Beschreibung
Im Falle einer SCIA für die Inbetriebnahme einer Brennstoffverteilungsanlage für den privaten Gebrauch muss die Bescheinigung des qualifizierten Technikers, die die Konformität der Anlage mit den angegebenen Anforderungen bestätigt, von dem vom Unternehmen beauftragten Fachmann vorgelegt werden, da dieses Dokument die Abnahme der Anlage darstellt.
Auch im Falle einer Genehmigung muss der vom Unternehmen beauftragte Fachmann der zuständigen Behörde innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Installations arbeiten die Bescheinigung des qualifizierten Technikers vorlegen, in der die Konformität der Anlage mit den genehmigten Anforderungen bescheinigt wird , da dieses Dokument die Abnahme der Anlage darstellt, damit die Anlage in Betrieb genommen werden kann .
Beschränkungen
Eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 200 bis 1.200 EUR wird gegen denjenigen verhängt, der die Kraftstoffabgabeeinrichtung für den privaten Gebrauch betreibt, bevor er die Bescheinigung vorgelegt hat.