Beschreibung
Was es ist
Dabei handelt es sich um Projekte, die auf die Einführung innovativer Wohnlösungen abzielen, bei denen die Bewohner durch die gemeinsame Nutzung von Räumen, Zeit und Dienstleistungen am Wohlergehen ihres Lebensumfelds mitwirken, das Gemeinwohl fördern und die Gegenseitigkeit zwischen den Haushalten konkret unterstützen. Cohousing- und Coliving-Modelle gehören zu diesen Formen des gemeinschaftlichen Wohnens.
Der Provinzialrat kann durch einen eigenen Beschluss Anforderungen und Bedingungen für den Zugang zu diesen Projekten festlegen. Die Erfahrungen des gemeinschaftlichen Wohnens können auch durch spezifische Projekte in den betroffenen Gebieten aktiviert werden.
Gemeinschaftswohnungen
Hierbei handelt es sich um eine Wohnform, bei der Familieneinheiten, die in den privaten Unterkünften eines Gebäudes wohnen, die Gemeinschaftsräume desselben Wohnkomplexes mit dem Ziel der gegenseitigen Solidarität und Zusammenarbeit gemeinsam nutzen und verwalten.
Gemeinsames Wohnen
Hierbei handelt es sich um eine Wohnform, bei der Familieneinheiten, die in einer Privatwohnung in einem Gebäude wohnen, einen Lebensweg teilen, der sie aktiv in die Gemeinschaft einbezieht, mit dem Ziel, neue soziale Netzwerke, Solidarität und soziales Wohlergehen in dem territorialen Kontext, in dem sie sich niedergelassen haben, zu fördern.
Dokumente
Provinzialgesetz Nr. 15 vom 7. November 2005