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Schülertransport für Vorschulen, Grundschulen und weiterführende Schulen

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Informationen und Vorkehrungen für die Beförderung von Vorschul-, Grundschul- und Sekundarschülern.

Beschreibung

Schüler, die Vorschulen und Pflichtschulen bis einschließlich der Sekundarstufe besuchen, können den von der Autonomen Provinz Trient bereitgestellten Schülertransport in Anspruch nehmen.

Die Schülerbeförderung wird je nach Gebiet sowohl durch Linien- als auch durch Sonderdienste gewährleistet.

Sonderdienste können eingerichtet werden, wenn der städtische und außerstädtische Linienverkehr unzureichend ist (d.h. wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Haltestelle mehr als 1.000 m beträgt; die Entfernung zwischen Haltestelle und Schulgebäude mehr als 500 m beträgt; die Wartezeit mehr als 25 Minuten ab Unterrichtsbeginn und 20 Minuten ab Unterrichtsende beträgt) und wenn folgende Kriterien erfüllt sind

  • Die Entfernung zwischen der Wohnung und dem Schulgebäude beträgt mehr als 500 Meter für Kindergartenkinder und mehr als 1.000 Meter für Schüler der Primar- und Sekundarstufe; die Entfernung wird auf der Grundlage des kürzesten Fußweges entlang der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straßen berechnet, wobei Online-Katasterdaten zur Lokalisierung der Wohnung und GIS zur Messung der Entfernung verwendet werden;
  • die Beförderungsleistung wird für eine einzige benutzende Schule erbracht, um die Schüler aus diesem Gebiet zu befördern.

Anträge, die nach dem 28. Februar (nach Ablauf der Frist) eingereicht werden, oder Anträge, die vor Ablauf der Frist eingereicht werden, aber nicht den Entfernungs- und/oder Nutzeranforderungen entsprechen, werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der eingerichteten Dienste angenommen.

Die Schülertransportkarte muss nicht beantragt werden, wenn Kinder bis zum Alter von 6 Jahren in Begleitung eines zahlenden erwachsenen Verwandten die öffentlichen Verkehrsmittel für den Schulweg nutzen (gemäß Beschluss Nr. 2487 des Provinzialrats vom 30. Dezember 2015).

Die Routen der Schülerbeförderungsdienste mit den jeweiligen Haltestellen und Fahrplänen, gruppiert nach Schulen, können unter folgendem Link eingesehen werden: www.trasportoscolastico.tn.it

Für weitere Informationen können Sie sich an die Gebietsvertreter wenden:

  • Trient, Altopiano della Vigolana und Alta Valsugana: Tel. 0461/497959
  • Valli di Non, Sole, Giudicarie, Altopiano della Paganella, Mezzolombardo und Nave S. Rocco: Tel. 0461/497954
  • Rovereto, Alta Vallagarina, Arco und Civezzano: Tel. 0461/497958
  • Ala, Avio, Mori, Brentonico, Riva del Garda und Tenno: Tel. 0461/497983
  • Fassa und Fleimstal, Valle dei Laghi und Dro: Tel. 0461/497956
  • Cembra, Lavis, Zambana, Mezzocorona, S. Michele a/A, Pinè, Levico, Calceranica und Caldonazzo: Tel. 0461/497993
  • Ledro, Folgaria, Lavarone, Luserna, Aldeno, Cimone, Mattarello, Bassa Valsugana, Tesino, Primiero: Tel. 0461/497982.

Genehmigung zur eigenständigen Nutzung des Schülertransportdienstes (mit Ausnahme des Transportdienstes für Vorschulen)

Nach der Beantragung der Beförderung (sowohl elektronisch als auch in Papierform) wird die Genehmigung für die gesamte Schulzeit der ersten Klasse von den für den/die Schüler verantwortlichen Personen erteilt(nach sorgfältiger Beurteilung des Alters des Kindes des Alters des Kindes, seines Autonomiegrades und des spezifischen Kontextes) die Genehmigung zur autonomen Nutzung des Schülertransportdienstes und die Befreiung des öffentlichen Verkehrssektors der Provinz und der Betreiber des Schülertransportdienstes von der Verantwortung, die mit der Erfüllung der Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Ein- und Aussteigens aus dem Fahrzeug und der an der benutzten Haltestelle verbrachten Zeit verbunden ist, sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg von den schulischen Aktivitäten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung auch dann als erteilt gilt, wenn die beantragte Strecke später geändert wird. Wenn die für den Schüler verantwortlichen Personen diese Genehmigung nicht erteilen oder widerrufen wollen, müssen sie das entsprechende Formular "Verweigerung der Genehmigung zur selbständigen Benutzung des Fahrzeugs" ausfüllen

Beschränkungen

Das Entgelt für die Inanspruchnahme des Schülertransportdienstes wird durch Beschluss des Provinzialrats festgelegt.

