Das offizielle Wappen der Autonomen Provinz Trient darf nur mit Genehmigung des Präsidenten der Provinz verwendet werden, und zwar in den Fällen und nach den Modalitäten, die in der Anlage A angegeben sind, die Bestandteil des Beschlusses Nr. 1784 vom 05.08.2010 - Kriterien und Modalitäten für die Gewährung der Schirmherrschaft der Autonomen Provinz Trient und für die Genehmigung zur Verwendung des Wappens - ist.