität, die bescheinigt, dass der Minderjährige nicht in der Lage ist, selbständig ohne eine Begleitperson zu gehen (Code 05), oder dass er nicht in der Lage ist, die Handlungen des täglichen Lebens auszuführen (Code 06), oder dass er anhaltende Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Aufgaben und Funktionen seines Alters hat (Code 07)
  • Bescheinigung/Verbalisierung der Behinderung, die den Zustand der Blindheit bescheinigt (absolute Blindheit, Blindheit mit einem Restsehvermögen von höchstens 1/20 auf beiden Augen, Blindheit mit einem Restsehvermögen von höchstens einem Zehntel;
  • Behindertenausweis/verbale Bescheinigung über den Status eines Taubstummen;
  • Schwerbehindertenausweis (Artikel 3, Absatz 3, Gesetz Nr. 104 vom 5. Februar 1992), ausgestellt von den ASL-Kommissionen (lokale Gesundheitsbehörde) , in dem die schwere Einschränkung der Gehfähigkeit angegeben ist.

b) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • eine der vorhergehenden Bescheinigungen (mit Ausnahme derjenigen mit dem Code 07, die sich nur auf Minderjährige bezieht)
  • alternativ die zivilrechtliche Invaliditätsbescheinigung, die eine Behinderung von mindestens 74 % (Code 03 oder 04) ausweist.

Beschränkungen

Der Antrag kann bis zum August eines jeden Schuljahres eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Schüler mit Behinderungen, die Grund-, Haupt- oder Realschulen und Berufsbildungszentren besuchen

Der Antrag kann von dem verantwortlichen Schüler eingereicht werden

So geht es

Bitte laden Sie das beigefügte Erstattungsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es an die angegebene E-Mail-Adresse.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • ausgefülltes Formular "Rückerstattung der kostenlosen Fahrkarte für Schüler mit Behinderungen
  • Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die zivilrechtliche Behinderung oder der Bescheinigung über die Behinderung mit dem Hinweis auf die Schwere der Behinderung (Art. 3, Absatz 3 Gesetz 104/1992), in der die schwerwiegende Einschränkung der Gehfähigkeit angegeben ist

Formulare

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dei servizi pubblici di trasporto in provincia di Trento

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