Beschreibung
In seiner Sitzung vom 18. Juli hat der Provinzialrat das Verfahren zur Genehmigung der Überarbeitung der Ziele und Erhaltungsmaßnahmen der besonderen Schutzgebiete (SAC) im Gebiet der Provinz Trient eingeleitet.
Die Genehmigung der Ziele und Erhaltungsmaßnahmen für die Gebiete des Natura-2000-Netzes entspricht der Notwendigkeit, die geltenden Erhaltungsmaßnahmen anzupassen, die von der Europäischen Union im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens 2015/2163 wegen der Nichtausweisung von besonderen Schutzgebieten (SAC) und des Vermerks C(2019) 537 der Europäischen Kommission vom 25. Januar 2019 über ein ergänzendes Fristsetzungsschreiben gemäß Artikel 258 AEUV wegen der fehlenden Festlegung von Zielen und Erhaltungsmaßnahmen für die ausgewiesenen SAC hervorgehoben wurde.
Die Erhaltungsziele und -maßnahmen wurden auf der Grundlage der vom Umweltministerium erstellten Standardvorlage (Format genannt) neu definiert. Jedes Format umfasst:
- einen kognitiven Teil, der sich auf die in den SAC vorhandenen Lebensräume und Arten und ihren jeweiligen Erhaltungszustand bezieht,
- einen Teil, in dem die Verbesserungs- oder Erhaltungsziele und die damit verbundenen quantitativen Zielvorgaben festgelegt werden,
- einen Teil mit konkreten Maßnahmen (einschließlich aktiver Interventionen, Überwachungsprogramme, Bildungsprogramme, Vorschriften, Anreize).
Fristen und Verfahren für die Abgabe von Stellungnahmen und Kommentaren
Gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Provinzgesetzes 11/2007 und den Artikeln 3 und 6 des Präsidialdekrets 50-157/Leg vom 3. November 2008 sowie späteren Änderungen und Ergänzungen sieht das Verfahren zur Genehmigung von Erhaltungsmaßnahmen die Verpflichtung/Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Anmerkungen - ab dem 25. August - vor
- Gemeinden und Talschaften: obligatorische Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von 40 Tagen
- die Verwaltungsorgane der Provinz-Naturparks, die getrennten Verwaltungen der bürgerlich genutzten Grundstücke, die territorialen Landwirtschaftsausschüsse für die Entwicklung des ländlichen Raums, die territorial betroffen sind, die Waldeigentümer von mindestens 100 Hektar, die zu jedem einzelnen Gebiet gehören: Stellungnahme innerhalb von 40 Tagen
- Bürger: können innerhalb von 30 Tagen eine Stellungnahme im öffentlichen Interesse einreichen (aus diesem Grund wird das beigefügte Schreiben an der Anschlagtafel der territorial betroffenen Gemeinden und Talschaften veröffentlicht);
Kommentare und Informationsanfragen sind an die Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete zu richten (siehe Kontaktdaten am Ende der Seite).
Zugriff auf das Format mit der Überarbeitung der Ziele und Erhaltungsmaßnahmen
Gesamtzusammenfassung
Die Datei mit der Gesamtzusammenfassung kann heruntergeladen oder direkt konsultiert werden, indem man die verfügbaren Filter für die Analyse der SAC-Formate von Interesse verwendet.
Einzelne Formate
Unter diesem Drive-Ordner finden Sie für jedes SAC die einzelnen Formatdateien mit der Überprüfung der Ziele und Erhaltungsmaßnahmen
So erhalten Sie Zugang zu den Formaten mit den aktuellen Zielen und Erhaltungsmaßnahmen
Im Abschnitt Geschützte Gebiete gibt es für jedes SAC ein Blatt mit dem entsprechenden Format der Ziele und Erhaltungsmaßnahmen, die derzeit in Kraft sind.
Wie Sie sehen können, in welche Gemeinden und Talschaften die SACs fallen
Nachstehend finden Sie die Dateien mit der Liste der SACs, die in die einzelnen Gemeinden und Talschaften fallen.