An wen es sich richtet
Öffentliche oder private Einrichtung, Inhaber der PAUP-, UVP- oder UVP-Screening-Maßnahme.
Der Antrag kann vom Inhaber der PAUP-, UVP- oder UVP-Screening-Maßnahme, vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens/der Einrichtung, das/die Inhaber der Maßnahme ist, oder von einem Beauftragten eingereicht werden.