Beförderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Nutzern mit Behinderungen

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Der individuelle Beförderungsdienst für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Behinderungen, für behinderte Personen, die sozialpädagogische Zentren, sozialmedizinische Zentren, Tageszentren für Minderjährige und Therapien in der Provinz besuchen

Beschreibung

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Behinderungen, behinderte Personen, die sozialpädagogische Zentren, sozialmedizinische Zentren, Tageszentren für Minderjährige und Therapien besuchen, können den von der Autonomen Provinz Trient geförderten Individualverkehr in Anspruch nehmen.

Die Beförderung wird Nutzern mit dauerhaften oder vorübergehenden motorischen, sensorischen oder psychischen Schwierigkeiten garantiert, die aus irgendeinem Grund auf Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Einschränkungen bei der Nutzung von Fortbewegungsmitteln und öffentlichen Verkehrsmitteln stoßen, und zwar unter den Bedingungen einer angemessenen Sicherheit und Autonomie, und zwar gemäß den folgenden Kriterien

  • Vorübergehende Behinderung von mehr als 30 Tagen auf der Grundlage einer von einem Facharzt ausgestellten Bescheinigung;
  • Beförderung auf dem Schulweg (Primar- und Sekundarschule);
  • Beförderung auf dem Schulweg (Sekundarschule), wenn die Entfernung nicht mehr als 30 km beträgt, es sei denn, in dieser Entfernung gibt es keine Schulen mit ähnlichen Merkmalen oder es bestehen Kapazitätsprobleme;
  • die Beförderung zu Zentren mit ärztlicher Verordnung für die Teilnahme an Logopädie, Physiotherapie, tiergestützter Therapie (TAA), Musiktherapie
  • Beförderung von Schülern der Primar- und Sekundarstufe zu den Sommerzentren nach einem Plan, der zusammenhängende Tage vorsieht;
  • Beförderung zu Bildungsausflügen, Führungen und anderen Bildungsaktivitäten, die außerhalb der Schule in der Provinz durchgeführt werden, sofern sie innerhalb eines Tages abgeschlossen werden;
  • die Beförderung für den kontinuierlichen Besuch von sozialpädagogischen Zentren und Genossenschaften, wenn die Entfernung 30 km nicht überschreitet, es sei denn, es gibt keine Zentren mit ähnlichen Merkmalen in dieser Entfernung oder es bestehen Kapazitätsprobleme;
  • der Transportdienst für die Rückkehr von minderjährigen Nutzern, die aus geschützten Wohnungen im Gebiet abreisen, zu ihrer Familie.

Beschränkungen

Der Tarif für die Nutzung des individuellen Beförderungsdienstes für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und behinderte Nutzer wird durch Beschluss des Provinzialrats festgelegt.

Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt die Gebühr 20,00 Euro (Beschluss Nr. 941 vom 11. Juni 2021).

Die ausgestellte Karte (CAT A) ist frei zirkulierend (d.h. Heim-Schulweg) und kann in allen Linienverkehren, Bussen, inner- und außerstädtischen Bussen und Zügen innerhalb der Provinz (mit Ausnahme der Fernzüge (Intercity, Eurocity, Euronight, Frecce di Trenitalia) verwendet werdenund ist vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 gültig.

Darüber hinaus ist das Abonnement ab dem 4. Kind, das die Verkehrsdienste von Kindergärten bis zu weiterführenden Schulen und Berufsbildungszentren nutzt, kostenlos. Um die Ausstellung des vierten kostenlosen Abonnements zu erhalten, müssen Sie das entsprechende Formular herunterladen, ausfüllen und an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse senden.

