Beschreibung
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Behinderungen, behinderte Personen, die sozialpädagogische Zentren, sozialmedizinische Zentren, Tageszentren für Minderjährige und Therapien besuchen, können den von der Autonomen Provinz Trient geförderten Individualverkehr in Anspruch nehmen.
Die Beförderung wird Nutzern mit dauerhaften oder vorübergehenden motorischen, sensorischen oder psychischen Schwierigkeiten garantiert, die aus irgendeinem Grund auf Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Einschränkungen bei der Nutzung von Fortbewegungsmitteln und öffentlichen Verkehrsmitteln stoßen, und zwar unter den Bedingungen einer angemessenen Sicherheit und Autonomie, und zwar gemäß den folgenden Kriterien
- Vorübergehende Behinderung von mehr als 30 Tagen auf der Grundlage einer von einem Facharzt ausgestellten Bescheinigung;
- Beförderung auf dem Schulweg (Primar- und Sekundarschule);
- Beförderung auf dem Schulweg (Sekundarschule), wenn die Entfernung nicht mehr als 30 km beträgt, es sei denn, in dieser Entfernung gibt es keine Schulen mit ähnlichen Merkmalen oder es bestehen Kapazitätsprobleme;
- die Beförderung zu Zentren mit ärztlicher Verordnung für die Teilnahme an Logopädie, Physiotherapie, tiergestützter Therapie (TAA), Musiktherapie
- Beförderung von Schülern der Primar- und Sekundarstufe zu den Sommerzentren nach einem Plan, der zusammenhängende Tage vorsieht;
- Beförderung zu Bildungsausflügen, Führungen und anderen Bildungsaktivitäten, die außerhalb der Schule in der Provinz durchgeführt werden, sofern sie innerhalb eines Tages abgeschlossen werden;
- die Beförderung für den kontinuierlichen Besuch von sozialpädagogischen Zentren und Genossenschaften, wenn die Entfernung 30 km nicht überschreitet, es sei denn, es gibt keine Zentren mit ähnlichen Merkmalen in dieser Entfernung oder es bestehen Kapazitätsprobleme;
- der Transportdienst für die Rückkehr von minderjährigen Nutzern, die aus geschützten Wohnungen im Gebiet abreisen, zu ihrer Familie.
Beschränkungen
Der Tarif für die Nutzung des individuellen Beförderungsdienstes für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und behinderte Nutzer wird durch Beschluss des Provinzialrats festgelegt.
Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt die Gebühr 20,00 Euro (Beschluss Nr. 941 vom 11. Juni 2021).
Die ausgestellte Karte (CAT A) ist frei zirkulierend (d.h. Heim-Schulweg) und kann in allen Linienverkehren, Bussen, inner- und außerstädtischen Bussen und Zügen innerhalb der Provinz (mit Ausnahme der Fernzüge (Intercity, Eurocity, Euronight, Frecce di Trenitalia) verwendet werdenund ist vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 gültig.
Darüber hinaus ist das Abonnement ab dem 4. Kind, das die Verkehrsdienste von Kindergärten bis zu weiterführenden Schulen und Berufsbildungszentren nutzt, kostenlos. Um die Ausstellung des vierten kostenlosen Abonnements zu erhalten, müssen Sie das entsprechende Formular herunterladen, ausfüllen und an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse senden.