Beschreibung
Der Dienst ermöglicht es Ihnen, die obligatorische Mitteilung, die die Betreiber von Straßen- und Autobahnanlagen, von Anlagen für Sportboote und Flugzeuge sowie von Anlagen für den privaten Gebrauch, einschließlich der landwirtschaftlichen Unternehmer, machen müssen, online auszufüllen und zu versenden
- in der Regel bis zum 31. März über die im Vorjahr abgegebene (verbrauchte) Kraftstoffmenge;
- den Tag, an dem eine Anlage zur Abgabe von Kraftstoffen für den privaten Gebrauch außer Betrieb genommen (geschlossen) wird;
- innerhalb von 30 Tagen nach der Einstellung des Betriebs einer Kraftstoffausgabestelle am Straßenrand.
Beschränkungen
Die Meldung ist auch fällig, wenn die Auszahlung gleich Null ist, da diese Information sonst nicht bekannt sein kann.
Die Nichtmeldung führt zu einer Verwaltungsstrafe zwischen 1.000 und 6.000 €.