Emanazione del regolamento per l'esecuzione della legge provinciale 21 aprile 1987, n. 7 concernente 'Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci'
Die Koordinationskommission genehmigt die Ausführung von Arbeiten für den Bau neuer Skipisten einschließlich ihrer Nebenarbeiten, die Änderung bestehender Skipisten, den Ersatz oder die Änderung von als unwesentlich erachteten Seilbahnlinien und ihrer Nebenarbeiten, den Bau oder die Änderung von in Skigebieten zugelassenen Anlagen und Funktionen sowie Lawinenschutzarbeiten, den Bau oder die Änderung von alpinen Einrichtungen und Bikeparks.