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Umweltverträglichkeitsprüfungen

Mit der Umweltprüfung von Plänen, Programmen und Projekten soll sichergestellt werden, dass die menschliche Tätigkeit mit den Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung vereinbar ist, so dass die Regenerationsfähigkeit der Ökosysteme und Ressourcen respektiert, die biologische Vielfalt erhalten und die Vorteile der Wirtschaftstätigkeit gerecht verteilt werden.

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) dient der Einbeziehung von Umweltbelangen in die Ausarbeitung und Annahme von Planungs- und Programmierungsinstrumenten, um die Nachhaltigkeit der zu treffenden Entscheidungen zu gewährleisten. Die SUP gilt für Pläne und Programme in verschiedenen Tätigkeitsbereichen wie Energie, Verkehr, Raumplanung und Abfallwirtschaft.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient dazu, ein hohes Maß an Umweltschutz und Qualität zu erreichen, indem die möglichen Folgen der Durchführung und des Betriebs von Projekten/Eingriffen im Voraus bewertet werden. Die UVP in der Zuständigkeit der Provinzen gilt für einzelne Projekte, wie z.B. Straßen, Skilifte, Industrieanlagen, die für die Regionen und autonomen Provinzen in den Anhängen III und IV des zweiten Teils des Umweltgesetzes (Dlg.s n.152/2006) vorgesehen sind.

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