Beschreibung
Historische Ursprünge
Historische Wurzeln der Autonomie
Die historischen Ursprünge der Autonomie des Trentino reichen bis ins Mittelalter zurück und sind tief in der alpinen Gegebenheit verwurzelt. In dieser Zeit verbreiteten sich in den Alpen partizipative Formen der Selbstverwaltung, die den lokalen Gemeinschaften größere Freiheiten garantierten und die Entwicklung von Modellen zur gemeinsamen Bewirtschaftung der Ressourcen förderten. Die Autonomie des Trentino entspringt jedoch auch seiner Eigenschaft als Grenzgebiet, als Bindeglied zwischen den Kulturen beiderseits der Berge. In diesem Kontext entwickelt sie eine historische Identität, in der sich verschiedene ethnische Gruppen vermischen.
1848–1946
Die Forderung nach Autonomie
Die ersten Forderungen nach Autonomie für das italienische Tirol wurden 1848 von Vertretern des Trentino in der Nationalversammlung von Frankfurt vorgebracht. Zunächst Teil des Österreichischen Kaiserreichs und später des Österreichisch-Ungarischen Reiches, forderte unser Gebiet die Selbstverwaltung auf der Grundlage wirtschaftlicher und politischer Argumente, wie beispielsweise der weitreichenden Autonomie der Gemeinden und der Tatsache, dass es sich um eine sprachliche Minderheit innerhalb der Grafschaft Tirol handelte. Diese Forderungen blieben zunächst unbeantwortet, gewannen jedoch im liberalen Italien wieder an Kraft und wurden vom faschistischen Zentralismus erneut abgelehnt.
5. September 1946
De-Gasperi-Gruber-Abkommen und erstes Autonomiestatut
Das Abkommen De Gasperi-Gruber legt den Grundstein für die Autonomie, die im Ersten Autonomiestatut von 1948 verwirklicht wurde. In den Friedensverhandlungen nach dem Zweiten Weltkrieg einigten sich Italien und Österreich auf Schutzmaßnahmen und demokratische Rechte, die der italienische Staat der deutschsprachigen Bevölkerungsgruppe innerhalb eines noch festzulegenden territorialen Rahmens garantieren sollte. Dies wird die Region Trentino-Südtirol sein, ein Gebiet mit italienischer Bevölkerungsmehrheit und Teil einer regionalen Ordnung, die in der Verfassung verankert ist und im Laufe der folgenden Jahrzehnte schrittweise umgesetzt wird.
1960er Jahre
Die Südtiroler Frage und die Trentiner Frage
Die Krise in der Region Trentino-Südtirol hat ihren Hauptgrund in der Forderung nach größerer Autonomie seitens der deutschsprachigen Bevölkerung in der Provinz Bozen. Die Verschlechterung der ethnischen Beziehungen, der Wille Österreichs, die Territorialfrage wieder aufzugreifen, der Terrorismus und die harte Reaktion der italienischen Behörden konnten glücklicherweise eine politische Lösung nicht verhindern. Die Reform des Statuts wirft an dieser Stelle auch eine „Trentino-Frage“ hinsichtlich der Rolle und der Aufgaben der Provinzautonomie des Trentino auf.
10. November 1971
Paket und Zweites Autonomiestatut
Die 137 Maßnahmen, auf die sich die italienische und die österreichische Regierung zur Lösung der Südtirol-Frage geeinigt haben, bilden das sogenannte „Südtirol-Paket“, das 1969 verabschiedet wurde. Hier beginnt der Weg, der zur Verabschiedung der Reform des Autonomiestatuts führt, durch die die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol schrittweise ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten zugunsten der autonomen Provinzen Bozen und Trient beraubt wird. Es sind diese beiden neuen Akteure, die die Autonomie in vollem Umfang ausüben.
1971–2001
Umsetzung der Autonomie und Ausweitung der Zuständigkeiten
Angesichts der Entmachtung der Region Trentino-Alto Adige/Südtirol zugunsten der beiden autonomen Provinzen dehnt sich die Autonomie des Trentino nach und nach auf immer weitere Bereiche des öffentlichen Lebens aus. So entsteht eine Form der Selbstverwaltung, die es ermöglicht, auf Provinzebene in praktisch allen Bereichen Gesetze zu erlassen, mit Ausnahme der Bereiche, die traditionell dem staatlichen Monopol unterliegen, wie öffentliche Ordnung, Justiz, Sozialversicherung und Münzprägung.
2001–HEUTE
Die Autonomie im neuen Jahrtausend
Die durch das Statut von 1972 garantierte Autonomie ist nicht immer gleich geblieben, sondern wurde durch kontinuierliche Verhandlungen mit dem Staat geprägt, der je nach den Umständen den Spielraum für Selbstverwaltung mal erweitert und mal eingeschränkt hat. Dies geschah sowohl im Rahmen umfassender Verfassungsreformen bezüglich der republikanischen Regionalordnung als auch anlässlich außergewöhnlicher Ereignisse wie der Wirtschaftskrise von 2008, der Coronavirus-Pandemie und des Sturms Vaia.