Abfallbewirtschaftungsgenehmigung beantragen

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Ausfüllen und Absenden von Anträgen auf Erteilung, Erneuerung und Änderung von Abfallbewirtschaftungsgenehmigungen und Notifizierungen

Beschreibung

Die Genehmigungen für die Abfallwirtschaft werden in zwei große Gruppen unterteilt:

  1. Genehmigungen im "ordentlichen Verfahren" (vgl. Artikel 84, 85 bis, 85 ter, 86 bis des D.P.G.P. vom 26. Januar 1987, Nr. 1-41/Leg. - T.U.L.P. über den Schutz der Umwelt vor Verschmutzung und Artikel 208 und 211 des Gesetzesdekrets 152/2006);
  2. Notifizierungen über die Aufnahme von Tätigkeiten zur Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen im Rahmen des "vereinfachten Verfahrens" (Artikel 214 und 216 des Gesetzesdekrets 152/2006 und Ministerialerlass vom 5. Februar 1998).

1. Zu den Genehmigungen nach dem "ordentlichen Verfahren" gehören

  • Genehmigungen für den Betrieb von Abfallbeseitigungs- und -verwertungsanlagen (einschließlich mobiler Anlagen), Genehmigungen für die Verwertung von Abfällen, die aus Bodenaushub und Steinen von Kleinbaustellen bestehen, kumulative Genehmigungen für die Abfallbewirtschaftung, Genehmigungen für die Regularisierung von Genehmigungen in Bezug auf nicht gefährliche Abfallverwertungstätigkeiten und -anlagen. Siehe nachstehenden Abschnitt "Formulare für Abfallgenehmigungen im ordentlichen Verfahren". Genehmigungen für das Management von Abfallbeseitigungs- und -verwertungsanlagen können der Einheitlichen Territorialen Genehmigung (AUT) oder der Integrierten Umweltgenehmigung (AIA) unterliegen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte die spezifischen Serviceformulare: "Antrag auf Einheitliche Territoriale Genehmigung (AUT)" oder "Antrag auf Integrierte Umweltgenehmigung (AIA)";
  • Genehmigungen für die agronomische Verwendung von Klärschlamm. Siehe Abschnitt über Formulare "Genehmigungsformulare für die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft". Diese Genehmigungen können auch Gegenstand der Einheitlichen Territorialen Zulassung (AUT) sein, so dass im Zweifelsfall die Formulare des jeweiligen Dienstes zu Rate gezogen werden sollten: "Antrag auf Erteilung einer Einzigen Territorialen Zulassung (AUT)". ;
  • Genehmigungen für die Lagerung von Abfällen am Produktionsort, die Verwaltung von Fahrzeugverschrottungszentren und Inertdeponien. Siehe Abschnitt über Formulare "Genehmigungsanträge der Gemeinde für die Abfallwirtschaft im ordentlichen Verfahren". Diese Genehmigungen (auch wenn sie in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen) werden fast immer im Rahmen der Einzigen Territorialen Genehmigung (AUT) erteilt, daher bitten wir Sie, das spezielle Formular "Antrag auf Erteilung einer Einzigen Territorialen Genehmigung (AUT)".. In einigen Fällen ist es notwendig, eine integrierte Umweltgenehmigung (AIA) zu beantragen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte das spezifische Serviceblatt: "Antrag auf integrierte Umweltgenehmigung (AIA)"..

Wenn die Genehmigung nicht in der AUT oder AIA enthalten ist, ist sie 10 Jahre lang gültig.

2. Für die Mitteilung des Beginns der Verwertung nicht gefährlicher Abfälle lesen Sie bitte das Serviceblatt "Mitteilung über die Aufnahme von Tätigkeiten zur Verwertung nicht gefährlicher Abfälle" ..

Da die Mitteilung fast immer unter das AUT-Verfahren fällt, konsultieren Sie im Zweifelsfall das spezielle Serviceblatt: "Antrag auf Erteilung einer einzigen gebietsbezogenen Genehmigung (AUT)".

Wenn die Mitteilung nicht in der AUT enthalten ist, ist sie 5 Jahre lang gültig.

Beschränkungen

Die Erteilung der Genehmigung ist an die Leistung einer angemessenen finanziellen Sicherheit geknüpft.

An wen es sich richtet

Unternehmen, deren Tätigkeit unter die oben genannten Bereiche fällt.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder seinem Bevollmächtigten eingereicht werden (dem Antrag ist eine schriftliche Vollmacht beizufügen).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die einzureichenden Unterlagen hängen von der beantragten Genehmigung ab, die oben aufgeführt ist. Die erforderlichen Anhänge sind im Antragsformular aufgeführt.
Achtung: Für die Beantragung von Genehmigungen für die Lagerung von Abfällen am Produktionsort, für die Verwaltung von Fahrzeugverschrottungszentren und für Inertabfalldeponien ist die Vorlage einer finanziellen Sicherheit erforderlich: Fragen Sie die zuständige Gemeinde nach dem Muster.

Formulare

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren für eine neue Genehmigung, ihre Erneuerung oder Änderung dauert maximal 60 Tage ab der Übermittlung des Antrags über pec. Das Verfahren für eine neue Mitteilung, Erneuerung oder Änderung der Mitteilung über die Aufnahme von Tätigkeiten zur Verwertung nicht gefährlicher Abfälle dauert maximal 90 Tage ab der Übermittlung der Mitteilung über pec.

Der Nutzer erhält innerhalb weniger Tage nach Einreichung des Antrags eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens, in der der Ablauf des Verfahrens zusammengefasst ist und in der die für das Verfahren zuständige Person sowie die Ansprechpartner für die Anforderung von Informationen und Unterlagen angegeben sind. Das Verfahren endet mit der Entscheidung des Sektorenmanagers, die Zulassung zu erteilen oder sie mit einer Begründung zu verweigern.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia ambientale.

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Approvazione del testo unico delle leggi provinciali in materia di tutela dell'ambiente dagli inquinamenti

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Attuazione della direttiva n. 86/278/CEE concernente la protezione dell'ambiente, in particolare del suolo, nell'utilizzazione dei fanghi di depurazione in agricoltura.

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Kontakt

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni uniche ambientali

Email - Segreteria:
aua.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aua.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497711

Telefono - Segreteria:
0461.497745

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni integrate ambientali

Email - Segreteria:
aia.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aia.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497745

Telefono - Segreteria:
0461.497711

Contatti di Settore autorizzazioni e controlli - appa

Email - Segreteria:
sac.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
sac.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497700

Telefono - Segreteria:
0461.497702

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Antrag auf Einzige Territoriale Bewilligung (AUT)

Ausfüllen und Einreichen des Antrags auf Erteilung einer neuen einzigen Gebietszulassung

Notifizierung der Aufnahme von Tätigkeiten zur Verwertung nicht gefährlicher Abfälle

Notifizierung der Aufnahme einer Tätigkeit zur Verwertung nicht gefährlicher Abfälle im vereinfachten Verfahren (Artikel 214 und 216 des Gesetzesdekrets Nr. 152 von 2006 und Ministerialerlass vom 5. Februar 1998)

Beantragung der integrierten Umweltgenehmigung (AIA)

Ausfüllen und Absenden des Antrags auf Erteilung, Verlängerung, erneute Prüfung und Aktualisierung des AIA

Letzte Änderung: 24.06.2025 12:06

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