Beschreibung
Genehmigung, die von bestimmten Arten von Unternehmen beantragt werden muss, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind, insbesondere in Anhang VIII des zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 (der hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, die Sektoren Energie, Industrie, Chemie und Abfallwirtschaft nennt).
Die AIA umfasst und ersetzt die in Anhang IX des Zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 aufgeführten Genehmigungen (z. B. Genehmigung für atmosphärische Emissionen, Genehmigung für die Abfallwirtschaft, Genehmigung für die Einleitung von Abfällen usw.).
Die Genehmigung ist 10 Jahre lang gültig (12 Jahre für ISO:14001-zertifizierte Unternehmen, 16 Jahre für EMAS-zertifizierte Unternehmen).
Beschränkungen
Zahlung einer Untersuchungsgebühr, deren Kosten durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 549 vom 31. März 2023 auf der Grundlage der durchgeführten Aktivitäten, der erzeugten Emissionen und der zu analysierenden Schadstoffe festgelegt werden.
Bezieht sich die Genehmigung auch auf abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, so ist ihre Erteilung von der Leistung einer angemessenen finanziellen Sicherheit abhängig.