An wen es sich richtet

  • Nutzer mit Behinderungen;
  • BES-Schüler oder Schüler mit Behinderungen, die für den Besuch von Vorschulen, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Colleges befördert werden müssen;
  • Schüler, die für den Besuch von Tagesstätten für Minderjährige (Hausaufgabenbetreuung) befördert werden müssen;
  • BES-Schüler oder Schüler mit Behinderungen, die zur Teilnahme an einer Therapie in einem außerschulischen Umfeld befördert werden müssen.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • der Person, die für den minderjährigen Schüler verantwortlich ist
  • der Nutzer, wenn er über 18 Jahre alt ist

So geht es

Die Anträge auf individuelle Beförderung müssen bis zum 28. Februar des betreffenden Schuljahres bei der zuständigen Stelle der Autonomen Provinz Trient direkt oder über das Schulamt, das sozialpädagogische Zentrum oder die besuchte Genossenschaft eingereicht werden.

Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden nur dann angenommen, wenn der beantragte Dienst aufgrund der Planung der genehmigten Dienste für andere Nutzer durchführbar ist.

Für das korrekte Ausfüllen des Antrags wird auf das Jahresrundschreiben 2024-2025 oder das Jahresrundschreiben 2025-2026 verwiesen, wobei besonders auf die korrekte und genaue Eingabe der erforderlichen Daten zu achten ist.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für neue Nutzer, die sich für den Dienst interessieren (die den Dienst noch nicht nutzen), muss das Antragsformular zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden

  • eine Bescheinigung des Facharztes (mit Ausnahme der Dienste für Arbeitszentren)
  • ein ausführlicher Bericht des Sozialdienstes;
  • falls der Nutzer die Anwesenheit einer Begleitperson an Bord des Fahrzeugs benötigt (d. h. einer Person, die zusätzlich zum Fahrer mitfährt), eine spezifische und geeignete Gesundheitsbescheinigung eines Facharztes. Begleittransporte werden nicht genehmigt, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Zielort (Schule, Zentrum usw.) weniger als 1 km beträgt.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Ergebnis der Beantragung des individuellen Beförderungsdienstes und die Art der Ausstellung der Karte mit der entsprechenden Gebühr und der Zahlungsweise werden an die E-Mail-Adresse der Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers/der Kinder oder an den im Antrag angegebenen Nutzer übermittelt. Diejenigen, die den Antrag während des Schuljahres stellen, erhalten die Mitteilung innerhalb von höchstens 90 Tagen.

Die Zahlung kann erfolgen

  • online unter mypay.provincia.tn.it: Wählen Sie die Entität "Provincia Autonoma di Trento" aus; geben Sie den "Avviso Code" ein (ein eindeutiger Code für die individuelle Zahlung, der in der letzten Zeile des PagoPA-Zettels angegeben ist); wählen Sie schließlich den bevorzugten Zahlungskanal
  • an Bankschaltern, Sisal- und Lottomatica-Schaltern (Tabakläden) oder an anderen PagoPA-fähigen Schaltern und/oder Kanälen unter Vorlage des PagoPa-Zettels.

Bedienungsanleitungen für elektronische Zahlungen finden Sie unter www.pagopa.provincia.tn.it.

An die E-Mail-Adresse des Nutzers oder des Verantwortlichen für den Schüler wird eine Karte zum Ausdrucken (in Farbe oder schwarz-weiß) und Ausschneiden geschickt, die für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August des betreffenden Jahres für den freien Verkehr gültig ist und somit nicht nur auf dem für die genehmigte Strecke zugewiesenen Dienst, sondern auch auf allen Linienverkehren, Stadt- und Vorortbussen und -zügen innerhalb der Provinz Trient verwendet werden kann.

Kosten

Jährliches Abonnement
20,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 9 luglio 1993, n. 16 (Disciplina dei servizi pubblici di trasporto in provincia di Trento) approvazione di un nuovo testo unico relativo ai criteri e alle modalità di organizzazione dei servizi di trasporto scolastico, inclusi i centri diurni per minori e servizi di trasporto per utenti con disabilità.

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Istruzioni per la domanda di trasporto individualizzato as 2025 2026

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