Der normale Schulbesuch (7 Stunden pro Tag, wenn die Schule geöffnet ist) ist kostenlos. Andererseits wird von den Familien ein finanzieller Beitrag verlangt, der nach dem ICEF-System für die Kosten des Schulkantinendienstes und des erweiterten täglichen Stundenplanservice berechnet wird.
Der Tarif für den erweiterten Stundenplan bleibt gegenüber dem Schuljahr 2025/2026 unverändert. Nach dem für das Schuljahr 2026/2027 beschlossenen Tarifsystem (Beschluss Nr. 1996 vom 12.12.2025) beträgt der volle Jahrestarif 220 € für eine Stunde pro Tag, 440 € für zwei Stunden pro Tag und 726 € für drei Stunden pro Tag. Die Tarifermäßigung wird auf ICEF-Basis gewährt, und die jährlichen Mindestsätze sind: 82,5 EUR für eine Stunde täglich, 165 EUR für zwei Stunden täglich und 275 EUR für drei Stunden täglich.
Wenn Sie den Antrag online einreichen, können Sie die Jahrestarife für den erweiterten Tagesablauf und den Kantinenservice erfahren. Für Kinder, die sich neu anmelden, berechnet das System automatisch die subventionierten Tarife auf der Grundlage des ICEF (Einkommen/Vermögen 2024) unter Verwendung des ICEF-Indikators "Familie" (falls beim CAF/PAT-Informationsschalter eingereicht) beim Ausfüllen des Antrags. Bei Neueinschreibungen ist die Gebührenberechnung nicht sofort verfügbar, aber bei erneutem Zugriff auf das Portal innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung des Antrags kann die zuständige Person die Kantinengebühr und/oder die Bescheinigung über die verlängerten Öffnungszeiten herunterladen.
Für die Aktivierung des Dienstes des verlängerten täglichen Stundenplans werden nur die bis Montag, den 30. März 2026 ausgefüllten und bezahlten Anträge als sinnvoll erachtet, und zwar nach den folgenden Modalitäten
1) Im Falle der Einschreibung in einen Provinzkindergarten ist die Gebühr gemäß den Anweisungen in der Zahlungsmitteilung "pagoPA" zu entrichten. Die Zahlung der an die Autonome Provinz Trient zu entrichtenden Gebühr erfolgt ausschließlich über das PagoPA-Verfahren. Der zahlungspflichtige Elternteil (der Antragsteller) erhält auf sein im Antragsformular angegebenes E-Mail-Konto eine Mitteilung, die alle Angaben zur Zahlung enthält (Betrag, Schuldner, IUV-Code). Der Zeichner des Antrags
2) Im Falle der Einschreibung in einem gleichwertigen Kindergarten wird die Gebühr gemäß den Anweisungen des Trägers entrichtet:
- Zahlung an die Schulleitung per Banküberweisung (unter Angabe des Verwendungszwecks "Erweiterter Stundenplan, Schule _______ , Anzahl der benötigten Stunden___, persönliche Daten des Kindes") unter Verwendung der von der Schulleitung für die Referenzschule angegebenen Bankverbindung
- Übersendung der Quittung über die Zahlung an die Schulleitung
3) bei der Einschreibung in den entsprechenden Kindergärten der Asif G.B. Chimelli di Pergine e Roncogno für die Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt die Zahlung ausschließlich über die PagoPA-Methode.