Beförderung von Behinderten: freier Verkehr von Fahrzeugen

  • Aktiv

Menschen mit besonderen Behinderungen können das Nahverkehrsnetz in der Provinz Trient mit Hilfe von Freifahrscheinen nutzen.

Beschreibung

Mit dem kostenlosen Abonnement für Menschen mit Behinderungen können sie folgende Verkehrsdienste nutzen

- die städtischen und außerstädtischen Verkehrsdienste von Trentino Trasporti SpA

- die Eisenbahnlinie Trento-Malè-Marilleva

- die Valsugana-Bahn zwischen Trient und Primolano

- die Brennerbahn (*) zwischen Borghetto und Mezzocorona/Ora. Der Bahnhof Ora kann nur für Fahrten ins oder aus dem Val di Fiemme und Val di Fassa benutzt werden. Die Auf- und Abstiegsstationen Salorno, Magrè/Cortaccia und Egna sind ausgeschlossen.

- die Seilbahn Trento-Sardagna.

*ausgenommen Fernverkehrszüge (Intercity, Eurocity, Euronight, Frecce di Trenitalia)

Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel im Trentino ->

An wen es sich richtet

Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der Provinz Trient, die folgende Behinderungen haben, können die kostenlose Zeitkarte für den Verkehr beantragen

- Behinderte, Zivil- oder Arbeitsinvaliden mit einem festgestellten Behinderungsgrad von mindestens 74 % oder mit einer absoluten Dauerinvalidität von 100 % oder Empfänger von wirtschaftlichen Leistungen für Behinderte, die von der Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt gemäß Art. 3 des Provinzgesetzes Nr. 7 vom 15.6.98 oder von I.N.P.S. gewährt werden, auch wenn der festgestellte Behinderungsgrad weniger als 74 % beträgt

- Blinde mit absoluter Blindheit oder mit einem Restsehvermögen von höchstens 1/20 auf beiden Augen oder mit einem Restsehvermögen von höchstens 1/10

- Taubstumme;

- Minderjährige mit anhaltenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Aufgaben und Funktionen ihres Alters oder mit der Unfähigkeit, ohne ständige Hilfe einer Begleitperson zu gehen, oder mit dem Bedarf an ständiger Hilfe, da sie nicht in der Lage sind, die täglichen Handlungen des Lebens auszuführen

- Personen über 65 Jahre, die anhaltende Schwierigkeiten haben, die ihrem Alter entsprechenden Aufgaben und Funktionen zu erfüllen, oder die nicht in der Lage sind, ohne ständige Hilfe einer Begleitperson zu gehen, oder die ständiger Hilfe bedürfen, da sie nicht in der Lage sind, die täglichen Verrichtungen des Lebens zu verrichten

- Kriegs- oder Dienstinvaliden der Kategorien 1 bis 4;

- nicht gehfähige Personen (mit Rollstuhl).

Freier Verkehr in den öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein und nur in Begleitung einer behinderten Person, die im Besitz eines Ausweises der Kategorie "G" mit Begleitperson ist, ist erlaubt für die Begleitpersonen von

- Zivil- oder Arbeitsinvaliden mit absoluter Dauerinvalidität 100%;

- Blinde mit absoluter Blindheit oder einem Restsehvermögen von höchstens 1/20 auf beiden Augen oder einem Restsehvermögen von höchstens 1/10

- Minderjährige mit anhaltenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Aufgaben und Funktionen ihres Alters oder mit der Unfähigkeit, ohne die Hilfe einer Begleitperson zu gehen, oder mit dem Bedarf an ständiger Hilfe, da sie nicht in der Lage sind, die täglichen Handlungen des Lebens auszuführen

- Personen über 65 Jahre, die nicht in der Lage sind, ohne die Hilfe einer Begleitperson zu gehen, oder die ständiger Hilfe bedürfen, da sie nicht in der Lage sind, die Aktivitäten des täglichen Lebens zu verrichten;

- nicht gehfähige Personen (mit Rollstuhl).

Der Antrag kann von den Eltern oder dem Vormund eingereicht werden, wenn die Person minderjährig ist

So geht es

Um den freien Verkehr in Anspruch nehmen zu können, müssen die Benutzer eine Chipkarte erhalten.

Die Chipkarte muss unter Vorlage der entsprechenden Formulare, die dieser Seite beigefügt sind, an einem Schalter von Trentino Trasporti oder Trenitalia beantragt werden (unter Beifügung eines Passfotos).

Die Chipkarte kostet einmalig 4 Euro.

Die Zeitkarte für den freien Verkehr hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird an den Fahrkartenschaltern von Trentino Trasporti SpA oder Trenitalia SpA auf die Smartcard geladen.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Höchstens 30 Tage Wartezeit für den Erhalt der Chipkarte ab dem Zeitpunkt der Antragstellung; in der Regel wird die Karte innerhalb von 7 Tagen ausgestellt.

Kosten

4 Euro

Kosten für die Chipkarte

kostenlos

kostenloses Abonnement für den Umlauf

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Il tariffario del trasporto pubblico in provincia di Trento contiene tutte le informazioni relative alle tariffe per accedere ai servizi di trasporto.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:53

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren