Beschreibung
Genehmigung, die von bestimmten Unternehmenstypen beantragt werden muss, die im Gesetz ausdrücklich genannt werden, insbesondere in Anhang VIII des zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 (in dem hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, die Sektoren Energie, Industrie, Chemie und Abfallwirtschaft genannt werden).
Die AIA umfasst und ersetzt die in Anhang IX des Zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 aufgeführten Genehmigungen (z. B. Genehmigung für atmosphärische Emissionen, Genehmigung für die Abfallwirtschaft, Genehmigung für die Einleitung von Abfällen usw.).
Die Genehmigung ist 10 Jahre lang gültig (12 Jahre für ISO:14001-zertifizierte Unternehmen, 16 Jahre für EMAS-zertifizierte Unternehmen).
Beschränkungen
Zahlung einer Untersuchungsgebühr mit Kosten, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1040 vom 15. Juni 2018 auf der Grundlage der durchgeführten Aktivitäten, der erzeugten Emissionen und der zu analysierenden Schadstoffe festgelegt werden.
Bezieht sich die Genehmigung auch auf abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, so ist ihre Erteilung von der Leistung einer angemessenen finanziellen Sicherheit abhängig.