Beschreibung
Für die in Artikel 35 des Provinzialen Städtebauplans vorgesehenen Maßnahmen, wie z. B.:
- Skischulgelände
- Skiverleih
- Bars, Kioske, Skibars und Gastronomiebetriebe
- Aktivitäten mit kulturellem, sportlichem und Freizeitcharakter
- Aktivitäten, die ausschließlich der Förderung des touristischen Angebots dienen
- Ausrüstungen und Funktionen, die mit der Ausübung von Sport vereinbar sind
muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.