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Das De Gasperi-Gruber Abkommen und das erste Autonomiestatut

Das De Gasperi-Gruber-Abkommen legte den Grundstein für die Autonomie, die im Ersten Statut von 1948 verwirklicht wurde. In den Friedensverhandlungen des Zweiten Weltkriegs einigten sich Italien und Österreich auf demokratische Schutzmaßnahmen und Rechte, die der italienische Staat der deutschsprachigen Gruppe innerhalb eines noch festzulegenden territorialen Rahmens garantieren sollte. Dies sollte die Region Trentino-Südtirol sein, ein Gebiet mit italienischer Mehrheit und Teil einer regionalen Ordnung, die in der Verfassung enthalten war und in den folgenden Jahrzehnten langsam umgesetzt wurde.

Veröffentlichungsdatum:

28.08.2025

Alcide De Gasperi e Karl Gruber in un incontro del 1952 © Fondazione Museo storico del Trentino - Attribuzione

Beschreibung

Am 5. September 1946 unterzeichneten die Außenminister Italiens und Österreichs, Alcide De Gasperi und Karl Gruber, im Rahmen der Friedensverhandlungen des Zweiten Weltkriegs ein Abkommen zum Schutz der deutschsprachigen Minderheiten in der Provinz Bozen. Der in englischer Sprache abgefasste Pakt sieht vor, dass Italien Maßnahmen zur Erhaltung und kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschsprachigen Gruppe ergreift, ihr die Ausübung autonomer gesetzgeberischer und exekutiver Befugnisse zugesteht und sich verpflichtet, die Frage der Reichsangehörigkeit der Optanten "im Geiste der Fairness und Verständigung" zu lösen.

Das Abkommen legte den Grundstein für die künftige Gewährung von Autonomie an die Bevölkerung von Trentino-Südtirol durch die Italienische Republik mit Verfassungsgesetz Nr. 5 vom 26. Februar 1948Die 1948 verkündete Verfassung sah die Schaffung von Sonderregionen vor, denen eine weitreichende Autonomie gewährt wurde. Eine dieser Regionen ist die Region Trentino-Südtirol mit der Hauptstadt Trient. Ihre Aufgaben sind ebenso wie die der Provinzen Trient und Bozen im Sonderstatut für Trentino-Südtirol festgelegt.

Die regionale Autonomie sollte, international gebunden, den Schutz und die demokratischen Rechte der deutschsprachigen Minderheiten garantieren und mit zwanzig Jahren Faschismus brechen. Die vom Regime verfolgte Politik war jedoch durch einen stark nationalistischen und diskriminierenden Charakter gekennzeichnet und gipfelte im Optionsabkommen. Wie in anderen Teilen Europas wurde die territoriale Frage durch den Übergang der deutschsprachigen Bevölkerung an das Reich "gelöst".

Nachdem die Brennergrenze im Rahmen der Friedensverhandlungen als zu Italien gehörig anerkannt worden war (im Osten sollte sich die Grenzfrage als weitaus problematischer erweisen), war jede Möglichkeit der Selbstbestimmung für die deutschsprachige Bevölkerung ausgeschlossen. Ihre Interessen vertrat von diesem Zeitpunkt an die im Mai 1945 gegründete Südtiroler Volkspartei. Im Trentino hingegen fanden die starken Autonomiebestrebungen in den verschiedenen regionalen Autonomieprojekten der letzten Kriegsjahre ihren Ausdruck.

Nach der Wiedererlangung von Freiheit und Demokratie waren die Protagonisten der Autonomieforderungen das Nationale Befreiungskomitee, eine Organisation, in der alle antifaschistischen Parteien zusammengeschlossen waren, und die ASAR, die Vereinigung für regionale Autonomiestudien, eine klassen- und politikübergreifende Massenbewegung, die eine "vollständige Autonomie" von Brenner und Borghetto forderte. Die ASAR, die zwischen 1945 und 1948 aktiv war, wurde nach dem Inkrafttreten des Autonomiestatuts aufgelöst.

Die Schaffung einer einzigen Region mit italienischer Mehrheit ließ die Forderungen der deutschsprachigen Gruppe in Südtirol nach größerer Autonomie nicht erlöschen. Ab den 1950er Jahren führten die innen- und außenpolitischen Verhältnisse dazu, dass die "Südtirolfrage" wieder aufkam und die "erste Autonomie" des Statuts von 1948 untergraben wurde.

Texte und Erkenntnisse von

Stiftung Historisches Museum Trentino

Die Stiftung, die seit 2008 ein Organ der Provinz ist, befasst sich mit der Forschung, der Bildung und der Verbreitung der Geschichte und der Erinnerung an...

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.08.2025 18:07

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