Für das Schuljahr 2025/2026 wird der Tarif auf 20,00 Euro festgelegt (Beschluss des Provinzialrats Nr. 941 vom 11. Juni 2021).

Die Karte gilt für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2026 mit freiem Verkehr innerhalb der Provinz Trient (d.h. Heim-/Schulweg und die Möglichkeit, alle Linienverkehre, städtischen und außerstädtischen Busse und Züge der Brennerlinie(mit Ausnahme der Fernzüge Intercity, Eurocity, Euronight, Frecce di Trenitalia), der Valsugana-Linie und der Trento-Malè-Linie zu nutzen, einschließlich der Schulausflüge.

Darüber hinaus ist das Abonnement ab dem 4. Kind kostenlos für die Beförderung von Kindern in Kindergärten, weiterführenden Schulen und Berufsbildungszentren. Um die kostenlose Ausstellung der vierten Fahrkarte zu erhalten, muss der Antrag über die "Stanza del Cittadino" (Bürgersaal) gestellt werden, nachdem man sich über SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale - Öffentliches digitales Identitätssystem), CIE (Carta d'Identità Elettronica - Elektronischer Personalausweis), CNS (Carta Nazionale dei Servizi - Nationaler Dienstausweis) oder CPS (Carta Provinciale dei Servizi - Provinzialer Dienstausweis) identifiziert hat.

An wen es sich richtet

Schüler im Vorschul-, Grundschul- und Sekundarschulbereich.

Der Antrag kann von dem verantwortlichen Schüler gestellt werden.

So geht es

Antrag auf Zulassung zur Dienstleistung bei der Online-Schulanmeldung

Wenn Sie bei der Online-Schulanmeldung einen Antrag auf Zulassung zum Dienst stellen, bietet das System einen Abschnitt für die Schülerbeförderung. Die gesammelten Informationen werden automatisch an die für die Beförderung zuständige Struktur der Autonomen Provinz Trient weitergeleitet, um die Zulassung zum Dienst zu bewerten.

Antrag auf Aufnahme in den Dienst während des Jahres

In besonderen Fällen (z. B. Wohnsitzwechsel) kann die verantwortliche Person die Aufnahme in den Schülerbeförderungsdienst beantragen, und zwar in Übereinstimmung mit den aktivierten Diensten, unter Verwendung des Antragsformular für die Aufnahme in den Schülertransportdienstausfüllen und bei der Referenzschule einreichen.

Diejenigen, die den Beförderungsdienst in dem Schuljahr vor dem Bezugsjahr in Anspruch genommen haben, müssen ihn nicht erneut beantragen, da er erneut bestätigt wird.

Zeiten und Fristen

90 Tage

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Ergebnis des Antrags auf Schülerbeförderung wird an die E-Mail-Adresse der für den im Antrag genannten Schüler verantwortlichen Person übermittelt: bis Ende Juli bei Antragstellung über das Online-Formular; innerhalb von höchstens 90 Tagen bei Antragstellung während des Schuljahres.

Die Mitteilung, die per E-Mail an die für den Schüler zuständige Person geschickt wird, enthält die Art der Ausstellung der Karte, die entsprechende Gebühr und Anweisungen für die Zahlung - PagoPa-Mitteilung.

Die Zahlung kann erfolgen

  • online unter mypay.provincia.tn.it;
  • mit dem Zahlungsbescheid an einem Schalter ;
  • über Ihr Online-Konto mit einer CBILL-Lastschrift;
  • durch Herunterladen der entsprechenden Apps wie Satispay, Sisalpay, Bancomatpay.

Am Tag nach der Zahlung wird die Karte des Schülers an die E-Mail-Adresse der zuständigen Person geschickt.

Kosten

Jährliches Abonnement
20,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 9 luglio 1993, n. 16 (Disciplina dei servizi pubblici di trasporto in provincia di Trento) approvazione di un nuovo testo unico relativo ai criteri e alle modalità di organizzazione dei servizi di trasporto scolastico, inclusi i centri diurni per minori e servizi di trasporto per utenti con disabilità.

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Art. 11 e 12 della L.P. 16/1993. Riapprovazione della Carta della Mobilità dei servizi di trasporto speciale, a favore degli alunni delle scuole d'infanzia, primaria e secondaria di primo grado e dei portatori di minorazioni già approvata con deliberazione della G.P. 320 di data 25 febbraio 2005.

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L.p. n. 16/93. Art. 21. Integrazione al sistema tariffario dei trasporti della Provincia come definito da ultimo con la deliberazione n. 1065/2017.

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