Beantragung der integrierten Umweltgenehmigung (AIA)

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Ausfüllen und Absenden des Antrags auf Erteilung, Verlängerung, erneute Prüfung und Aktualisierung des AIA

Beschreibung

Genehmigung, die von bestimmten Unternehmenstypen beantragt werden muss, die im Gesetz ausdrücklich genannt werden, insbesondere in Anhang VIII des zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 (in dem hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, die Sektoren Energie, Industrie, Chemie und Abfallwirtschaft genannt werden).

Die AIA umfasst und ersetzt die in Anhang IX des Zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 aufgeführten Genehmigungen (z. B. Genehmigung für atmosphärische Emissionen, Genehmigung für die Abfallwirtschaft, Genehmigung für die Einleitung von Abfällen usw.).

Die Genehmigung ist 10 Jahre lang gültig (12 Jahre für ISO:14001-zertifizierte Unternehmen, 16 Jahre für EMAS-zertifizierte Unternehmen).

Beschränkungen

Zahlung einer Untersuchungsgebühr mit Kosten, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1040 vom 15. Juni 2018 auf der Grundlage der durchgeführten Aktivitäten, der erzeugten Emissionen und der zu analysierenden Schadstoffe festgelegt werden.

Bezieht sich die Genehmigung auch auf abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, so ist ihre Erteilung von der Leistung einer angemessenen finanziellen Sicherheit abhängig.

An wen es sich richtet

Unternehmen, deren Tätigkeit unter die in Anhang VIII des zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 aufgeführten Tätigkeiten fällt.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder von seinem bereits bei der Handelskammer benannten Beauftragten (z. B. technischer Leiter des Betriebs) oder von einem anderen Beauftragten gestellt werden, indem dem Antrag eine schriftliche Vollmacht (z. B. eines externen Beraters) beigefügt wird.

So geht es

Das Antragsformular und seine Anhänge, die in der Rubrik Formulare zu finden sind, müssen ausgefüllt an die Adresse aia.appa@pec.provicia.tn.it geschickt werden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Welche Unterlagen einzureichen sind, hängt von der beantragten Genehmigung ab, die in der AIA enthalten ist. Die erforderlichen Anhänge sind im AIA-Antragsformular aufgeführt - siehe Abschnitt "Antragsformular für die AIA (Integrierte Umweltgenehmigung)".

Bei neuen Anlagen oder bei Neubewertungen und Verlängerungen müssen immer die Formulare A (Produktionskapazität), B (Rohstoffe), F (Energie), G (Lärm) und H (im Betrieb anfallende Schadstoffe und Abfälle - Übersichtsblatt) beigefügt werden - siehe Abschnitt Formulare "Antragsformular für die AIA (Integrierte Umweltgenehmigung)".

Je nach den in der Anlage durchgeführten Tätigkeiten müssen auch die Formulare ausgewählt werden, die dem Antrag beizufügen sind:

"Formulare für die Genehmigung atmosphärischer Emissionen":

  • Anhang C.1 Atmosphärische Emissionen - thermische Anlagen
  • Anhang C.2 Atmosphärische Emissionen - Produktionsanlagen
  • Anhang C.3 Atmosphärische Emissionen - Verwendung von Lösungsmitteln
  • Anhang C.4 Diffuse atmosphärische Emissionen

"Genehmigungsformulare für Abwassereinleitungen im Zuständigkeitsbereich der Provinzen".

  • Anhang D Wassereinleitungen - industriell und häuslich gleichgestellt

"Genehmigungsformulare für Abfälle im ordentlichen Verfahren".

  • Anhang E.1 Abfallbeseitigungs- und/oder Verwertungstätigkeiten im ordentlichen Verfahren
  • Anhang E.2 Ersatzmeldung ordentliches Verfahren

ACHTUNG: Achten Sie bei der Auswahl des richtigen Formulars im Abschnitt "Formulare" auf die in Klammern gesetzten Abkürzungen, da ein und dasselbe Formular in mehr als einem Verfahren verwendet werden kann. Zum Beispiel heißt der "Anhang C.1 Atmosphärische Emissionen - thermische Anlagen" "Anhang für die Genehmigung von atmosphärischen Emissionen - thermische Anlagen (AUT A.1 AIA C.1)", da er auch im Rahmen des AUT-Verfahrens als Formular A.1 verwendet werden kann.

Formulare

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes

150 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Bei Erneuerung, Erteilung, erneuter Prüfung des AIA: Das Verfahren dauert maximal 150 Tage (abzüglich der Untersuchungsaussetzungen) ab der vollständigen Einreichung des Antrags einschließlich der Übermittlung des Zahlungseingangs der Untersuchungsgebühr durch pec. Bei Aktualisierung des AIA: Das Verfahren dauert maximal 60 Tage (abzüglich der Untersuchungsaussetzungen) ab der Übermittlung des Antrags durch pec.

Der Nutzer erhält innerhalb weniger Tage nach Einreichung des Antrags eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens, in der der Ablauf des Verfahrens zusammengefasst ist und in der die für das Verfahren zuständige Person sowie die Ansprechpartner für die Anforderung von Informationen und Unterlagen angegeben sind. Das Verfahren endet mit der Entscheidung des Sektorleiters, den AIA zu erteilen oder ihn mit einer Begründung abzulehnen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

vorläufige Gebühr
KOSTENLOS

zu berechnen auf der Grundlage des Beschlusses G.P. Nr. 1040 vom 15. Juni 2018

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia ambientale.

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Approvazione del tariffario da applicare nella Provincia autonoma di Trento in relazione alle istruttorie di cui al Titolo III-bis della Parte Seconda del decreto legislativo 3 aprile 2006, n. 152 (Tariffario AIA-IPPC per la Provincia autonoma di Trento).

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Kontakt

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni integrate ambientali

Email - Segreteria:
aia.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aia.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497745

Telefono - Segreteria:
0461.497711

Contatti di Settore autorizzazioni e controlli - appa

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Pec - Segreteria:
sac.appa@pec.provincia.tn.it

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Telefono - Segreteria:
0461.497702

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 24.06.2025 12:10

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