Beschreibung
Der Dienst ermöglicht die Beantragung derEinheitlichen Territorialen Zulassung (AUT), einer Maßnahme, die die Genehmigungen zum Schutz der Umwelt vor Verschmutzung (Einleitungen, Abfälle, Emissionen in die Atmosphäre), die Unternehmen und Körperschaften für ihre Geschäftstätigkeit benötigen, sowie eine Reihe anderer Genehmigungen zum Schutz der Umwelt, zum Landschaftsschutz und zur territorialen Verwaltung, die in den Rechtsvorschriften der Provinzen vorgesehen sind, umfasst und ersetzt .
DieAUT kann auch umfassen:
- Genehmigungen zur Landschaftsgestaltung (Art. 64 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 über die Stadtplanung);
- Hydrogeologische Genehmigungen (Art. 16 des Provinzialgesetzes Nr. 11 vom 23. Mai 2007 über Wälder und Naturschutz) - mit Ausnahme von Umwandlungen < 1 Hektar Wald;
- Verträglichkeitsprüfung (Art. 39 des Provinzialgesetzes Nr. 11 vom 23. Mai 2007 über Wälder und Naturschutz);
- Genehmigungen für Eingriffe in hydraulischen Pufferzonen (Provinzialgesetz Nr. 18 vom 8. Juli 1976 über öffentliche Gewässer);
- Genehmigungen für den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes und des historischen Erbes des Ersten Weltkriegs (Provinzialgesetz Nr. 1 vom 17. Februar 2003);
- Genehmigungen für die Wiederverwendung von Abwässern in Umweltmatrizen;
- Genehmigungen für Eingriffe in R3- und R4-Gebieten gemäß den Durchführungsbestimmungen des PGUAP (Artikel 16 und 17, Absatz 1);
- Genehmigungen für den Bau und den Betrieb von thermoelektrischen Kraftwerken, die die Provinz betreffen;
- Genehmigungen der Stadtverwaltung zur Einhaltung der Bestimmungen von Stadtplanungsinstrumenten, Bauvorschriften und Bauvorschriften.
DieAUT ist nicht anwendbar
- in Amnestieverfahren
- in den Fällen, in denen nur die Landschaftsgenehmigung (Art. 21, c. 5, Buchst. a), Nr. 2) des UVP-Provinzgesetzes von 2015) und der Akt der Stadtkonformität erforderlich sind.
Es besteht die Möglichkeit, die AUT nicht in Anspruch zu nehmen, wenn es sich um Anlagen oder Tätigkeiten handelt, die im Präsidialerlass 59/2013 vorgesehen sind und für deren Bau oder Betrieb es ausreicht, wenn
- nur eine Mitteilung einzureichen (landwirtschaftliche Nutzung von Abwässern aus der Tierhaltung, Lärmemissionen, vereinfachtes Verfahren zur Abfallverwertung);
- sich an die allgemeinen Genehmigungen halten (atmosphärische Emissionen);
auch wenn andere in der Norma Foral 19/2013 vorgesehene Maßnahmen erforderlich sind.
Die Geltungsdauer der Genehmigungen beträgt 15 Jahre (mit Ausnahme kürzerer Fristen, die in derselben Maßnahme vorgesehen sind).
Nach der Erteilung einer AUT kann deren Übernahme (siehe die Angaben im Serviceblatt "Antrag auf Übernahme einer einzigen gebietsbezogenen Genehmigung(AUT)") oder deren Änderung (siehe die Angaben im Serviceblatt "Antrag auf Änderung einer einzigen gebietsbezogenen Genehmigung (AUT)") beantragt werden.