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Beantragung der integrierten Umweltgenehmigung (AIA)

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Ausfüllen und Absenden des Antrags auf Erteilung, Verlängerung, erneute Prüfung und Aktualisierung des AIA

Beschreibung

Genehmigung, die von bestimmten Arten von Unternehmen beantragt werden muss, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind, insbesondere in Anhang VIII des zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 (der hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, die Sektoren Energie, Industrie, Chemie und Abfallwirtschaft nennt).

Die AIA umfasst und ersetzt die in Anhang IX des Zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 aufgeführten Genehmigungen (z. B. Genehmigung für atmosphärische Emissionen, Genehmigung für die Abfallwirtschaft, Genehmigung für die Einleitung von Abfällen usw.).

Die Genehmigung ist 10 Jahre lang gültig (12 Jahre für ISO:14001-zertifizierte Unternehmen, 16 Jahre für EMAS-zertifizierte Unternehmen).

Beschränkungen

Zahlung einer Untersuchungsgebühr, deren Kosten durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 549 vom 31. März 2023 auf der Grundlage der durchgeführten Aktivitäten, der erzeugten Emissionen und der zu analysierenden Schadstoffe festgelegt werden.

Bezieht sich die Genehmigung auch auf abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, so ist ihre Erteilung von der Leistung einer angemessenen finanziellen Sicherheit abhängig.

An wen es sich richtet

Unternehmen, deren Tätigkeit unter die in Anhang VIII des Zweiten Teils des Gesetzesdekrets 152/2006 aufgeführten Tätigkeiten fällt.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder von seinem bereits bei der Handelskammer benannten Beauftragten (z. B. technischer Leiter des Betriebs) oder von einem anderen Beauftragten gestellt werden, indem dem Antrag eine schriftliche Vollmacht (z. B. eines externen Beraters) beigefügt wird.

So geht es

Das Antragsformular und seine Anhänge, die in der Rubrik Formulare zu finden sind, müssen ausgefüllt und an die Adresse aia.appa@pec.provicia.tn.it geschickt werden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Welche Unterlagen einzureichen sind, hängt von der beantragten Genehmigung ab, die in der AIA enthalten ist. Die erforderlichen Anhänge sind im AIA-Antragsformular aufgeführt - siehe Abschnitt "Antragsformular für die AIA (Integrierte Umweltgenehmigung)".

Bei neuen Anlagen oder bei Neubewertungen und Verlängerungen müssen immer die Formulare A (Produktionskapazität), B (Rohstoffe), F (Energie), G (Lärm) und H (im Betrieb anfallende Schadstoffe und Abfälle - Übersichtsblatt) beigefügt werden - siehe Abschnitt Formulare "Antragsformular für die AIA (Integrierte Umweltgenehmigung)".

Je nach den in der Anlage durchgeführten Tätigkeiten müssen auch die Formulare ausgewählt werden, die dem Antrag beizufügen sind:

"Formulare für die Genehmigung atmosphärischer Emissionen":

  • Anhang C.1 Atmosphärische Emissionen - thermische Anlagen
  • Anhang C.2 Atmosphärische Emissionen - Produktionsanlagen
  • Anhang C.3 Atmosphärische Emissionen - Verwendung von Lösungsmitteln
  • Anhang C.4 Diffuse atmosphärische Emissionen

"Genehmigungsformulare für Abwassereinleitungen im Zuständigkeitsbereich der Provinzen".

  • Anhang D Wassereinleitungen - industriell und häuslich gleichgestellt

"Genehmigungsformulare für Abfälle im ordentlichen Verfahren".

  • Anhang E.1 Abfallbeseitigungs- und/oder Verwertungstätigkeiten im ordentlichen Verfahren
  • Anhang E.2 Ersatzmeldung ordentliches Verfahren

ACHTUNG: Achten Sie bei der Auswahl des richtigen Formulars im Abschnitt "Formulare" auf die in Klammern gesetzten Abkürzungen, da ein und dasselbe Formular in mehr als einem Verfahren verwendet werden kann. Zum Beispiel heißt der "Anhang C.1 Luftemissionen - thermische Anlagen" "Anhang Luftemissionsgenehmigung - thermische Anlagen (AUT A.1 AIA C.1)", da er auch im Rahmen des AUT-Verfahrens als Formular A.1 verwendet werden kann.

Formulare

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes

150 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Bei Erneuerung, Erteilung, erneuter Prüfung des AIA: Das Verfahren dauert nicht länger als 150 Tage (abzüglich der Aussetzungen von Untersuchungen), beginnend mit der vollständigen Einreichung des Antrags einschließlich der Übermittlung des Zahlungsbelegs für die Untersuchungsgebühr via pec. Bei Aktualisierung des AIA: Das Verfahren dauert nicht länger als 60 Tage (abzüglich der Aussetzungen von Untersuchungen), beginnend mit der Übermittlung des Antrags via pec.

Der Nutzer erhält innerhalb weniger Tage nach Einreichung des Antrags eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens, in der der Ablauf des Verfahrens zusammengefasst ist und in der die für das Verfahren zuständige Person sowie die Ansprechpartner für die Anforderung von Informationen und Unterlagen angegeben sind. Das Verfahren endet mit der Entscheidung des Sektorleiters, den AIA zu erteilen oder ihn mit einer Begründung abzulehnen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

vorläufige Gebühr
KOSTENLOS

zu berechnen auf der Grundlage des Beschlusses G.P. Nr. 549 vom 31. März 2023

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia ambientale.

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Modifica del tariffario delle prestazioni rese dall'Agenzia provinciale per la protezione dell'ambiente.

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Kontakt

Contatti di Unita' organizzativa autorizzazioni integrate ambientali

Email - Segreteria:
aia.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aia.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497745

Telefono - Segreteria:
0461.497711

Contatti di Settore autorizzazioni e controlli - appa

Email - Segreteria:
sac.appa@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
sac.appa@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497700

Telefono - Segreteria:
0461.497702

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 18:08

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